Die Bundesregierung will die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung attraktiver machen. Sie soll künftig auch mittels Entgeltumwandlung erlaubt sein. Doch die Verbände der Wirtschaft und die Protagonisten der betrieblichen Altersversorgung warnen vor der Gefahr, dass dadurch die Betriebsrente kannibalisiert wird.
Der Titel des Entwurfs klingt nach einem formalen Akt: "Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften". Doch in solch scheinbar harmlosen Papieren steckt oft die eine oder andere brisante Maßnahme. So ist es auch in diesem Fall. Die Regierung will der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung mehr Attraktivität verleihen, es gibt aber Bedenken wegen der Risiken und Nebenwirkungen.
Vor rund einem Jahr war eine Klausel in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden, wonach Vermögensbeteiligungen als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bis zu einem Betrag von 360 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Zuvor lag die Obergrenze bei 135 Euro. Für die Steuerbefreiung muss die Vermögensbeteiligung nur allen Mitarbeitern offenstehen, die ein Jahr oder länger bei dem Arbeitgeber beschäftigt sind. Da Unternehmen in den zurückliegenden zwölf Monaten dringendere Aufgaben auf der Agenda hatten, als über eine Bindung der Mitarbeiter per Unternehmensbeteiligung nachzudenken, hat diese Neuregelung bislang keine nennenswerte Ausweitung der Mitarbeiterbeteiligung bewirkt. Daher legt die Bundesregierung nun nach. Das Geld soll nicht nur vom Arbeitgeber kommen, sondern kann künftig auch vom Arbeitnehmer selbst eingezahlt werden. Durch eine erneute Änderung des Einkommensteuergesetzes wird dafür auch die Entgeltumwandlung zugelassen.
Die Wirtschaft hält nicht viel von dieser Idee. Das wurde während einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages Mitte Februar sichtbar. Der Haupteinwand: Es sei eine Umleitung von Spargeldern, die andernfalls in eine Pensionskasse oder Direktversicherung fließen würden, in die Kapitalbeteiligung zu befürchten. "Da die Mitarbeiterbeteiligung, anders als die betriebliche Altersversorgung, sowohl im Zeitpunkt der Umwandlung als auch bei der späteren Entnahme steuerfrei und gegebenenfalls beitragsfrei ist, könnte dies bedeuten, dass viele Arbeitnehmer die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung wählen", heißt es in der Stellungnahme von acht Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft. Darunter befindet sich der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, den eine solche Umleitung im Neugeschäft mit der betrieblichen Altersversorgung treffen würde.
_Umschichtungen belasten bAV
Auch bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) hört man die Alarmglocken. "Durch die Neuregelung wird eine Lohngestaltung per Entgeltumwandlung als Konkurrenz zur betrieblichen Altersversorgung ermöglicht", warnt Aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann. In der Begründung des Gesetzes zur Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung aus dem Jahr 2009 war noch ausdrücklich erklärt worden, dass eine solche Konkurrenz nicht entstehen dürfe. "Der Gesetzentwurf kommt einer Kannibalisierung der Altersversorgung gleich", hatte Peter Hadasch, Vorsitzender des Verbandes der Firmenpensionskassen (VFPK), kurz nach der Behandlung des Referentenentwurfs im Kabinett gewarnt. Es werde kein Mehr an Vorsorge geben, sondern nur eine Umschichtung. Da die finanziellen Spielräume für die Entgeltumwandlung begrenzt sind, bleibe für die betriebliche Altersversorgung anschließend nichts mehr übrig, so der allgemeine Tenor der Kritiker. Immerhin geht die Bundesregierung von rund einer Million zusätzlicher Förderfälle aus. Die günstigen steuerlichen Konditionen, darin ist sich die Aba sicher, werden Umschichtungen zulasten der betrieblichen Altersversorgung gehen. Stiefermann weist außerdem auf die fehlende Zweckbindung für die angesammelten Beiträge hin. Sie könnten schon nach kurzer Zeit in den Konsum fließen. Diese Befürchtungen sind nicht ungerechtfertigt. Das gleiche Phänomen kann seit Jahrzehnten bei den vermögenswirksamen Leistungen beobachtet werden. Ein erheblicher Teil der Verträge wird nach Ablauf der siebenjährigen Zweckbindung für konsumtive Zwecke genutzt, anstatt das angesammelte Kapital durch Anschlussverträge zu mehren und für die Altersvorsorge aufzusparen.
