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09.07.2010

Weichenstellung für die Altersvorsorge

Boy-Jürgen Andresen, Aba

Mit dem für Anfang Juli avisierten Grünbuch "Pensions" beginnt ein umfassender europäischer Konsultationsprozess, der auch für die betriebliche Altersversorgung etliche heikle Themen bereithält.

Mit dem für Anfang Juli avisierten Grünbuch "Pensions" beginnt ein umfassender europäischer Konsultationsprozess, der auch für die betriebliche Altersversorgung etliche heikle Themen bereithält. Über die Abgrenzung von Beitrags- und Leistungszusagen wird ebenso zu reden sein wie über die Portabilitätsrichtlinie, die wieder auferstehen könnte.

Obwohl die EU mit Themen wie Bankenabgabe, Finanzaufsicht und Finanzmarkttransaktionssteuer bereits drei schwergewichtige Punkte im Finanzbereich auf der Agenda hat, kommt im Sommer ein weiteres hinzu. Ab dem zweiten Halbjahr soll nach der Vorstellung des von der EU-Kommission verfassten Grünbuchs "Pensions" ein umfassender Konsultationsprozess zu den Rentensystemen und damit­ zur betrieblichen Altersversorgung in Gang gesetzt werden.
Das Grünbuch war für Anfang Juli avisiert, nachdem es eigentlich schon Ende Juni vorgestellt werden sollte. Im Frühjahr kursierte allerdings ein Entwurf, der die Richtung dieses Papiers erkennen ließ. Er stieß vor allem in den Reihen der Gewerkschaften und anderer nichtstaatlicher Organisationen auf Widerstand. Danach hatte die Kommission erst einmal wenig über die Überarbeitung verlauten lassen. ­Anfang Juni sickerten allerdings einige Sätze schon vor Veröffent­lichung der endgültigen Fassung durch. Die EU-Kommission plädiere für die Rente­ mit 70, lauteten sofort die Schlagzeilen. Sie warne davor, dass es in der Zukunft zu einer "schmerzhaften Kombination aus geringeren Zahlungen und höheren Beiträgen kommen werde, wenn die Ratschläge aus dem Grünbuch nicht beherzigt würden. Die Kommission vertritt nämlich die Auffassung, dass einige Mitgliedsstaaten ihre Alters­vorsorgesysteme bislang nur ungenügend reformiert ­haben. Daraus schlussfolgerten einige Beobachter, die Kommission plädiere für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit.
Solche Grünbücher nutzt die EU-Kommission als Grundlage, um eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion einzuleiten, die als Ausgangspunkt für das weitere europapolitische und gesetzgeberische Handeln von EU-Kommission und Parlament dienen. So ist es auch mit dem Grünbuch Pensions, das einen Konsultationsprozess zu einer europäischen Agenda für die Altersvorsorgepolitik auslösen soll. Die Schar der Autoren, die an der Niederschrift des Grünbuchs beteiligt sind, lässt die Breite des geplanten Prozesses erahnen. So ist zwar die Generaldirektion "Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit" federführend, aber an dem Strategiepapier sind auch die Generaldirektionen "Markt sowie Wirtschaft und Währung" beteiligt. Daraus werde deutlich, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass erstmals ein umfassender europäischer Ansatz zu diesem Thema angestrebt wird. Das Grünbuch ­erfasst sowohl umlagefinanzierte als auch kapitalgedeckte Sicherungssysteme und damit auch die betriebliche Alterversorgung.

