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13.10.2010

Versorgungswerke: Eine Frage der Gerechtigkeit

Plenum - Deutscher Bundestag: Die Oppositionsparteien wollen eine Bürgerversicherung

Plenum - Deutscher Bundestag: Die Oppositionsparteien wollen eine Bürgerversicherung

Die Oppositionsparteien wollen die freien Berufe wieder in die gesetzliche Rentenversicherung zurückholen. 

Es ist nachvollziehbar, warum Konrad Adenauer als Mythos in der Geschichte der Bundesrepublik gilt. Während seiner Kanzlerschaft (1949 bis 1963) schien er alles richtig zu machen. Die Republik erlebte ein Wirtschaftswunder, und nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs wurde sie zu einer blühenden westlichen Demokratie. Dennoch war Adenauer fehlbar: Rückblickend ist es klar, dass seine Regierung in der Rentenpolitik einen großen und einen kleinen Fehler gemacht hat.

Der große zuerst: Bei der Umstellung auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung 1957 hat die Regierung die demografische Gefahr unterschätzt. Den lakonischen Kommentar "Kinder kriegen die Leute immer", bekommen die politischen Enkel Adenauers heute um die Ohren gehauen. 53 Jahre später leidet die GRV unter der Demografie. Die Deutschen werden immer älter, und wegen der niedrigen Geburtenrate wird es im Jahr 2030 pro Leistungsempfänger nur zwei statt drei Beitragszahler geben. Der kleinere Fehler der Adenauer‛schen Rentenpolitik war der Ausschluss der freien Berufe wie Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Apotheker von der GRV. Allerdings: Prinzipiell war dieser Schritt richtig, da diese Berufsgruppen von Selbstständigen dominiert waren. Das GRV-Modell mit seinem Arbeitgeberzuschuss passt da nicht.

Heute ist aber etwa die Hälfte der 700.000 Personen, die zu den freien Berufen gehören und von der GRV befreit sind, angestellt. Die Folgen: Die GRV leidet unter einem Schwund an Beitragszahlern, und die Angestellten in den freien Berufen können sich auf eine üppige Rente für sich und ihre Hinterbliebenen freuen. Denn klugerweise haben die freien Berufe weitgehend auf eine kapitalgedeckte Lösung für ihre Altersvorsorge gesetzt - das sogenannte Versorgungswerk. Die Ärzte gehörten zu den ersten Berufsgruppen, die die Einrichtungen bildeten. Später kamen sukzessive weitere freie Berufe dazu, etwa die Rechtsanwälte in den 1980er Jahren und die Wirtschaftsprüfer Anfang der 1990er. Für die Erfüllung der Rentenansprüche dieser 700.000 Versicherten haben die inzwischen 89 Versorgungswerke ein Vermögen von mehr als 100 Milliarden Euro aufgebaut. Zum Vergleich: Wegen der demografischen Probleme sind die 30 Millionen Arbeitnehmer in der GRV ständig der durchaus reellen Gefahr ausgesetzt, dass ihre Rentenbeiträge steigen und die Leistung sinkt. Hinzu kommt, dass die GRV in schwachen Konjunkturphasen besonders knapp bei Kasse ist. Im Jahr 2005 musste sie etwa durch einen Steuerzuschuss von der rot-grünen Bundesregierung vor der Pleite bewahrt werden.

Die Diskrepanz zwischen den Angestellten erklärt die Arbeits­gemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV) so: "Die Ansicht, dass die Versorgungswerke nur für die Selbstständigen gegründet seien, ist falsch. Richtig ist, dass Versorgungswerke von Anfang an als Einrichtungen für den gesamten Berufsstand konzipiert wurden, also für angestellt und selbständig Tätige." Dass nicht alle Mitglieder der Versorgungswerke im Laufe ihres Berufslebens selbstständig werden, sei dabei, so die ABV, "nicht erheblich". Es sei davon auszugehen, dass sich nach einer "mehr oder weniger langen Zeit der angestellten Tätigkeit in aller Regel eine Phase der Selbstständigkeit anschließt". Typisch für die freien Berufe ist nach Ansicht der ABV, dass die berufliche Tätigkeit in einer angestellten Tätigkeit beginnt und später der Schritt in die Selbstständigkeit erfolgt. "Ohne die Absicherung der angestellten Phase würde das Versorgungsziel nicht erreicht werden können", so die Deutung der Arbeitsgemeinschaft.

