Pension Management
6. Juni 2016

Versorgungswerke auf dem Prüfstand

Unternehmen, die eine bAV mit Versicherungsbezug haben, sehen laut einer neuen Studie mehrheitlich Handlungsbedarf. Einige haben sogar bereits Veränderungen an den Versorgungsregeln vorgenommen. Die Rendite ist wichtig, die Garantie aber nicht minder.

Niedrigzinsumfeld und Solvency II: Die Versicherer reagieren auf die veränderten Rahmenbedingungen mit neuen Produkten und eingeschränkten Garantieversprechen. Diese geänderte Produktgestaltung führt jedoch auch zu Herausforderungen bei Unternehmen, deren Versorgungswerk einen Bezug zur Lebensversicherung hat. In seiner Studie „Rethink Insured Pensions“ hat das Beratungshaus Aon Hewitt bei Betroffenen nachgefragt und 73 Antworten von Unternehmen – sowohl aus dem Dax als auch dem Mittelstand – erhalten. Dabei zeigt sich, dass fast die Hälfte der Unternehmen eine grundsätzliche Überprüfung ihres Versorgungswerkes für erforderlich hält. Immerhin 23 Prozent sehen Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung des Kapitalanlagemodells. Und nur elf Prozent sehen Bedarf hinsichtlich eines Wechsels des Versicherers.
 
Wie aus der Studie weiter hervorgeht, haben aufgrund der Veränderungen am Lebensversicherungsmarkt bislang 23 Prozent Veränderungen vorgenommen, indem sie beispielsweise die zugesagte Verzinsung reduziert, von leistungs- auf beitragsorientiere Zusagen umgestellt oder die arbeitgeberfinanzierte Versorgung geschlossen haben. 29 Prozent sehen derzeit keinen Handlungsbedarf aufgrund der Veränderungen am Lebensversicherungsmarkt.
 
Bei der Frage nach den Handlungsoptionen aufgrund eines eingeschränkten Angebots an klassischen Produkten ihres Versicherers halten sich die Antworten die Waage. Während sich 44 Prozent für die Beibehaltung der Versorgungsregelung mit Wechsel zu einem anderen Versicherer, der das passende Produkt anbietet, aussprach, waren 45 Prozent sogar für die komplette Neugestaltung der Versorgungsregelung. Der Wechsel auf einen neuen Tarif beim bisherigen Versicherer wäre nur für ein Drittel eine denkbare Option. Nur elf Prozent  würden eine Einstellung ihrer arbeitgeberfinanzierten Versorgung prüfen.
 
Bei der Wahl eines neuen Versicherungsproduktes ist 88 Prozent der Befragten die finanzielle Stabilität des Anbieters sehr wichtig – gefolgt von Transparenz (48 Prozent) und Flexibilität (37 Prozent). Für 65 Prozent der Arbeitgeber sind außerdem die Möglichkeit, Hinterbliebene im Todesfall und Mitarbeiter im Fall der Berufsunfähigkeit (55 Prozent) abzusichern, wichtige Bestandteile des bAV-Angebotes. Mehr als 60 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich daher, die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität in einem Versicherungsvertrag zu bündeln. „Hier sind die Lebensversicherer aufgefordert, die Produkte der neuen Generation dahingehend weiterzuentwickeln, dass sie sich auch für die Abbildung komplexer Versorgungsordnungen eignen, um sie uneingeschränkt für die bAV tauglich zu machen“, so Thorsten Teichmann, Geschäftsführer der Pensions Insurance Broker GmbH in Hamburg und Partner bei Aon Hewitt.
 
Wie sich in der Studie weiter zeigt, hat die Rendite eines Produktes einen hohen Stellenwert für die Teilnehmer (für 89 Prozent sehr wichtig oder wichtig). Dennoch sind für 88 Prozent Garantien in den Produkten ebenso wichtig bis sehr wichtig, auch wenn diese Garantien die Renditechancen verringern.
 
Eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung durch Maßnahmen des Gesetzgebers hält im Übrigen gut die Hälfte der Teilnehmer für wahrscheinlich, wobei nur 38 Prozent an eine verpflichtende bAV glauben. Diese Einschätzung überrascht, insbesondere vor dem Hintergrund der umfangreichen Aktivitäten der Parteien und Sozialpartner hinsichtlich einer „Deutschland-“ oder „Nahles-Rente“ und weiterer Initiativen. Unverändert gegenüber dem Vorjahr ist der überwiegende Teil (87  Prozent) davon überzeugt, dass die bAV auch künftig eine wichtige Rolle bei der Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmern spielen wird.
portfolio institutionell newsflash 06.06.2016/Kerstin Bendix

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