Recht, Steuer & IT
4. Dezember 2013

Regulierer knüpfen sich Benchmark-Universum vor

Nach dem Libor-Skandal soll ein neuer Verordnungsvorschlag der EU-Kommission dazu beitragen, mehr Vertrauen in die Integrität von Finanzindizes zu schaffen. Darauf weist der GDV hin, der bei den Anstrengungen aber Augenmaß fordert.

Im September hat die EU-Kommission eine Verordnung präsentiert, die dazu beitragen soll, das Vertrauen in die Integrität von Benchmarks wiederherzustellen, das unter anderem durch den sogenannten Libor-Skandal erschüttert wurde. Die neuen Vorschriften sollen die Robustheit und Zuverlässigkeit von Finanzindizes erhöhen, heißt es seitens der EU-Kommission. Daneben soll die Verordnung die Prävention und Aufdeckung von Manipulationen erleichtern. Außerdem soll sie die Zuständigkeit für und Beaufsichtigung von Benchmarks durch die Behörden klarstellen. Die neuen Vorschriften ergänzen die im Juni vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat gebilligten Vorschläge der Kommission, wonach die Manipulation von Benchmarks künftig als Marktmissbrauchsdelikt einzustufen ist, bei dem strenge Verwaltungsstrafen verhängt werden sollen. 
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt den Verordnungsvorschlag. Als besonders positives Merkmal der Verordnung streicht die Dachorganisation der Versicherer in Deutschland heraus, dass der Anwendungsbereich neben den Benchmark-Administratoren auch die Datenzulieferungen erfasst. Wie der Libor-Skandal zeige, ist es notwendig den Anwendungsbereich der Verordnung nicht nur auf die Benchmark-Administratoren, sondern auch auf die Datenzulieferer zu erstrecken, so der GDV. Die erforderliche Qualität und Zuverlässigkeit einer Benchmark lasse sich nämlich nur dann erreichen und dauerhaft sicherstellen, wenn sowohl die Erstellung der Benchmark transparent und nachvollziehbar erfolgt, als auch die zugrundeliegende Datenlieferung korrekt und zuverlässig ist. 
Regulierung von Benchmarks
Neben der grundsätzlich positiven Darstellung des Vorstoßes der EU-Kommission drängt der GDV darauf, dass negative Nebeneffekte vermieden werden. „Im Hinblick auf den weiten Anwendungsbereich sowie die umfassende inhaltliche Ausgestaltung der Vorgaben für die Benchmark-Administratoren und -Nutzer sollte aber der Anlass des Verordnungsvorschlages – die festgestellten Manipulationen von Finanzindizes – beachtet und regulatorische Maßnahmen auf deren Vermeidung beschränkt sein“, fordert der GDV. Die neuen Regelungen sollten nicht zu einer Verdrängung von Benchmark-Administratoren führen, heißt es seitens der Dachorganisation. Und weiter: „Eine gewisse Vielfalt an Indizes und ausreichende Anzahl an Benchmark-Administratoren ist für Versicherungen außerordentlich wichtig, um die Produktvielfalt und Produktqualität auch in Zukunft zu erhalten.“ Auch gelte es, Nachteile für Investoren in Europa zu verhindern, die Benchmarks von Administratoren außerhalb der EU nutzen. 
Laut EU-Binnenkommissar Michel Barnier sind Benchmarks bislang weitgehend unreguliert und unbeaufsichtigt. Damit müsse Schluss sein, so seine Einschätzung. „Die Verordnung wird erstmals dafür sorgen, dass alle Benchmark-Anbieter über eine Zulassung verfügen müssen und der Aufsicht unterliegen; er wird größere Transparenz herbeiführen und Interessenkonflikte begegnen“, ist Barnier überzeugt. 
Nach den Manipulationen der Referenzzinssätze Libor (London Interbank Offered Rate) und Euribor (Euro Interbank Offered Rate), die unter anderem Zinsswap-Geschäften zugrunde liegen, wurden gegen mehrere Banken in Europa und den USA Geldstrafen in Höhe von mehreren Millionen Euro verhängt. Inzwischen ermitteln Finanzaufsichtsbehörden auch wegen des Vorwurfs der Manipulation von Rohstoff- sowie Devisen-Benchmarks. 
Bafin verschärft Kontrollprozesse
Anlässlich der Manipulationsvorwürfe zu den Quotierungsprozessen für verschiedene Referenzsätze hat die deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin ihre Anforderungen an die Institute konkretisiert, die entsprechende Daten melden. In einem mit der Bundesbank abgestimmten Schreiben vom 25. Oktober fordert sie die Institute auf, ihre internen Kontrollprozesse zu verstärken. Die Kernpunkte des Schreibens finden Siehinter diesem Link und auf der Homepage der Bafin. 
portfolio institutionell newsflash 04.12.2013/Tobias Bürger
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