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17.12.2009

Viele Mittelständler tappen in die Bilmog-Falle

Mittelständler ignorieren häufig die Konsequenzen, die sich aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz für die Pensionsrückstellungen ergeben.

Der Vogel Strauß muss gewöhnlich herhalten, wenn Politiker ein Problem der Einfachheit halber ignorieren. In den zurückliegenden Monaten hat sich dieses Verhalten, nämlich bei Gefahr den Kopf in den Sand zu stecken, auch in der deutschen Wirtschaft ausgebreitet. Zu dieser Schlussfolgerung führen die sich häufenden Mahnungen, die Steuer- und bAV-Experten mit Blick auf das bevorstehende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (Bilmog) äußern. Danach ist eine erhebliche Anzahl insbesondere von mittelständischen Unternehmen noch nicht ausreichend auf die Veränderungen durch das Bilmog vorbereitet. Vor allem die Neubewertung der Pensionszusagen und damit verbundenen Rückstellungen wird offenkundig unterschätzt.

"Durch das für Bilanzstichtage nach dem 31. Dezember 2009 anzuwendende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wird es vermutlich bei vielen Unternehmen zu einer deutlichen Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz kommen", warnt Markus Stein, Senior Consultant bei Watson Wyatt Heissmann. Der bisher in den meisten Bilanzen eingestellte steuerliche Wertansatz nach Paragraf 6a Einkommensteuergesetz werde dann entweder durch einen modifizierten Teilwert oder einen Wertansatz nach IFRS beziehungsweise US-GAAP ersetzt. Zwar könne der Unterschiedsbetrag nach alter und neuer Rechnungslegung auf 15 Jahre verteilt werden, dennoch können sich auch nach der Verteilung noch deutliche Belastungen in der Handelsbilanz ergeben, die materielle Rückwirkungen auf die Ausschüttung und die Verschuldungssituation der Unternehmen haben. Das bestätigte zum Beispiel eine repräsentative Studie unter 800 mittelständischen Unternehmen, die Professor Jochen Zimmermann von der Universität Bremen anfertigte. Das Ergebnis: 40 bis 50 Unternehmen hätten nach den neuen Bewertungsregeln, die ab 2010 zum Einsatz kommen, eine Überschuldung der Bilanz zu verzeichnen. Mit der erlaubten Verteilung der zusätzlich erforderlichen Rückstellungen über 15 Jahre hätten diese Mittelständler über eine lange Zeit eine stille Last in der Bilanz.

Auch Tobias Pross, Geschäftsführer Pension Markets bei Allianz Global Investors, sah sich nach einer Umfrage zur Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge zu einer neuerlichen Warnung veranlasst. In Deutschland meinten zwar 89 Prozent der Befragten, dass die Kalkulierbarkeit der Kosten der wichtigste Grund für Arbeitgeber sei, sich für eine beitragsorientierte bAV-Lösung zu entscheiden. Aber nur 57 Prozent sehen auch die veränderte Rechnungslegung als Treiber für einen Umstieg. "Gemessen am Veränderungsdruck, den das für alle nach HGB bilanzierenden Unternehmen gültige Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz auf die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland ausübt, ist der Wert erschreckend niedrig. Durch die Einführung des Bilmog müssen Unternehmen ihre Pensionsverpflichtungen mit dem Marktzins diskontieren und auch die Gehalts- und Rentendynamik berücksichtigen, was bei erstmaliger Anwendung zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um die Hälfte führen kann." Die Schätzung von Zimmermann fällt ähnlich hoch aus. Er rechnet mit Steigerungen von bis zu 45 Prozent und warnt vor einer Verringerung der Eigenkapitalquoten. Auch der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe sensibilisierte seine Mitglieder. Es gebe dringenden Handlungsbedarf für Unternehmen, in deren Bilanzen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen abgebildet sind, die nicht oder nicht ausreichend durch Assets oder Rückdeckungsversicherungen abgedeckt sind. Diese Unternehmen sollten von den Beratern dringend auf die Verschlechterung der Situation durch die Erhöhung der Rückstellungswerte hingewiesen werden. Dass viele mittelständische Unternehmen diese Risiken unterschätzen, erklärt sich laut Lothar Böhm, gerichtlich zugelassener Rechtsberater für bAV, auch aus der Arbeitsweise der Steuerberater: "Sie hängen durch den Turnus der Jahresabschlüsse gedanklich ein bis zwei Jahre hinterher und haben derzeit die Abschlüsse für 2008 auf dem Tisch." Aber wenn nach dem 31. Dezember 2010 erstmals die Bilanz nach dem Bilmog aufgestellt werden muss, ist es gegebenenfalls zu spät, um Korrekturen vornehmen zu können.

