Pensionsfonds
3. März 2017

Rheinland-Pfalz: Beamtenpensionsfonds muss 2,5 Milliarden Euro rückabwickeln

Ein Gericht hat geurteilt: Die Finanzierung des Pensionsfonds ist verfassungswidrig. Der Pensionsfonds steht nun auf der Kippe. Die Finanzministerin von Rheinland-Pfalz schließt eine Auflösung nicht aus.

Die närrische Zeit ist vorbei. Die Fastenzeit hat begonnen. Den Beamten in Rheinland-Pfalz dürfte das Lachen jedoch schon vorher vergangen sein. Der Grund: die Sorge um ihre Altersversorgung. Bis zur Sommerpause will die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen Klarheit schaffen. Am Donnerstag sagte sie vor dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags in Mainz, dass sie bis dahin ein Gesetz zur Neuordnung der Beamtenversorgung des Landes vorlegen will, wie die „Allgemeine Zeitung“ berichtete. 
Dass sich in der Beamtenversorgung in Rheinland-Pfalz etwas verändern muss, geht auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VGH) des Landes zurück. Am 22. Februar hatte dieses verkündet, dass die Finanzierung des Pensionsfonds für rheinland-pfälzische Landesbeamte gegen die Landesverfassung verstößt (Aktenzeichen:VGH N 2/15). Das Problem: Aus Sicht des VGH beging das Bundesland den Fehler, die Zuführungen in den Pensionsfonds seit 2006 als Darlehen und somit als Investitionen einzustufen, um die mögliche Kreditaufnahme auszudehnen. In den vergangenen elf Jahren flossen rund 2,5 Milliarden Euro an den Fonds. Diese Zuweisungen muss das Land laut VGH nun rückabwickeln. Der Beschluss ist endgültig, wie der SWR berichtet. Rechtsmittel seien ausgeschlossen.
Für Rheinland-Pfalz bedeutet dieses Urteil, dass es entweder den Pensionsfonds auflösen oder umgestalten muss. Welchen Weg die Finanzministerin gehen will, ist noch offen. Sie sagte am Donnerstag laut der „Allgemeinen Zeitung“, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Pensionsfonds genau analysiert wurde. Für die künftige Altersversorgung würden „ergebnisoffen alle Alternativen“ geprüft. Die denkbaren Möglichkeiten reichten bis zur Auflösung des Fonds. 
Die Auswirkungen des Urteils vom 22. Februar auf die laufenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/18 sind aus Sicht der Finanzministerin überschaubar. Die vorgesehene Zuführung von 70 Millionen Euro zum Pensionsfonds müsse dem Urteil folgend im Haushalt umgruppiert und mit einem Sperrvermerk versehen werden. „Es gibt auch ein Interesse daran, dass der Haushalt zügig verabschiedet wird“, zitiert die Allgemeine Zeitung die Finanzministerin, die der SPD angehört. Die CDU-Fraktion fordere hingegen eine Verschiebung der Beratungen: „Es kann nicht ernsthaft erwartet werden, dass wir einen Haushaltsentwurf weiter beraten, der verfassungswidrig ist", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Adolf Weiland.
dbb spricht von Taschenspielertrick 
Die Beamtengewerkschaft dbb forderte nach dem Urteil eine ausreichende und transparente Altersvorsorge für die Staatsdiener, wie der SWR berichtete. „Dass sich das Land die rund fünf Milliarden Euro im Pensionsfonds zum größten Teil wieder zurückgeliehen hat, gleicht einem Taschenspielertrick“, kritisierte die dbb-Landesvorsitzende Lilli Lenz gegenüber dem SWR. Nötig sei nun eine echte kapitalgedeckte und zweckgebundene Rücklage für die Pensionen.
Weiterführende Links: Presseerklärung des Verfassungsgerichts in Koblenz  portfolio institutionell newsflash 03.03.2017/Kerstin Bendix
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