ZÜRICH - Die Schweizer sind Vorreiter in Europa, wenn es um die Regulierung der Versicherungsbranche geht. Ab Januar 2011 müssen die in der Schweiz ansässigen Versicherer mit neuen Berechnungsmethoden nachweisen, dass sie über genügend Kapital verfügen, um die Risiken ihrer Kunden zu übernehmen.
Grundlage ist der Schweizer Solvenztest (SST), der gleichzeitig als Modell für Solvency II gilt, das Regelwerk der Europäischen Union (EU), das ab 2013 für die Versicherer innerhalb der Union maßgeblich sein wird. Das SST gilt auch für teilautonome Pensionskassen, die gewisse Risiken wie Tod, Invalidität oder Langlebigkeit bei einem Direktversicherer versichern. Autonome Pensionskassen, die alle Risiken selber tragen, sind ausgenommen.
Klar ist: Das Anlageverhalten der Unternehmen wird sich ändern. "Als Folge von SST und Solvency II werden Versicherungsgesellschaften künftig voraussichtlich konservativere Portfolios aufweisen, was im gesamten Sektor zu niedrigeren Erträgen führen wird", sagte David Blumer, Investmentchef der Swiss Re.
Vor allem auf kleinere Versicherer komme erheblicher Mehraufwand zu, befürchten Branchenvertreter wie der Schweizerische Versicherungsverband (SVV). Denn sie müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie die Großen. Das erfordert sowohl personell als auch administrativ einiges an Aufwand. Laut SVV fällt es kleineren Versicherungen daher schwieriger, eigene Modelle zu entwickeln, um die SST-Anforderungen zu erfüllen.
Der SVV befürchtet, dass die Kleinen auf Standardmodelle zurückgreifen. "Standardmodelle können den Nachtteil haben, dass mehr Eigenkapital gebildet werden muss als tatsächlich gebraucht wird", meinte eine Verbandssprecherin. Bei den kleineren Anbietern könnte es daher durch die neuen Vorschriften zu einer Marktbereinigung kommen, so ein Branchenbeobachter.
Große, internationale Konzerne dürften hingegen profitieren. Experten weisen darauf hin, dass diese in der Regel seit längerem integrierte Risikomodelle verwenden und über die entsprechenden Erfahrungen und Ressourcen verfügen.
Beiden gemein ist, dass die Solvenz neu bestimmt wird. Diese Kennzahl misst das Verhältnis zwischen dem auf Grund der eingegangenen Risiken erforderlichen und verfügbaren Kapital. Lange Zeit wurde dies auf Basis von Geschäftsvolumen und Bilanzdaten bestimmt. Die neuen Regeln zielen darauf, auch konzerninterne Wechselwirkungen und Anhäufungen von Risiken zu erfassen.
Die Schweizer wollen, dass der SST international als gleichwertig mit Solvency II anerkannt wird. Trotz einiger Unterschiede bei der Berechnungsmethode. So will die EU beispielsweise mögliche Fehler von Mitarbeitern und externe Risiken wie den Zusammenbruch des Geschäftsvolumens aufnehmen.
portfolio institutionell newsflash 21.07.2010/jtb/jan




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