Pension Management
12. März 2018

Studie erörtert Versorgungslücke bei Alterssicherung

Willis Towers Watson beleuchtet die Versorgungshöhen unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen. Je größer das Unternehmen, desto höher die bAV.

Trotz verstärkten Engagements von Unternehmen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vergrößert sich die Versorgungslücke bei deutschen Arbeitnehmern immer weiter: Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV beträgt im Median zwischen 4,4 Prozent bis 4,8 Prozent des letzten Grundgehalts. Damit kann die arbeitgeberfinanzierte bAV allein nicht das Absenken der gesetzlichen Rente kompensieren. Das ist eines der zentralen Ergebnisse des deutschen bAV-Index, für den Willis Towers Watson 200 Unternehmen mit 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen analysiert hat. 
„Um dem gesellschaftspolitischen Anspruch als zweite Säule der Alterssicherung in vollem Umfang gerecht zu werden, müsste die Dotierung der betrieblichen Altersvorsorge mehr als verdoppelt werden. Unternehmen alleine können diese Last nicht stemmen und engagieren sich in Sachen bAV ohnehin bereits sehr stark. Vor allem Arbeitnehmer selbst sind gefragt, sich durch höhere Eigenbeteiligung stärker in die betriebliche Altersversorgung einzubringen“, sagt Dr. Heinke Conrads, Bereichsleiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. Der sogenannte bAV-Index ist laut Willis Towers Watson in Deutschland die erste umfassende Analyse, die ein repräsentatives Bild der Versorgungshöhen, des Aufwands und der Struktur der bAV von deutschen Arbeitnehmern in unterschiedlichen Branchen und Positionen ermittelt. 
Demnach erhält ein Angestellter mit Tarifgehalt nach einer 42-jährigen Dienstzeit eine Altersleistung in Höhe von im Median 4,6 Prozent des letzten Grundgehalts. Bei Arbeitnehmern im außertariflichen Bereich beträgt diese 4,4 Prozent des letzten Grundgehalts nach einer Dienstzeit von 32 Jahren. Bei einer Führungskraft wiederum beläuft sich die Altersleistung nach 22 Jahren im Dienst auf 4,8 Prozent der letzten Grundvergütung. 
Hinsichtlich der Höhe der Altersleistung in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße gilt laut Willis Towers Watson tendenziell: Je größer das Unternehmen, desto höher die bAV. Auch die Branche spielt dabei eine Rolle: Arbeitnehmer im Bereich Rohstoffverarbeitung und Warenherstellung können im Median mehr als doppelt so hohe Leistungen erwarten wie Angestellte der Informations- und Kommunikationsbranche. „Unternehmen brauchen deshalb spezifische Benchmarks für Ihre Branche und Unternehmensgröße. Innerhalb einer Peergroup bewegen sich die Firmen aufeinander zu, der jeweilige Detailmarkt wird enger“, sagt Wilhelm-Friedrich Puschinski, Leiter General Consulting bei Willis Towers Watson. 
Betriebsrentenstärkungsgesetz soll Abhilfe schaffen 
Auf Seiten des Gesetzgebers steht bisher vorrangig die Verbreitung der bAV im Fokus, betont Willis Towers Watson. Die Studienergebnisse legten nahe, dass künftig nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Höhe der bAV verstärkt adressiert werden müsse. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) setze hierfür bereits erste Impulse wie zum Beispiel eine neu gestaltete Regelung zur Riester-Förderung und eine höhere Steuerfreiheitsgrenze in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Zudem adressiere das BRSG die bisher eher zurückhaltende Motivation der Arbeitnehmer, sich an der Finanzierung der bAV zu beteiligen und liefere eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Opting-out-Modelle für Tarifverträge: Dadurch nehmen Arbeitnehmer automatisch an einem Programm zur Entgeltumwandlung teil, wenn sie sich nicht explizit dagegen entscheiden. „Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen spürbar das Niveau der betrieblichen Altersvorsorge anheben können“, so Puschinski. „Mit Hilfe des bAV-Index können wir gut sehen, an welchen Stellen das BRSG zu kurz springt und wo noch Nachholbedarf herrscht.“ 
portfolio institutionell 09.03.2018/Tobias Bürger
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