BERLIN - Das Bundesfinanzministerium (BMF) will den Garantiezins, den Lebensversicherer und Pensionskassen ihren Kunden gewähren, zum 1. Juli 2011 von 2,25 auf 1,75 Prozent senken. Dies geht aus einem Rundschreiben des Gesamtverbandes deutscher Versicherer (GDV) hervor, das portfolio institutionell vorliegt.
Das BMF begründet seine Absicht mit den dauerhaft niedrigen Zinsen für zehnjährige europäische Staatsanleihen mit höchster Bonität, zum Beispiel Obligationen aus Deutschland oder Frankreich. Die Anleihen von hochverschuldeten Ländern wie Irland, Griechenland oder Portugal werden seit 2009 nicht berücksichtigt. Die Renditen von hochwertigen Anleihen im letzten Jahrzehnt werden von einer Fachabteilung im BMF ausgewertet und mit dem Faktor 0,6 multipliziert. Laut Gesetz darf der Garantiezins nicht höher als dieser Mittelwert sein.
Die Absicht des BMF löste beim GDV und der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) völliges Unverständnis aus. Bereits Ende 2010 hatte die DAV dem Ministerium empfohlen, den Garantiezins erst ab dem 1. Januar 2012 auf zwei Prozent zu senken. Die Regierung ist nicht an die Empfehlung der DAV gebunden.
Allerdings wäre ein Alleingang der Regierung beim Garantiezins sehr ungewöhnlich. Die letzte Absenkung des Zinses von 2,75 auf 2,25 Prozent Anfang 2007 entsprach voll einer DAV-Empfehlung. Die Absenkung würde auch zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem sich die Märkte äußerst positiv entwickeln und die Attraktivität von Lebensversicherungen eher in Frage gestellt wird.
Gegenüber portfolio institutionell sagte der GDV: "Nach Auffassung des Verbandes wäre eine Absenkung des Rechnungszinses auf zwei Prozent Anfang 2012 ausreichend vorsichtig. Denn angesichts des zuletzt steigenden Zinses, dessen weitere Entwicklung nicht vorhersehbar ist, sind vorsichtige Veränderungen radikalen Veränderungen vorzuziehen." Und weiter: "Schon eine Absenkung des Rechnungszinses auf zwei Prozent zum 1. Januar 2012 wäre entsprechend deutlich vorsichtiger als nach der Berechnungsformel notwendig."
Ein Sprecher des BMF sagte, die Absenkung sei nicht beschlossene Sache. Der entsprechende Entwurf müsse noch mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt werden, und die Industrie habe bis zum 14. Januar Zeit, ihre Argumente vorzutragen. Danach werde endgültig entschieden, ergänzte er.
portfolio institutionell newsflash 12.01.2011/jan/kbe




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