_Alte Diskussionen flammen neu auf

Der GDV hat für die ins Haus stehende Diskussion schon einige Pflöcke eingerammt. So müsse bei Altersvorsorge, die aus Steuermitteln gefördert wird, sichergestellt sein, dass diese Altersvorsorge in viererlei Hinsicht geschützt wird: gegen Kapitalmarktrisiken durch die Anforderung garantierter Mindestleistungen, vor vorzeitigem Kapital­verzehr durch die Anforderung lebenslanger Versorgung, vor einer Insolvenz der Anbieter durch hinreichende Eigenmittelanforderungen und vor Zweckentfremdung durch die Anforderungen langfristiger Bindung und Pfändungsschutz. Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (Aba) hatte auf ihrer Jahrestagung vor einigen Wochen ebenfalls mehrere Themen skizziert, die im Grünbuch und in der anschließenden Diskussion mit großer Wahrscheinlichkeit auftauchen werden. So sei zu erwarten, erklärte Boy-Jürgen Andresen, Vorsitzender des Aba-Vorstands, dass Fragen nach den Standards der bAV, wie Unverfallbarkeit, Dynamisierung von Anwartschaften und Renten oder Insolvenzschutz, gestellt werden. "Außerdem dürften frühere,­ noch fruchtlos gebliebene Initiativen von Kommission und Politik­ wieder aufgegriffen werden", so Andresen. Er rechnet aber im anschließenden Konsultationsprozess mit noch viel grundlegenderen Fragen und reihte einige auf: Wie wichtig kann der Beitrag eines Versorgungssystems, das anknüpft an abhängige Beschäftigung, noch sein angesichts der wachsenden Zahl atypischer Arbeitsverhältnisse? Ist individualisierte, über den Betrieb organisierte Vorsorge für das ­Alter betriebliche Altersversorgung oder private Vorsorge?
Auch mit einer aufflammenden Diskussion über die Abgrenzung von Leistungs- und Beitragszusagen rechnet die Aba. "In vielen europäischen Ländern stellen wir den deutlichen Trend hin zur reinen ­Beitragszusage fest, die das Kapitalmarktrisiko voll auf die Arbeitnehmerseite abwälzt." Deshalb habe die Finanzkrise in den betroffenen Ländern die Frage aufgeworfen, ob der Staat solche Systeme nicht ­geringer fördern solle als andere Zusageformen, gab Andresen zu ­bedenken. Nach seinen Erwartungen werden sich die Protagonisten der bAV nach Belegen dafür fragen lassen müssen, weil seit einiger Zeit eine partielle Entkollektivierung ­beziehungsweise vom Gesetzgeber initiierte Individualisierung zu beobachten ist. Mit großer Sicherheit taucht auch die Insolvenzsicherung in dem Grünbuch auf. Zwar ist das kein kurzfristiges Projekt, da bislang nur wenige­ Staaten der EU über ein mit dem deutschen Pensions­sicherungsverein vergleichbares System verfügen, doch früher oder später wird eine entsprechende Regelung für die europäische bAV kommen. Staaten ohne ­eine solche Einrichtung sollen jedoch nicht überfordert werden. Eine Studie, mit der die EU den Status des bAV-Insolvenzschutzes ­ermittelt, wurde schon mal in Arbeit gegeben. Die Ergebnisse sind für die ­Jahresmitte avisiert und kämen gerade recht für den durch das Grünbuch angestoßenen Diskussionsprozess.
Deutschland könnte für ein europäisches Modell der Insolvenz­sicherung ein Vorbild liefern. Der PSV hat trotz aller Diskussionen um die aktuelle Höhe der Beiträge seine Funktionsfähigkeit in der ­Finanzkrise unter Beweis gestellt. Je klarer das von den anderen Ländern zur Kenntnis genommen wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, am Ende von Brüssel ein völlig neuartiges System vorgesetzt zu bekommen. Auch über die Portabilität von Anwartschaften und ­Betriebsrenten ist einiges im Grünbuch zu lesen. Davon konnte man spätestens nach dem Entwurf vom April ausgehen. Das ist eine der "fruchtlos gebliebenen Initiativen", mit deren Wiederbelebung ­Andresen rechnet. In den Jahren 2006 und 2007 hat die Portabilitätsrichtlinie in der Diskussion unter bAV-Verantwortlichen in Deutschland hohe Wellen geschlagen. Danach verschwand sie in der Versenkung. Doch aus Brüssel sind Stimmen zu vernehmen, die es für ein Unding halten, dass auf dem gemeinsamen Binnenmarkt bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes über die Ländergrenzen hinweg die ­Betriebsrente nicht mitgenommen werden kann. Vor drei Jahren sperrten sich vor allem die Deutschen und die Niederländer gegen die Portabilitätsrichtlinie. Bei einem neuerlichen Anlauf würden sie ein solches Unterfangen wohl nicht mehr aufhalten können.

_Zweiter Anlauf für Portabilitätsrichtlinie

Mit einem solchen zweiten Anlauf muss aber fest gerechnet werden. Bereits im Entwurf des Grünbuchs erklärte die EU-Kommission, der Vorschlag bleibe "live" und es solle dazu ein breiter Konsultationsprozess angestoßen werden, mit dem nun Fortschritte erzielt werden könnten. Allerdings will die EU-Kommission dieses Mal offenkundig nicht mit dem Kopf durch die Wand. So wirft sie zunächst die Frage auf, welche Systeme überhaupt in die Portabilität einbezogen werden sollten. Der Widerstand Deutschlands beruhte 2006/2007 auch auf der Tatsache, dass die unmittelbare Direktzusage einen erheblichen Anteil in der deutschen bAV ausmacht. Aber gerade sie bereitet bei der Portabilität Probleme, da es oftmals keine separierten Vermögenswerte­ für die Übertragung gibt, sondern die Direktzusage lediglich über ­bilanzielle Rückstellungen abgebildet wird. Die technische Übertragbarkeit wurde wegen der sich abzeichnenden Schwierigkeiten aus dem damaligen Vorschlag wieder gestrichen. Wenn es jetzt zu einem neuen Anlauf kommen sollte, so liegt dem GDV am Herzen, dass die Ermittlung der Übertragungswerte Hand und Fuß hat. "Übertragen werden sollten nicht Ansprüche, sondern der kapitalisierte Wert von Ansprüchen", erklärte Barbara Gallist, Chefin des Europa-Büros des GDV in Brüssel. Und weiter: "In Deutschland wird eine solche Übertragung bei den versicherungsförmigen bAV-Durchführungswegen bereits durch Übertragungsabkommen geregelt. International würde dies sicherlich wegen unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen noch einmal wesentlich schwieriger."
Aufgrund der Erfahrung vom letzten Mal bringt die EU-Kommission 2010 zusätzlich eine Alternative ins Gespräch. Statt einer unmittelbaren Portabilität könne auch über ein Minimum an Standards für die Erteilung und Absicherung von Versorgungszusagen diskutiert werden, die mit einem "EU-Tracking-Service" kombiniert werden. Letzteres wäre eine Art grenzüberschreitende Fortschreibung von Anwartschaften,­ die in einem anderen Mitgliedsland erworben wurden, ohne dass eine tatsächliche Übertragung stattfinden muss. Das Hauptproblem bei dieser Variante wäre sicherlich die Definition ­gemeinsamer Standards. Die Unterschiede in der nationalen betrieblichen Altersversorgung der einzelnen Mitgliedsländer sind immens. Bislang wurden daher nur wenig Fortschritte bei der Harmonisierung in diesem Bereich gemacht.

 
Klaus Morgenstern
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