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07.07.2011

Proportionalitätsprinzip perdu

Das Proportionalitätsprinzip von Solvency http://www.portfolio-institutional.co.uk/typo3/backend.phpII sieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Aus­gestaltung der Berichtsformate und Berichtsfrequenzen nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Proportionalitätsprinzip, ein fester Bestandteil von Solvency II und ein Hoffnungsträger für kleinere Versicherer, sieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Aus­gestaltung der Berichtsformate und Berichtsfrequenzen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies tat der Verband jüngst wieder in ­einem im Juni veröffentlichten Positionspapier kund. Mit einer konkreten Festlegung kann die Bafin nicht dienen, verspricht jedoch „Augenmaß“ bei der operativen Anwendung von Solvency II.

Der GDV moniert, dass unter anderem klare Vorschläge zu reduzierten Berichtshäufigkeiten, zum Wegfall bestimmter Templates, zu Zusammenfassungsmöglichkeiten von Informationen und zu quantitativen Schwellenwerten (Materialität) in Abhängigkeit vom unternehmensspezifischen Risikoprofil fehlen. Damit das künftige Solvency-II-Berichtswesen für Unternehmen jeder Größe und jedes Geschäftsmodells mit einem vertretbaren Aufwand umgesetzt werden kann, ist eine konsequente Anwendung des Proportionalitäts- und Materialitätsprinzips erforderlich, fordert der GDV.

So sollten beispielsweise Unternehmen mit einem stabilen Risikoprofil die Möglichkeit erhalten, bestimmte Informationen nur zu liefern, wenn sich wesentliche Änderungen in der Risikosituation ergeben haben. Auch sollte ­berücksichtigt werden, dass einerseits Solvency II einen vollständig neuen Berichtsstrang darstellt und andererseits eine Vielzahl von ­Versicherern keine Quartalsabschlüsse erstellen. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Berichtshäufigkeit am Risikoprofil, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit ausrichten.

Um den Arbeitsaufwand besser einschätzen zu können, wäre der Assekuranz eine konkrete Festlegung sympathisch. Eine solche sei ­jedoch nicht möglich, erklärt Sibylle Schulz von der Bafin: „Bei ­diesem Prinzip kann es naturgemäß nie genaue Festlegungen geben, unter welchen Voraussetzungen welche Lösungen als proportional ­akzeptiert werden, sondern immer nur Entscheidungen im Einzelfall.“

Die Versicherer könnten aber ihre individuellen Methoden im Vorfeld der Implementierung mit der Bafin abklären, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Entwickeln müssten sie jeweils passende Lösungen jedoch selbst. Schulz führt außerdem aus, dass das Proportionalitätsprinzip die Anforderungen zwar abmildern könne, aber eine ­Reduzierung der Anforderungen gegen null ausgeschlossen sei. ­Vereinfachungen könnten auch nicht durch die Unternehmensgröße, sondern allein durch die Risikostruktur gerechtfertigt werden. Letztere­ muss offenbar noch verbessert werden. 13 Anbieter haben den jüngsten Stresstest der Eiopa, der Rückgänge bei Aktien, ­Zinsen und Immobilien simulierte, nicht bestanden.

 
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