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15.06.2010

PSV-Rabatt für CTA-Modelle findet kaum Anhänger

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat ihr risikobasiertes Beitragssystem für den Pensionssicherungsverein noch einmal überarbeitet. Ob dies schon der letzte Stand ist, bleibt fraglich.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat ihr risikobasiertes Beitragssystem für den Pensionssicherungsverein noch einmal überarbeitet. Ob dies schon der letzte Stand ist, bleibt fraglich. So leuchtet es zwar ein, externes Planvermögen zu berücksichtigen, doch die Kritiker meinen, dann müsse der CTA reguliert werden.

Über die Kosten der Insolvenzsicherung für betriebliche Versorgungszusagen wird seit dem vergangenen Jahr lebhaft diskutiert. ­Wegen der sprunghaft gestiegenen Beitragssätze ist der Pensions­sicherungsverein (PSV) in die Kritik geraten. Zwar will niemand am Grundprinzip rütteln, aber immer häufiger wird auf den Reform­bedarf hingewiesen. Schließlich hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten zwar die bAV-Welt sichtlich verändert, die Beitragsstruktur des PSV blieb jedoch seit 1974 nahezu unverändert.
Nach wie vor wird eine Differenzierung lediglich nach den einzelnen Durchführungswegen vorgenommen. Das Risikobewusstsein der Unternehmen hat inzwischen aber deutlich zugenommen. So werden zum Beispiel externe Durchführungswege häufiger genutzt und Mittel für die Rückdeckung angesammelt. Daher forderte beispielsweise Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, dass betriebliche Maßnahmen zur Schadensvorsorge bei den Beiträgen zum PSV berücksichtigt werden müssen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte Ende vergangenen Jahres einen Vorschlag für eine risikobasierte Absicherung der bAV unterbreitet. Dieses Konzept stieß aber auf Einwände bei den Gewerkschaften und bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (Aba). Es habe sich gezeigt, dass es alles andere als trivial sei, eine tragfähige und für alle akzeptable ­Lösung zu finden, erklärte Aba-Vorstand Boy-Jürgen Andresen auf der Aba-Jahrestagung Mitte Mai.
Da eine Änderung der Finanzierungsstruktur nur im Konsens durchführbar ist, findet gegenwärtig ein Abstimmungsprozess statt. Dem Gesetzgeber soll ein Vorschlag unterbreitet werden, der von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie von der bAV-Branche, vertreten durch die Aba, getragen wird. Im Mai dieses Jahres hat die ­Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf der Aba-Jahrestagung dann noch einmal ein modifiziertes Konzept in die Diskussion eingebracht. Ausgangspunkt des BDA-Reformvorschlags ist die Überlegung, die Beitragslast der einzelnen Unternehmen an dem jeweiligen Eintrittsrisiko für den PSV auszurichten. Bei ihrem Konzept war die BDA allerdings sichtlich bemüht, möglichst wenig in das bestehende System der Insolvenzsicherung einzugreifen. Vor allem­ sollte die Differenzierung nach Durchführungswegen und die generelle Beitragsprivilegierung des Pensionsfonds möglichst nicht in Frage gestellt werden.

_Zweifel an Urteilen der Verwaltungsgerichte

Aber gerade darin liegt ein Kardinalproblem des gegenwärtigen Absicherungssystems. So stellen zum Beispiel die Arbeitsrechtsexperten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer die berechtigte Frage, warum Direktversicherungen grundsätzlich von der Beitragspflicht vollständig ausgenommen sind, verpfändete Rückdeckungsversicherungen, die im Insolvenzfall einen gleichwertigen Schutz bieten und wie Direktversicherungen sowohl der staatlichen Aufsicht als auch dem versicherungsspezifischen Insolvenzschutz der Brancheneinrichtung Protector unterliegen, dennoch keine Beitragsprivilegierung begründen können. Freshfields Bruckhaus Deringer wirft sogar noch eine grundsätzlichere Frage auf. Zwar sei in der Vergangenheit von den Verwaltungsgerichten mehrfach bestätigt worden, dass die Erhebung ungekürzter Beiträge von Arbeitgebern, die zusätzliche privatrechtliche Insolvenzsicherungsmechanismen geschaffen und damit das Eintrittsrisiko für den PSV verringert haben, verfassungsgemäß sei und nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspreche. Die Kanzlei zweifelt aber, ob an dieser Auffassung festgehalten werden darf. Das zielt vor allem auf die CTA-Modelle, bei denen - anders als beim Pensionsfonds - der volle PSV-Beitrag erhoben wird. Diese Modelle­ sind aber vom Gesetzgeber zum Beispiel durch das Sozial­gesetzbuch IV ausdrücklich als adäquates Sicherungsmittel eingestuft worden.
Diese Widersprüche sind inzwischen auch im Regierungslager ­bemerkt worden. So plädiert zum Beispiel Andreas Storm, Staats­sekretär im Bundesarbeitsministerium, für eine gerechtere Verteilung der PSV-Finanzierung. Das ursprüngliche BDA-Konzept sah daher vor, für Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen dann einen reduzierten PSV-Beitrag zu gewähren, wenn sie durch Planvermögen gegen die Insolvenz des Trägerunternehmens bereits gesichert sind. Maßstab für das Planvermögen sollten die Vorgaben nach IAS 19 sein. Diese internationale Bilanzierungsregel bestimmt etwas andere Spielräume als das neue deutsche Handelsrecht, das inzwischen auch die Bildung von Planvermögen zulässt. Außerdem sollte die Anlage des Planvermögens den Vorgaben der Pensionsfonds-Kapitalanlage­verordnung unterliegen. Damit wären bestimmte Kriterien für die Werthaltigkeit und Liquidität gesetzt. In ein CTA können schließlich auch Vermögensgegenstände eingebracht werden, die im Insolvenzfall unter Umständen nicht rasch verwertet werden können. Die Entscheidung, inwieweit ein solches qualifiziertes Planvermögen vorliegt, sollte nach den Vorstellungen der BDA einem Wirtschaftsprüfer ­übertragen werden.

