Recht, Steuer & IT
3. September 2013

Vertagt: Das steuerliche Begleitgesetz zu AIFMD rückt in weite Ferne

Bundestag und Bundesrat konnten sich nicht einigen. Der 22. Juli 2013 wird somit als Termin unwahrscheinlich. Streitpunkt sei das Pension Pooling.

Im Schlepptau des deutschen Umsetzungsgesetzes zur AIFM-Direktive muss auch die Besteuerung angepasst werden. Das AIFM-Steueranpassungsgesetz sollte eigentlich zeitgleich mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) am 22. Juli 2013 in Kraft treten. Doch dieser Termin ist offenbar nicht mehr zu halten, fürchtet der Bundesverband Alternative Investments (BAI). Der Grund: In seiner Sitzung Ende Juni konnte sich der entsprechende Vermittlungsausschuss nicht einigen und beschloss eine Vertagung.
Der BAI ist enttäuscht über diese Entwicklung – und steht damit nicht allein. Kritisch äußerte sich auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). „Gelingt es der Politik nicht, bis zum 22. Juli 2013 einen Kompromiss bei der Investmentbesteuerung zu finden, fehlt ab diesem Tag die Grundlage zur Besteuerung des Investmentvermögens und seiner Anleger“, mahnt Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Das KAGB sieht nämlich vor, dass mit seinem Inkrafttreten das Investmentgesetz aufgehoben wird, wodurch gleichzeitig auch das Investmentsteuergesetz wegfällt. Nach Ansicht des ZIA hat die Politik durch die jetzt fehlende steuerliche Begleitung das Vertrauen der Anleger verspielt. Sowohl private wie auch institutionelle Anleger stehen nun vor der Frage, wie ihre Investments besteuert werden.
Das Bundesfinanzministerium plant, die Lücke durch ein Verwaltungsschreiben zu schließen, um der bestehenden Unsicherheit bei der Besteuerung vor allem von offenen Immobilienfonds bis zum Inkrafttreten eines neuen Investmentsteuerrechts zu begegnen. Das derzeit geltende Investmentsteuergesetz soll demnach mit seinem vom Investmentgesetz abgeleiteten Anwendungsbereich weiterhin Anwendung finden bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung. „Diese Vorgehensweise ist nur ein schwacher Trost und kaum mit der Verfassung zu vereinbaren“, so Mattner. „Gleichzeitig kann sich die Unklarheit über die Besteuerung erheblich auf den Fondsstandort Deutschland auswirken. Die Beteiligten müssen daher schnell wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren“, appelliert Mattner.   
Auch der BAI sieht in dem Fehlen eines steuerlichen Begleitgesetzes ein Gefahr für den Fondsstandort Deutschland. Laut dem Verband ist der Streitpunkt zwischen Bundestag und Bundesrat allein das sogenannte Pension Pooling. „Wenn die maßgeblichen Länder im Bundesrat an diesem Thema das Gesetz final scheitern lassen, ist das ein fatales Signal nicht nur für den Fondsstandort Deutschland, sondern auch für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland. Entsprechende Fondsstrukturen werden dann zwangsläufig in europäischen Nachbarländern aufgelegt“, erklärte BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. Sollte kurzfristig nicht doch noch eine Einigung erzielt werden, könne das Gesetz – wenn überhaupt – erst kurz vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Das heißt, deutlich nach dem Inkrafttreten des KAGB. „Die Eskalation im Vermittlungsausschuss ist der falsche Ansatz, zudem zum falschen Zeitpunkt. Nach der Bundestagswahl soll in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ohnehin ein neues Konzept zur Besteuerung von Investmentfonds erarbeitet werden. Dorthin gehören etwaige Bedenken der konträren Bundesländer“, so Dornseifer weiter.   
portfolio institutionell newsflash 01.07.2013/kbe
 
 

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