Professor Karl-Georg Loritz vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht an der Universität Bayreuth hält die Wahlmöglichkeit zwischen bAV und Unternehmensbeteiligung nicht für einen Nachteil. "Wir haben in Deutschland mündige Arbeitnehmer, die selbst entscheiden sollen, ob sie zusammen mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, wonach ihnen ein Teil ihres Entgelts so zugewandt wird, dass sie eine Mitarbeiterbeteiligung dafür erhalten." Loritz plädiert auch für die vorgesehene Rückwirkung, weil so Differenzierungen vermieden und Vereinfachungen erreicht werden. Im Gesetzentwurf ist nämlich vorgesehen, dass die Veränderung bereits ab Anfang 2009 gelten soll. Die Aba sieht darin jedoch eine Abkehr vom bisher allgemein anerkannten Prinzip "Altersvorsorge vor Vermögensbildung". Bereits bei der Erweiterung der Beteiligung von Mitarbeitern im vergangenen Jahr hatte sie Bedenken geäußert. Da es damals um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers ging, fielen diese jedoch verhalten aus. Nun legte die Aba nach. Vor allem an den mangelnden biometrischen Absicherungen übte Stiefermann Kritik. Derartige Modelle enthalten zudem keine Mindestgarantien, wie in der deutschen bAV üblich, und besitzen keine Insolvenzsicherung. Es handele sich laut Stiefermann also nicht um Altersvorsorge. "Ziel sollte es sein, über eine Bündelung der Systeme die Bedingungen für betriebliche Altersversorgung und Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung zu harmonisieren und damit ein besseres Versorgungsniveau sicherzustellen", sagte Hadasch. Der VFPK drehte daher den Spieß um und schlug vor einigen Wochen vor, Mittel für die steuerfreie Überlassung von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen auch im Rahmen der bestehenden bAV zuzulassen. Hierfür sollte der bereits geförderte Rahmen von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erweitert werden.
Die Aba kritisierte noch einen weiteren Punkt. Die geplante Änderung weiche von einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag ab. Darin taucht die Entgeltumwandlung als Weg zur Kapitalbeteiligung zwar auch schon auf, aber die Steuerbegünstigung wollten die Koalitionäre zunächst nur auf Anteile an jenem Unternehmen beschränken, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind. "Im Gegensatz dazu würde nach dem Gesetzentwurf neben der unternehmerischen Beteiligung am eigenen Unternehmen auch eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Beteiligung an Sondervermögen im Sinne des Paragrafen 90e des Investmentgesetzes begünstigt", wandte Stiefermann ein.
_Vergebliche Suche nach Mitarbeiterfonds
Diese speziellen Sondervermögen wurden ins Spiel gebracht, um das Risiko der Mitarbeiterbeteiligung für die Arbeitnehmer etwas zu diversifizieren. Bislang hat sich auf diesem Spielfeld aber noch nicht viel bewegt. Die Investmentbranche applaudierte daher kräftig nach der Ankündigung, dass die Entgeltumwandlung auf die Mitarbeiterbeteiligung ausgedehnt werden soll. Damit würden Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung auch bei solchen Unternehmen geschaffen, die keinen finanziellen Spielraum haben, um ihren Mitarbeitern förderfähige Leistungen zusätzlich zum Gehalt auszuzahlen, erklärte Rudolf Siebel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI). Die Einbeziehung von Sondervermögen muss die Aba aber derzeit noch nicht fürchten, denn dabei handelt es sich bislang um eine theoretische Möglichkeit. Die deutsche Investmentbranche hält die derzeitige Lösung für Mitarbeiterfonds nämlich für nicht praktikabel. Daher sucht man solche Fonds bislang auch vergebens. Vor allem an der Vorschrift, mindestens 60 Prozent des Fondsvermögens in die sich beteiligenden Unternehmen investieren zu müssen, reiben sich die Fondsgesellschaften. "Zur Schaffung eines praktisch nutzbaren Anlageinstruments, das unter Renditegesichtspunkten interessant und administrierbar ist sowie gleichzeitig dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer entgegenkommt, wäre hingegen eine deutlich niedrigere Mindestinvestitionsquote in teilnehmende Unternehmen notwendig", forderte der BVI schon vor geraumer Zeit. "Die im aktuellen Gesetz vorliegende Fondslösung für Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird vom Markt nicht angenommen", stellt auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus Peter Flosbach fest. Die CDU sehe sie kritisch und werde sie überarbeiten. Es wird also möglicherweise nicht nur am Gesetz Umbauten geben müssen, damit die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung besser in Gang kommt.
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15.03.2010
Tückische Umleitung für die Entgeltumwandlung
Die Bundesregierung will die Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung attraktiver machen. Sie soll künftig auch mittels Entgeltumwandlung erlaubt sein.
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