Außerdem soll die Beteiligungsquote von zehn auf 15 Prozent erhöht werden.
FRANKFURT - Für VAG-Anleger, also Versicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen, soll erstmals eine Rohstoffquote von fünf Prozent eingeführt werden. Außerdem soll die Beteiligungsquote, die Private Equity und geschlossene Immobilienfonds umfasst, für diese Investoren von zehn auf 15 Prozent erhöht werden. Dies geht aus einem Entwurf zur Änderung der Anlageverordnung hervor.
Ob in der Rohstoffquote auch Short-Positionen zulässig sind, ist noch unklar. Die Bafin hat die Anlageverordnung nun dem Bundesfinanzministerium (BMF) zugeleitet. Das Ministerium muss sie absegnen, damit sie in Kraft tritt.
Ändern sollen sich dem Entwurf zufolge auch die Streuungsbezugsgrenzen. Während ein Versicherer bislang maximal zehn Prozent an einem Fonds erwerben darf, markieren künftig ein Prozent des gebundenen Vermögens die Obergrenze einer Fondsbeteiligung. Diese neue Grenze kann sich für kleinere Investoren als nachteilig erweisen. Um zu verhindern, dass Gelder in undurchsichtige Verpackungen fehlgeleitet werden, definiert der Gesetzgeber Beteiligungen nun so, dass diese auf ein unternehmerisches Geschäftsmodell abzielen.
Die Bafin hatte bereits 2008 einen ähnlichen Entwurf vorgelegt. Dieser wurde allerdings wegen der Finanzkrise zum einen und der Bundestagswahl zum anderen auf Eis gelegt. Henning Starke, Alternatives-Experte und Partner bei der Anwaltskanzlei SJ Berwin, sagte hierzu: "Der neue Entwurf entspricht offenbar weitgehend den Plänen von 2008. Allerdings soll es auch zusätzliche Anforderungen an Beteiligungen geben, die auf den ersten Blick Unbehagen auslösen."
Die wichtigste Frage sieht Starke aber an anderer Stelle: "Verweist die Anlageverordnung dynamisch auf das Investmentgesetz oder nur auf das Investmentgesetz in den Grenzen von 2006?" Jüngere Vorstöße der Versicherungsseite der Bafin gehen nämlich in die Richtung, zum Beispiel liberalisierte Spezialfonds und Sonstige Sondervermögen ausdrücklich nicht als Fondsinvestments zuzulassen. "Ich wundere mich etwas hierüber. Angesichts des versicherungsrechtlichen Grundsatzes der Durchschau und Solvency II könnte man mit mehr Zutrauen an Multi-Asset-Fonds herangehen", fügte der Alternatives-Experte hinzu.
Über diese Vehikel, die alternative Anlagen im vertrauten regulatorischen Rahmen ermöglichen, will man nun erst nach der Verabschiedung der Anlageverordnung im dann darauffolgenden erläuternden Rundschreiben entscheiden. Grund für diese Vorgehensweise ist, dass zunächst die Anlageverordnung überarbeitet werden soll. Die sich daran anschließenden Konsultationen sollen dann in das Rundschreiben einfließen. Der Gesamtverband deutscher Versicherer (GDV) rechnet mit diesem nicht vor dem vierten Quartal.
Marktbeobachter sind nur noch gedämpft optimistisch für den Erhalt der Sonstigen Sondervermögen. Versicherungen, die von Sonstigen Sondervermögen bereits Gebrauch gemacht haben, wären dann gezwungen, sich aus diesen Vehikeln zu verabschieden. Entwarnung dagegen für die meisten Versorgungswerke. Die wichtigsten Landesaufsichten legen das Gesetz offenbar nicht orthodox aus.
portfolio institutionell newsflash 12.05.2010/pe-jan/kbe




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