Pension Management
8. April 2016

Schwammige Argumente für Sozialpartner-Betriebsrente

Drei Tage diskutierten Fachleute auf der 17. Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung 2016“ in Berlin aktuelle Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Mehr als politische Stagnation war jedoch nicht zu erleben.

Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), berichtete über die Pläne des SPD-geführten Ministeriums, wie das Betriebsrentengesetz zu ändern sei. Diese Überlegungen rund um den Entwurf eines neuen Paragrafen 17b Betriebsrentengesetz, der gemeinsame Versorgungseinrichtungen der Tarifpartner erlauben würde, haben sich seit einem Jahr kaum geändert. Es existiert lediglich ein Diskussionsvorschlag für das „Sozialpartnermodell Betriebsrente“, also noch nicht mal ein Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung.
Speziell in der bAV seien „vor allem mehr niederschwellige Angebote nötig“, erklärte Fahimi – mit fast identischen Worten wie auf dem MCC-Kongress „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ Mitte Februar. Nichts Neues also: Bislang hätten zwar 60 Prozent aller Arbeitnehmer bAV-Ansprüche, meist jedoch nicht in KMU und vor allem nicht die Geringverdiener. Letztere verortete sie bei einem Monatseinkommen von unter 1.500 Euro brutto. „In dieser Einkommensklasse haben 42 Prozent weder einen Riester- noch einen bAV-Vertrag“, so die Staatssekretärin.
Vorhandene Sozialpartner-Lösungen, wie Metallrente und den Chemie-Pensionsfonds, sowie vorhandene bAV-Einrichtungen sollen nicht infrage gestellt werden. Man wolle nichttarifgebundene Firmen (KMU) Zugang zu einer „Haftungsgemeinschaft“ ermöglichen. Unterm Strich gehe es laut Fahimi „um das Vereinfachen und Ausbauen der bAV über ein Sozialpartnermodell“. Allerdings lüftete sie nicht den Schleier, der noch immer über dem vom BMAS in Auftrag gegebenen und längst fertiggestellten Gutachten liegt, das zeigen soll, wie der von Arbeitgebern und Gewerkschaften gleichermaßen abgelehnte 17b-Entwurf aufgepeppt werden soll. Insofern gab es nur schwammige Argumente statt Fakten.
Deutlich wurde auf der Tagung immerhin, dass das CDU-geführte Bundesministerium der Finanzen (BMF) dieses Modell weiterhin ablehnt. Da half auch der diplomatische Zungenschlag Fahimis nicht, die für das „Prinzip der Modellvielfalt“ warb. Klar sei aber auch, dass „sich kaum etwas ändert, wenn man lediglich mehr Geld in das bestehende bAV-System pumpt“, so Fahimi. BMF-Staatssekretär Dr. Michael Meister (CDU) nährte auf der Tagung zumindest die Hoffnung, „dass es zu einem gemeinsamen Regierungsentwurf beider Häuser kommen könnte“. Offenbar arbeitet auch das BMF an weiteren Änderungen der bAV-Förderung, hält aber das in Auftrag gegebene eigene Gutachten, das ebenfalls längst fertig ist, auch weiter unter Verschluss.
Weniger große Optimisten unter den Teilnehmern der Tagung, zu denen neben Politikern vor allem Arbeitgeber, Gewerkschafter, Berater, Wissenschaftler und Produktgeber gehörten, sehen eine bAV-Reform nicht mehr in der jetzigen Legislaturperiode. Die in der Sache zuständige CDU-Fachpolitikerin Anja Karliczek machte in einer der Diskussionsrunden auf der Tagung deutlich, dass sie jetzt allenfalls viele kleine konkrete Lösungen sieht als etwa neues Ungewisses. „Wir müssen dringend an den kleinen Stellschrauben drehen“, sagte Karliczek. BMF-Regierungsdirektorin Christine Harder-Buschner dämpfte in einer Podiumsdiskussion ebenfalls zu große Erwartungen: „Die Stärkung der bAV war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, aber nicht prioritär.“ An Veränderungen „wird nur das kommen, was nachhaltig finanzierbar ist“. Auf Nachfrage ließ sie durchblicken, dass eine Tarifpartnerrente allein nicht das Problem der Altersarmut von Geringverdienern löse.
In diesem Zusammenhang kritisierte auch Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dass man kein weiteres System benötige, sondern „weniger Komplexität und Bürokratie“. Die BDA hält eine Enthaftung der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Tarifverträgen für abwegig. „Das treibt nur einen Keil zwischen alte und neue bAV, da nur die neue bAV ein Haftungsprivileg hätte“, sagt Gunkel. Er blieb bei seiner Abfuhr für das Sozialpartnermodell, auch „Nahles-Rente“ genannt: „Gemeinsame Einrichtungen der Tarifpartner würden bestehende Einrichtungen schwächen; darauf sollte völlig verzichtet werden.“ Im Übrigen habe die Bundesregierung beim Thema bAV auf ganzer Linie enttäuscht.
Da stimmte IG-Metall-Chef Jörg Hoffmann indirekt ein: „Allein die Änderung des Paragrafen 17b reicht nicht für einen Aufschwung; es bedarf weiterer verbesserter Regelungen, wie Geringverdienerzuschuss, mehr steuerliche Förderung und weniger Sozialabgabenlast. Da bleibt Beratern nicht anderes übrig, als im Firmenkundengeschäft genau so weiterzuarbeiten wie bisher. Leichter wird dies angesichts der Niedrigzinsphase nicht.
portfolio institutionell newsflash 11.04.2015/Detlef Pohl
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