Stiftungen
29. März 2017

Stiftungen scheitern am Substanzerhalt

Laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen (BDS) wurden 2017 insgesamt 582 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts neu errichtet. Das entspricht fast exakt dem Wert des Vorjahres. Die stabile Entwicklung wird jedoch durch Sorgen auf der Anlageseite konterkariert. BDS mit drei Reformvorschlägen.

Die Deutschen sind und bleiben ein Volk von Stiftern. 582 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts sind im vergangenen Jahr neu errichtet worden, das sind im Durchschnitt etwa elf pro Woche. Dadurch ist die Zahl der Stiftungen in der Bundesrepublik auf 21.806 gestiegen. Das Wachstum ist stabil und auf Vorjahresniveau (583 Neugründungen im Jahr 2015). Die Wachstumsquote liegt laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen bundesweit bei 2,4 Prozent.

Die meisten Stiftungen stammen aus NRW

Besonders die östlichen Bundesländer zeigen sich dynamisch: In Brandenburg (5,5 Prozent), Sachsen (3,7 Prozent) und Thüringen (2,9 Prozent) liegt die Wachstumsquote über dem Durchschnitt, heißt es in der Berliner Zentrale von Europas größtem Stiftungsverband mit mehr als 4.100 Mitgliedern. Den größten Zuwachs an Stiftungen in absoluten Zahlen erreichte erneut das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 134 Neugründungen.

In absoluten Zahlen liegt Nordrhein-Westfalen (NRW) erneut an der Spitze: 4.258 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts haben hier ihren Sitz. An zweiter Stelle liegt Bayern (3.938 Stiftungen), gefolgt von Baden-Württemberg mit 3.255 Stiftungen. Sachsen ist stiftungsreichstes ostdeutsches Bundesland mit 528 Stiftungen.

Würzburg ist Stiftungshauptstadt

Gemessen an der Einwohnerzahl haben bei den Bundesländern die Stadtstaaten Hamburg (78 Stiftungen pro 100.000 Einwohner) und Bremen (50) sowie die Flächenländer Hessen (32), Bayern (31) und Baden-Württemberg (30) in der Stiftungsdichte die Nase vorn. Hauptstadt der Stiftungen in Bezug auf ihre Einwohnerzahl bleibt Würzburg. Pro 100.000 Einwohner gibt es hier 92 Stiftungen, dahinter kommen Oldenburg mit 80, Hamburg mit 78 und Frankfurt mit 78 Stiftungen.

Stiftungsrenditen niedriger als Inflation

Im Rahmen des Stiftungs-Panels, einer deutschlandweit einzigartigen Befragung unter Stiftungen, hat der Bundesverband Zahlen zur Vermögenssituation von Stiftungen in Niedrigzinszeiten im Zeitraum zwischen Januar und Februar 2017 ermittelt. 255 Stiftungen beteiligten sich an der Befragung. Die Umfrage zeigt nach Einschätzung des BDS die wachsenden Schwierigkeiten für Stiftungen, ausreichend Erträge zu erzielen.

Während 2015 noch 75 Prozent der befragten Stiftungen Renditen oberhalb des Inflationsniveaus erzielten, waren es 2016 nur noch 70 Prozent. Für 2017 erwarten nur noch rund zwei Drittel der befragten Stiftungen, dass sie Renditen oberhalb des prognostizierten Inflationsniveaus von 1,5 Prozent erreichen werden.

Unter kleinen Stiftungen mit einem Vermögen von unter einer Million Euro, sie machen rund 70 Prozent der deutschen Stiftungen aus, sei die Lage noch schwieriger. Hier rechnen 2017 nur 56 Prozent der befragten Stiftungen damit, dass die Renditen über dem Inflationsniveau liegen werden. „Das Stiftungsmodel wird an seine Grenzen geführt“, analysiert Professorin Ann-Kristin Achleitner, Wirtschaftsprofessorin an der TU München. „Stiftungen sind vom Gesetzgeber angehalten, ihr Stiftungskapital zu erhalten und gleichzeitig mit den erwirtschafteten Erträgen ihren Stiftungszweck zu verfolgen. Beiden Zielen nachzukommen wird insbesondere für kleinere Stiftungen immer schwieriger. Stiftungen werden sich neuen und auch unbequemen Fragen stellen müssen.“

Reformbedarf im Stiftungsrecht

Der Verband sieht vor diesem Hintergrund insbesondere in drei Bereichen Handlungsbedarf, um das Stiftungswesen in Deutschland zu fördern.

·         Erstens sollen die Rechte von Stifterinnen und Stiftern gestärkt werden, indem das Gesetz erlaubt, den Stiftungszweck auch zu Lebzeiten des Stiftenden nachträglich anzupassen.

·         Zweitens wird gefordert, dass die Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen sowie die Möglichkeit der Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung erleichtert werden.

·         Drittens spricht sich der Verband für die Etablierung und Optimierung rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundesebene aus und unterstützt Bestrebungen nach mehr Transparenz im Stiftungssektor durch die Schaffung eines öffentlich einsehbaren Stiftungsregisters.

portfolio institutionell newsflash 28.03.2017/Tobias Bürger

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