Andreas Jurk von dem Consulting-Unternehmen Longial formuliert es noch drastischer: "Aus unserer Sicht beschäftigen sich kleine und mittlere Unternehmen gar nicht mit den Neuregelungen zu den Pensionsrückstellungen, die sich aus dem Bilmog ergeben." Selbst auf eine gezielte Kundenansprache des Beratungshauses gab es nur wenig Rücklauf. Bei großen Unternehmen sei dies anders. "Sie haben sich im Vorfeld sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und fordern von uns Umstellungsrechnungen an", so Jurk. Diese Zwei-Klassen-Gesellschaft bestätigt auch Stein: "Größere Unternehmen kennen in der Regel bereits die Mehrbelastungen durch einen Vergleich mit den bestehenden IFRS-Verpflichtungen sowie Prognoseberechnungen, zumindest planen sie, diese Anfang 2010 für Budgetierungszwecke zu ermitteln. Bei kleineren und mittleren Unternehmen kann es dagegen durchaus bilanzielle Überraschungen geben, die im Extremfall eine Überschuldung nach sich ziehen können."

Lösungsvorschläge sind gefragt

Nach Böhms Erfahrung mangelt es nicht an Kenntnissen über das Bilmog: "Es fehlen Lösungsvorschläge, wie die Unternehmen einer drohenden Überschuldung entgehen können." Zudem werde von vielen Unternehmen die Übergangsregelung, nach der die entstehenden Differenzen bei den Rückstellungen über 15 Jahre verteilt werden können, falsch beurteilt. "Diese Verteilung führt bei einer Überschuldungsbilanz nicht zu einer Entlastung, denn darin müssen auch die stillen Lasten, die zunächst nur im Anhang zur Bilanz auftauchen, mit einbezogen werden", so Böhm. Die Übergangsregelung habe lediglich Auswirkungen auf das Ausschüttungsverhalten der Unternehmen.

Die Experten sehen hier vor allem die Steuerberater in der Pflicht, die auf Grundlage des Steuerberatungsvertrages allgemeine Beratungspflichten haben. "Daher können die Mandanten davon ausgehen, dass ihre Berater sie in insolvenzrechtlicher Hinsicht vor jedem drohenden Schaden bewahren", stellt Böhm fest. Aus diesem Grund sollte der Steuerberater seine Mandanten über alle Punkte, die von entscheidender Bedeutung sind, aufklären und die Anfertigung einer Überschuldungsbilanz vorschlagen. Statt die Hände in den Schoß zu legen, müssten die Unternehmen also eine Reihe von Schritten für ihre Direktzusagen in Angriff nehmen. "So sind gegebenenfalls Probeberechnungen anzustellen, wie sich die neuen Rückstellungen nach Bilmog im Jahr 2010 auswirken", fordert auch Jurk und nennt weitere Maßnahmen: Festlegung der Trendannahmen für die Rückstellungsbildung, Prüfung, ob saldierungsfähiges Planvermögen vorliegt, das zukünftig mit dem Zeitwert angesetzt werden muss, und die Bildung von neuem geeigneten Planvermögen. Außerdem sollten sich die Unternehmen mit dem bAV-Berater oder einem Gutachter abstimmen, ob die Auswirkungen des Bilmog durch Veränderungen der Zusagen begrenzt werden können.

Böhm hält in vielen Fällen die Umstellung oder Begrenzung bestehender Pensionszusagen auf gutachterlicher Grundlage für dringend geboten. Das kann zum Beispiel durch die Entfernung einzelner Risikobestandteile aus der Zusage oder durch die Umstellung von Rentenzahlungen auf Kapitalleistung erfolgen. Letzteres wird durchaus häufiger angewandt, weil damit zumindest die Rentendynamik nicht mehr die Rückstellungen erhöht. Zurzeit kann die Abfindung einer Rentenzusage noch mit dem steuerlichen Rentenbarwert vorgenommen werden. "Unter den Bedingungen des Bilmog ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung dieses Verfahren wahrscheinlich nicht mehr anerkennen und ein für das Unternehmen ungünstigeres vorschreiben wird", sagt Böhm voraus. Die Schadensbegrenzung sollte daher unverzüglich in Angriff genommen werden.

Bei den erforderlichen Analysen muss nach den werthaltigen und den nichtwerthaltigen Bestandteilen der Pensionszusagen unterschieden werden. Letztere können durch entsprechende Berechnungsverfahren identifiziert werden. "Sie können anschließend aus der Zusage herausgelöst werden, ohne dass die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung droht", so Böhm. Neben dem kompletten Verzicht auf Zusagen sind auch Teilverzichte gegen Besserungsschein, ein Einfrieren der Pension, CTA-Modelle oder Überführungen in Pensionsfonds, Pensionskassen, rückgedeckte oder pauschaldotierte Unterstützungskassen mögliche Varianten zur Vorbereitung auf die verschärften Bedingungen nach dem Bilmog.

 
Klaus Morgenstern
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