Schafft die "Bürgerversicherung" mehr Gerechtigkeit? Skeptiker weisen allerdings darauf hin, dass manche Mitglieder der freien Berufe nie selbstständig werden. "Aus Sicht der Gerechtigkeit ist es problematisch, wenn ein Anwalt, der bei einem Versicherer als Abteilungsleiter angestellt ist, von der GRV befreit wird. Der Grund: Er gehört zu den Berufsgruppen, in denen das noch möglich ist", so ein Versorgungswerk-Experte, der namentlich nicht genannt werden wollte. Die Bundesregierung hat das Problem 1995 selbst erkannt und eine erste Korrektur vorgenommen. Als damals die Psychotherapeuten und Ingenieure Versorgungswerke gegründet haben, ließ die damalige schwarz-gelbe Koalition diese nur für echte Selbstständige zu. Diese Regelung gilt nun für weitere Berufsgruppen, die ein Versorgungswerk gründen wollen.

Die heutige schwarz-gelbe Koalition will nichts in dieser Frage unternehmen, wohl aber die politische Opposition in Berlin. Für SPD, Grüne und Die Linke ist das Thema längst nicht erledigt. Auch deswegen reden sie von der Notwendigkeit, Selbstständige in die GRV einzubeziehen. Dies würde im Rahmen einer sogenannten Bürgerversicherung erfolgen. Es gehe vor allem darum, die Selbstständigen zu erfassen, die nicht in einem obligatorischen Sicherungsystem seien, so Anette Kramme, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales. Dies seien unter anderen Taxifahrer und Kiosk-Besitzer, aber auch Web-Designer.

Einbeziehung der freien Berufe ist rechtlich schwierig

Kramme bezweifelt auch, dass die kapitalgedeckten Versorgungswerke nach der Finanzkrise in einer guten Verfassung sind. "Nach meinen Informationen wackeln einige Versorgungswerke nach den hohen Verlusten an den Aktienmärkten. Die gesetzliche Rentenversicherung wiederum hat sich in der Krise bewährt", sagt sie im Gespräch mit portfolio institutionell. Um den genauen Zustand der Einrichtungen zu erfahren, hat die SPD eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Antwort: "Dank funktionierender Aufsichtsstrukturen und bestehender Kapitalanlagerichtlinien sind die Auswirkungen etwa hinsichtlich des direkten Abschreibungsbedarfs und niedrigerer Renditen aber überschaubar und beherrschbar. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass ein berufsständisches Versorgungswerk infolge der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten wäre." Für Kramme wurde damit deutlich, dass die Versorgungswerke eine Art "Black Box" darstellen.

Eine Einbeziehung der freien Berufe in die GRV dürfte rechtlich schwierig sein. Laut Ulrich Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender der ABV, sei die Einbeziehung von bestehenden Mitgliedern so gut wie ausgeschlossen. "Die angesammelten Vermögenswerte sind, wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Jürgen Papier, festgestellt hat, den Versorgungswerken privatnützig zugeordnet und entziehen sich damit dem Zugriff des Fiskus, da hier die Eigentums­garantie des Grundgesetzes greift", fügt Kirchhoff hinzu. Das klingt nach einer Entwarnung für etliche Asset Manager in Deutschland, die lukrative Geschäfte mit den Einrichtungen machen.

Karl Schiewerling, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist überdies skeptisch, dass die Maßnahme der GRV überhaupt etwas bringen würde. "Zwar würde sie weitere Beitragszahler gewinnen. Aber diese würden auch zu Leistungsempfängern. Entscheidend ist aber, dass es sich bei der berufsständischen Versorgung um ein funktionierendes System handelt, das ich nicht zerstören möchte", sagt Schiewerling im Interview. Laut einer Studie des Aktuars Heubeck leben Versicherte der Versorgungswerke durchschnittlich vier Jahre länger als die der GRV. Das mag richtig sein, aber nach Ansicht des Ab­geordneten Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) bedeutet dies nicht, dass es gerecht ist. "Mit der Bürgerversicherung würden wir im ersten Schritt die Kleinverdiener erfassen. In einem zweiten Schritt würden die freien Berufe dazukommen. Und wenn ich richtig informiert bin, bedarf dies keine Änderung des Grundgesetzes", so der Rentenexperte im Gespräch. Für eine entsprechende Änderung muss es im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit geben.

Die Ansichten von Kramme und Strengmann-Kuhn sind ernst zu nehmen, denn die Chancen für einen Machtwechsel sind ein Jahr nach der Bildung einer schwarz-gelben Koalition gestiegen. Laut dem ZDF-Politbarometer von Anfang Oktober hatten SPD und Grüne mit 49 Prozent der Stimmen eine klare Mehrheit im Bundestag. CDU/CSU und FDP brachten es lediglich auf 36 Prozent. Andererseits müssen die freien Berufe und ihre Geldmanager jetzt nicht un­bedingt zittern, da die nächste Bundestagswahl erst in drei Jahren stattfindet. Und wegen der guten Konjunktur könnten die Regierungsparteien wieder an Popularität gewinnen. Außerdem sagt die SPD-Politikerin Kramme, die Einbeziehung der freien Berufe gehöre nicht zu den ersten Prioritäten ihrer Partei in der Rentenpolitik. Erste Priorität seien Korrekturen bei der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre.

