Pensionskassen
9. April 2014

VFPK: Neue Pensionsfondsrichtlinie wird teuer

Der VFPK und die HPV fürchten Solvency II durch die Hintertür. Die Ausführungen zum Risikomanagement seien viel zu vage formuliert. Außerdem werde es für Beitragszahler und künftige Rentner teuer.

Nach zähem Ringen hat die Europäische Kommission Ende März ihren Entwurf zur neuen Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vorgelegt. Obwohl darin auf quantitative Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung verzichtet wurde, einem wesentlichen Kritikpunkt des Verbandes der Firmenpensionskassen (VFPK), ist der Verband dennoch mit dem Entwurf nicht zufrieden. Dieser trage nicht dazu bei, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) künftig attraktiver zu machen und die Beteiligung zu steigern, hieß es in einer aktuellen Mitteilung.
Mit vielen der vorgeschlagenen Regelungen für grenzüberschreitend tätige Pensionskassen und zur Governance kann der Verband nach eigenem Bekunden leben, die Formulierungen zum Risikomanagement sieht er hingegen äußerst kritisch. „Die Passagen zum Risikomanagement sind sehr vage formuliert. Es besteht die große Gefahr, dass Solvency II hier durch die Hintertür eingeführt wird“, warnt VFPK-Vorstand Dr. Helmut Aden. „Dies hängt letztlich von der konkreten Ausgestaltung dieser Passagen ab. Wenn das, was in den Artikeln 29 und 30 des Entwurfs steht, dazu führt, dass die Ausgestaltung des Risikomanagements den nationalen Aufsichtsbehörden obliegt und durch die bestehenden gesetzlichen Anforderungen (MaRisk) bereits weitestgehend erfüllt wird, dann wäre das eine praktikable und sinnvolle Lösung für alle Beteiligten“, führt er weiter aus.
Ganz ähnlich sieht es die Hamburger Pensionsverwaltung (HPV). „Unserer Einschätzung nach enthält die vorgeschlagene Pensionsfondsrichtlinie keine einzige Lösung für ein in Deutschland relevantes Problem. Im Gegenteil enthält sie eine Hintertür, durch die die europäische Aufsichtsbehörde Eigenkapitalanforderungen in Anlehnung an Solvency II umsetzen kann und jede Menge bürokratischer Anforderungen“, heißt es in einer Mitteilung. Gemeinsam mit dem VFPK, der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (Aba) und der europäischen Unternehmensallianz FOPE werde man sich dagegen wehren.
Ein weiterer kritischer Punkt, den der VFPK in dem Entwurf entdeckt hat, betrifft, die Vorschläge zur besseren Information der Beitragszahler. Diese würden viel Geld kosten und wenig Mehrwert bringen. „Das Ziel der Kommission war es, zur nachhaltigen Sicherung der Rentensysteme in Europa beizutragen. Was sie jetzt im Richtlinienentwurf vorschlägt, ist in vielen Bereichen teuer, bringt wenig Mehrwert und versucht, Dinge, die national ganz unterschiedlich geregelt sind, europaweit in ein einheitliches Korsett zu zwingen. Damit ist künftigen Rentnergenerationen nicht geholfen. Verbreitung und Akzeptanz der bAV werden leiden“, erklärt VFPK-Vorstand Dr. Helmut Aden.
Fern jeder Praxis
Ein Schwerpunkt des Richtlinienentwurfs liegt auf den erweiterten Informationspflichten der EbAV gegenüber den Beitragszahlern. Diese sollen künftig alle zwölf Monate über die Entwicklung ihrer Betriebsrenten informiert werden. „Jährliche Informationen zum erreichten Stand der Altersversorgung sind bereits heute Standard. Die Richtlinie versucht jedoch, den Inhalt dieser Informationen bis ins Detail zu regeln. Da ist vieles fern jeder Praxis. Es wird eine Bürokratie aufgebaut, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur abschrecken kann“, so Aden. Zum Nulltarif wären die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu haben.
Der VFKP weist in diesem Zusammenhang auf eine Schätzung der deutschen EbAV aus dem Jahr 2013 hin. Diese habe ergeben, dass die Verwaltungskosten durch die neue Richtlinie um ein Drittel steigen würden. „Die vorgeschlagenen erweiterten Anforderungen kosten das Geld der künftigen Rentner und bringen nichts, deshalb müssen sie wieder raus aus der Richtlinie“, fasst Aden zusammen.
Für den Verband ist der Richtlinienentwurf eine Bestätigung für das Unverständnis der Brüsseler Kommission über die Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge und den Charakter regulierter Pensionskassen. Aden betont: „Insbesondere regulierte Pensionskassen, wie sie im VFPK organisiert sind, erbringen eine Sozialleitung, die im Arbeitsrecht verankert ist und bei der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam entscheiden, wie sie ihr Geld anlegen.“ Die betriebliche Altersvorsorge sei im nationalen Arbeitsrecht verankert, das in den 28 EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich gestaltet ist. „Der Aufbau eines zweiten, europaweiten Aufsichtsregimes, das parallel zur nationalen Aufsicht versucht, Dinge, die national geklärt sind, international zu regeln, geht auf Kosten der künftigen Rentner“, erklärt der Verband.
portfolio institutionell newsflash 09.04.2014/Kerstin Bendix

Autoren:

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert