Versorgungswerke
24. Januar 2018

Versorgungswerke reagieren auf Niedrigzins

Das neue Jahr beschert der einen oder anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung neue Finanzierungspraktiken.

Beim Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) beschloss die Kammerversammlung, ab Januar 2018 das modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren durch das modifizierte offene Deckungsplanverfahren abzulösen. Wie das Versorgungswerk mitteilt, wäre es mit der Beibehaltung des Status quo nicht möglich gewesen, mittel- und langfristig die Leistungszusagen zu erfüllen. Eine von den Apothekern mit einer ALM-Studie beauftragte Rating-Agentur sei zu dem Ergebnis gekommen, dass neben einer stabilen Portfolioentwicklung eine neue Ausgestaltung des Finanzierungsverfahrens hin zu mehr Flexibilität und reduzierten Anforderungen an den Nettozins erforderlich sei.
„Wir haben viele neue Wege diskutiert, um das VANR auf seinem guten Kurs zu halten“, erläuterte die Vorstandsvorsitzende, Dr. Claudia Vogt. „Alle Expertisen liefen auf das modifizierte offene Deckungsplanverfahren hinaus.“ Das modifizierte offene Deckungsplanverfahren ermögliche einen besseren Ausgleich zwischen Beitrags- und Leistungsseite und gewährleiste so auch bei einer volatilen Ertragssituation an den Kapitalmärkten mehr Stabilität. Dieses Verfahren beziehe weitere Faktoren in die Berechnung ein und flexibilisiere so die starre Äquivalenzbeziehung von Beitrag und Rentenanwartschaft. Zudem liegt der Rentenbeginn nun bei 67 Jahren.
Auch beim ebenfalls in Nordrhein-Westfalen ansässigen Versorgungswerk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe kam eine ALM-Studie zu dem Ergebnis, dass „bei Beibehaltung des bisherigen Leistungsrechts aufgrund des Niedrig-, Null- und Negativzinsumfeldes eine künftige Deckung der Leistungsverpflichtungen nicht mehr mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit gewährt werden kann“. Damit die laufenden Renten und die schon erworbenen Anrechte der aktiven Mitglieder in ihrer bisherigen Höhe aufrechterhalten werden, müsse die Deckungsrückstellung um weitere 850 Millionen Euro erhöht werden. Diese soll über drei Bausteine erfolgen: Im Leistungsrecht ist unter anderem eine Verschiebung der Altersgrenze auf 67 Jahre und eine Absenkung des Versorgungsniveaus für Witwen beziehungsweise Witwer auf 60 Prozent geplant. Zweiter Baustein ist die Neufassung der Satzung auf ein neues versicherungsmathematisches System, nämlich das offene Deckungsplanverfahren, ausgerichtet. Drittens soll eine sukzessive Nachfinanzierung nach dem Vorbild der bereits erfolgten Absenkung des Rechnungszinses erfolgen. Dieser liegt bei 2,25 Prozent. Von einer weiteren Kürzung werde abgesehen. 
Für die Mitglieder des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) ist für 2018 eine schmerzhafte Behandlung vorgesehen. Für das laufende Jahr plant das Versorgungswerk, die Festsetzung des Rechnungszinses auf drei Prozent über alle Bestände umzusetzen und ab dann die Überschüsse auszuschütten. Bislang gilt für bis 2007 bezahlte Beiträge ein Rechnungszins von vier Prozent, für Beiträge ab 2008 aber bereits bislang schon drei Prozent. Zur Schmerzlinderung trägt allerdings bei, dass, sobald ein jährlicher Ertrag oberhalb dieser drei Prozent erwirtschaftet wird, eine Weitergabe als Dynamik an die aktiven Mitglieder und Rentner möglich ist. In einem ersten Schritt werden, vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, die Anwartschaften und Renten aus Beiträgen ab 2008 um 2,94 Prozent angehoben, um die Verzinsung dieser mit „Altbeiträgen“ vor 2008 gleichzustellen. Weiter teilt das VZB mit, dass durch diese Maßnahme das Finanzierungssystem durch die Erhöhung der Rücklagen für die Zukunft nachhaltig gestärkt wird. Mit einem künftig geringeren Rechnungszins muss gleichzeitig die aktuelle Deckung für die Rentenzahlungen des VZB erhöht werden. 
Zahlreiche andere Versorgungswerke konnten das gute Kapitalanlagejahr – und Absenkungen des Rechnungszinses in den Vorjahren – für Dynamisierungen nutzen. So beschloss die Bayerische Ärzteversorgung, 2018 eine Dynamisierung der nach 1984 erworbenen Anwartschaften der aktiven Mitglieder und aller eingewiesenen Versorgungsleistungen mit 1,5 Prozent vorzunehmen.
portfolio institutionell, 24.01.2018/Patrick Eisele 
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