Stiftungen
5. Oktober 2017

Transformation im Stiftungssektor erfordert neue Rechtsvorgaben

Appell des Stiftungsverbands zur Reform des Stiftungsrechts. Steigendes Interesse an wirkungsorientierten Geldanlagen.

Zum europaweiten Tag der Stiftungen am 1. Oktober 2017 machen neue Daten des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen publik, wie die mehr als 21.000 deutschen Stiftungen für die Gesellschaft wirken – und wie sich ihr Wirken verändert. Allein die rund 4.000 untersuchten Stiftungen setzen sich mit über vier Milliarden Euro jährlich für das Gemeinwohl ein. Davon tragen die 30 größten deutschen Stiftungen mit jährlichen Ausgaben von rund 880 Millionen Euro einen beträchtlichen Anteil, wie die vom Bundesverband vorgestellte Übersicht über die größten gemeinwohlorientieren Stiftungen zeigt. Angeführt wird die Liste der Stiftungen des privaten Rechts von der RAG-Stiftung mit einem Eigenkapital von 15 Milliarden Euro, die der Stiftungen des öffentlichen Rechts von der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau mit 822 Millionen Euro und die Liste der politischen Stiftungen von der Hans-Böckler-Stiftung mit 52 Millionen Euro. 
Verband: Stiftungen meistern Transformation und fordern Reformen
Wie die Veröffentlichung „Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen“ darlegt, finden Stiftungen neue Wege – trotz sinkender Kapitalerträge – mehr zu leisten. Wurden 2014 noch 49 Prozent der Einnahmen aus der Vermögensverwaltung generiert, sind es 2017 nur noch 38 Prozent. Hingegen sei der Anteil der Einnahmen aus Spenden von zehn auf 15 Prozent gestiegen, Zuwendungen der Öffentlichen Hand von 13 auf 25 Prozent.  Darüber hinaus steigt, so der Verband, das Interesse der Stiftungen, über nachhaltige und wirkungsorientierte Geldanlagen positive Wirkung für die Gesellschaft zu erzielen. 
Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, beschreibt die Transformation, die sich hinter den Zahlen verbirgt: „Viele Sparer erleben dasselbe: Bei weniger Zinsen muss man noch klüger wirtschaften. Stiftungen navigieren klug durch das anspruchsvolle Umfeld, werden jedoch durch veraltete rechtliche Vorgaben und Unklarheiten behindert. Satzungsänderungen sollten erleichtert werden und es bedarf neben der Auflösung einheitliche Kriterien für ein ‚Zusammengehen‘ von Stiftungen. Außerdem brauchen Stiftungen klare Haftungsregeln anhand derer sie ihr Handeln rechtssicher ausrichten können. Sobald der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgearbeitete Gesetzesentwurf zur Reform des Stiftungsrechts vorliegt, sollte dieser zügig vom neuen Bundestag verabschiedet werden, damit Stiftungen in Zukunft noch mehr für die Gesellschaft tun können.“
portfolio institutionell 04.09.2017/Patrick Eisele
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