Pensionskassen
11. Mai 2015

Plädoyer für eine echte Betriebsrentenreform

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung sieht das „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ kritisch und mahnt eine echte Reform des Betriebsrentensystems an.

Trotz aller Erfolge sind auch 15 Jahre nach der sogenannten Riesterreform Verbreitung und Höhe der Betriebsrenten weiterhin unzureichend, konstatiert die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba). Bezieher niedriger Einkommen sowie Klein- und Mittelbetriebe vieler Branchen nutzen die hocheffiziente betriebliche Altersversorgung (bAV) nicht im notwendigen Maße, lautet der Befund der Aba.  Fehlanreize im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Haftungsrisiken, stetig zunehmende Komplexität und das Niedrigzinsumfeld seien hierfür verantwortlich.
Allerdings sieht der Fachverband für allen Fragen der bAV in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst das von Bundessozialministerin Andrea Nahles favorisierte „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ – auch „Nahles-Rente“ genannt – nicht als probates Mittel an, um die Schwächen des bAV-Systems zu heilen. „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Priorität eindeutig auf die betriebliche Altersversorgung gesetzt. Sie soll die Leistungsabsenkung der gesetzlichen Rente kompensieren helfen. Konsequenterweise muss sie dann die entsprechende Höhe und den gleichen Deckungsgrad erreichen können, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Dieses Ziel lässt sich nur mit einer echten Reform zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung erreichen. Das ‚Neue Sozialpartnermodell Betriebsrente’ der Arbeitsministerin greift ein wichtiges Thema auf, springt aber zu kurz“, stellte Heribert Karch, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung fest.
Den Worten im Koalitionsvertrag müssten endlich Taten folgen. „Haftungsarme Möglichkeiten zum Aufbau einer Betriebsrente für alle Betriebe, steuerliche Rahmenbedingungen, die es Betrieben ermöglichen mit nur einem Versorgungswerk gesamte Belegschaften zu versorgen, ein Zulagenmodell zur Förderung von Niedrigverdienern, Beseitigung von Verbreitungshemmnissen wie hohe Sozialabgabenlast im Alter und Anrechnung auf die Grundsicherung, ein solches Reformpaket brächte den notwendigen Schub“, ist Karch überzeugt. Das gebe es nicht zum Nulltarif, aber auch steuerpolitische Verweigerung sei nicht kostenneutral. „Die Zeche zahlen zukünftige Generationen von Steuerzahlern, wenn höhere Sozialleistung aufgrund steigender Altersarmut über Steuern finanziert werden müssen“, so Karch.
Die Aba schlägt einen umfassenden Maßnahme-Mix vor, um das bAV-System zu reformieren. Dazu gehören Maßnahmen, die Klein- und Mittelbetriebe (KMU) haftungsarme Möglichkeiten zum Aufbau einer bAV bieten, steuerliche Verbesserungen, die es allen Einkommensgruppen ermöglichen, sich in nur einem externen Versorgungswerk abzusichern, sowie die Ausweitung des Dotierungsrahmens für Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.
Außerdem fordert die Arbeitsgemeinschaft Maßnahmen, die Niedrigverdiener besser fördern, beispielsweise durch ein Zulagenmodell, die Beseitigung von Sonderlasten durch Kranken- und Pflegeversicherung in der Leistungsphase sowie die Abschaffung der vollen Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter.

portfolio institutionell newsflash 11.05.2015/Hans Pfeifer

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