_Warnung vor übereilter Reform

Dieser Vorschlag stieß nicht überall auf Gegenliebe. Es wurden zum Beispiel Warnungen vor einer übereilten Reform laut, durch die das Beitragsaufkommen des Sicherungsvereins gefährdet würde. In diese Richtung gingen auch die Bedenken des PSV selbst. Wenn man eine risikoadjustierte Beitragssystematik einführen wolle, müsse man sich auch über eine Beitragsverstetigung Gedanken machen, wandte PSV-Chef Martin Hoppenrath ein. Er wies darauf hin, dass vor allem die finanzstarken Unternehmen in der Lage sind, Planvermögen zu bilden, nicht die potenziellen Pleitekandidaten. In eine ähnliche Richtung gingen auch die grundsätzlichen Bedenken von Aba-Vorstand Andresen. Externe Finanzierung könne das Schadensrisiko nach eingetretener Insolvenz zwar mindern, das eigentliche Insolvenzrisiko aber erhöhen, wenn die ausgelagerte Liquidität in Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise fehlt.
Hoppenrath prognostizierte zudem eine wachsende Volatilität der Beitragshöhe, in Wirklichkeit hatte er aber wohl eher eine weitere tendenzielle Erhöhung des Beitrages gemeint. Immerhin bestreiten etwa sechs Prozent aller PSV-Mitglieder 90 Prozent des Beitragsaufkommens. Unter diesen sechs Prozent befinden sich wahrscheinlich viele Kandidaten, die durch eine Auslagerung ihren Beitrag senken könnten. Die anderen müssten dann aber mehr zahlen. Nach der Beitragsentwicklung im vergangenen Jahr ist aber gerade das ein ausgesprochenes Reizthema. Immerhin verachtfachte sich der Beitragssatz 2009, als er von 1,8 Promille auf 14,2 Promille anstieg.
Doch in der Wirtschaft gab es noch weitere Bedenken. Die IFRS-Kriterien könnten kleinere Unternehmen abschrecken, meinte Alexander Gunkel, Mitglied des BDA-Hauptausschusses. Daher sieht der im Mai angepasst BDA-Vorschlag nun vor, dass nicht Planvermögen nach IAS 19, sondern das Deckungsvermögen nach Bilmog für die Reduktion des Beitrages ausschlaggebend sein soll. Auf Ablehnung war auch die Forderung gestoßen, dass sich die Unternehmen bei ihrem Planvermögen den Vorgaben für Pensionsfonds unterwerfen sollen. Diese könnten vom Gesetzgeber oder der Finanzaufsicht ohne weiteres verschärft werden, was die Unternehmen zu Änderungen zwingen würde. Die Bemessung des PSV-Beitrages anhand des Deckungsvermögens nach Bilmog sei dagegen einfacher zu handhaben. Außerdem müsse es ohnehin insolvenzgesichert sein. Nach den Vorstellungen des Arbeitgeberverbandes sollen auch vollständig rückgedeckte Unterstützungskassen eine Reduktion des Beitrages erfahren.
Während Letzteres dem PSV durchaus akzeptabel erscheint, herrscht Skepsis gegenüber den CTA-Modellen. Der Haupteinwand: Dieses Instrument sei unreguliert und nicht klar genug definiert. Auch Stefan Oecking vom Beratungsunternehmen Mercer stuft eine bedingungslose Beitragsermäßigung für Unternehmen mit CTA als bedenklich ein. Er führt als Beispiel Continental ins Feld. Der hochverschuldete Konzern hatte im Herbst 2009 einen Anteil von 24,9 Prozent seiner Tochter Conti-Tech für 475,6 Millionen Euro in seinen CTA eingebracht. Bei einer Insolvenz, so Oecking, hätte der PSV vielleicht dennoch einspringen müssen, weil Continental das für die Betriebsrenten reservierte Geld nicht nur in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien, sondern mit dieser Beteiligung eben auch im eigenen Konzern angelegt hatte. Ob die Beteiligung an Conti-Tech im Insolvenzfall gut liquidierbar wäre, sei fraglich. "Der Vorschlag der Arbeitgeber, CTA-Vermögen beitragssenkend bei der Bemessung des PSV-Beitrags anzurechnen, setzt eine Einschränkung dieser Flexibilität voraus", so Oecking. Wenn das risikobasierte Modell nach den Vorstellungen des BDA umgesetzt wird, müsste dem wahrscheinlich eine stärkere Regulierung der CTA-Modelle vorausgehen.
BDA-Experte Gunkel hat zudem eine generelle leichte Erhöhung der jährlichen Beiträge ins Gespräch gebracht, damit der Auffangfonds des PSV nicht nur auf die durchschnittliche Schadenssumme der letzten fünf Jahre anwächst, sondern auf etwa das Doppelte aufgefüllt würde. In ähnlicher Weise hatte die Aba übrigens schon vor Jahrzehnten argumentiert und einen verstetigten Beitrag von drei Promille­ vorgeschlagen. Tatsächlich waren es über die Jahre gerechnet dann 2,6 Promille im Durchschnitt. Berechnungen des PSV haben aber Folgendes ergeben: Hätte man in den vergangenen 35 Jahren immer drei Promille erhoben und den jeweils nicht aufgezehrten Beitrag angespart und konservativ angelegt, wären auch in den vergangenen beiden Jahre keine Beitragsanhebungen erforderlich gewesen.

 
Klaus Morgenstern
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