Soll die gesetzliche Rente kapitalgedeckt sein?

Obwohl das Solidarprinzip in den freien Berufen zum Teil nicht respektiert wird, wäre es unfair, das ganze Versorgungswerksystem zu kritisieren. Dass die freien Berufe es geschafft haben, ihre Mitglieder durch die Kapitaldeckung im Alter bestens zu versorgen, ist ein großer Verdienst. Und selbst wenn man die freien Berufe wieder in die GRV einbezöge, würden die Neuzugänge die strukturellen Probleme nicht lösen - die demografische Entwicklung auf der einen Seite und die konjunkturelle Anfälligkeit auf der anderen. Schiewerlings Argument: Kurzfristig würde die GRV einige neue Beitragszahler gewinnen. Langfristig aber müsste sie üppige Ansprüche verdienen, da Ärzte und Anwälte gut verdienen und lange leben.

Ein hochrangiger Manager eines Versorgungswerks stellt fest: "Im Nachhinein könnte man argumentieren, dass eine Kapitaldeckung auch die bessere Lösung für die GRV wäre. Damals aber hatte Deutschland Wachstumsraten wie heute in den Schwellenländern. In einer Zeit vor der Einführung der Pille hat man die demografische Gefahr einfach nicht sehen können." Heute ist eine kapitalgedeckte Lösung für die deutsche GRV nahezu ausgeschlossen, weil dem Staat schlicht das Geld fehlt, das er für die Schaffung eines entsprechenden Fonds benötigen würde. Und außerdem müssten die Ansprüche der 20 Millionen Rentner von heute nach wie vor bedient werden. Nur dank üppiger Erlöser aus seinen Öl- und Gasreserven hat Norwegen es als einziges europäisches Land geschafft, einen Fonds zu gründen, aus dem die gesetzliche Rente bezahlt werden kann. Und nicht nur das: Wenn der 327 Milliarden Euro schwere Fonds an die knapp fünf Millionen Norweger ausgezahlt würde, hätte jeder über Nacht eine üppige Rente. Da hierzulande ganz andere finanzielle Verhältnisse herrschen, hat sich die Regierung 2001 für eine Förderung von Betriebs- und Privatrenten entschieden, um die sinkende GRV-Leistung etwas zu kompensieren.

Nach Einschätzung von Pensionsexperten kann man das Projekt allerdings bisher nicht als Erfolg werten. Ihre Begründung: Die Verbreitung von Betriebsrenten laufe viel zu schleppend, und mit den Privatrenten werde zu wenig gespart. Mit der Bürgerversicherung wollen die Grünen laut Strengmann-Kuhn auch ein viel größeres Problem bei der Rente lösen, als fehlende Beitragszahler für die GRV zu kompensieren: Sie wollen die Reform der Beamtenversorgung angehen. Anders als bei den GRV-Versicherten oder Versorgungswerken, die in beitragsorientierte Pläne einzahlen, gewährt der Staat seinen rund vier Millionen Beamten eine Pension, die nach dem Verdienst der letzten drei Jahre berechnet wird. Dass der Staat kompetente und loyale Leute an sich heranziehen will, ist legitim. Die Frage ist nur: Um welchen Preis?

Die Beamtenversorgung ist auch ein großes Problem

Der Preis ist möglichweise jetzt zu hoch. Nach Schätzung des Rentenexperten Bernd Raffelhüschen geben Bund, Länder und Kommunen bereits 50 Milliarden Euro für Beamtenpensionen aus. Diese Kosten, die noch überwiegend vom Steuerzahler getragen werden, könnten sich bis 2050 verdoppeln. Daher fordert Raffelhüschen weitere Kürzungen für die Beamten, wie etwa die Anhebung des Pensionseintrittsalters auf 68 Jahre. Laut Schiewerling gibt es indes bei den Beamten keinen Handlungsbedarf. Der CDU-Sozial­politiker begründete dies damit, dass das Pensionsalter für Beamte bereits auf 67 Jahre angehoben wurde und die maximale Pension von 75 auf 71,75 Prozent des ehemaligen Bruttoverdienstes gekürzt wurde.

Angesichts der hohen Kosten und des Solidarprinzips würden die Grünen viel weiter gehen "Die Bürgerversicherung muss selbstverständlich alle Beamten erfassen, darunter uns Abgeordnete. Zwar sind viele im Bundestag von dieser Idee nicht begeistert, weil sie ihre üppige Pension verlieren würden. Aber ich habe auch mit einigen gesprochen, die den Schritt als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der gesetz­lichen Rente erachten", so Strengmann-Kuhn. Auch hier bedürfe es nach Einschätzung des grünen Parlamentariers keine Änderung des Grundgesetzes. Würden aber die Politiker wirklich mehrheitlich für etwas stimmen, wovon sie selbst negativ betroffen wären?

 
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