Pensionskassen
6. November 2013

Widerspruch gegen Solvency II

Solvency II passt nicht zu Einrichtungen der bAV. Aba-Stellungnahme zur Eiopa-Konsultation „Arbeitgeberunterstützung“.

Wie in vorherigen Antworten und Stellungnahmen argumentiert die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) auch in puncto „Arbeitgeberunterstützung“, dass Solvency-II-ähnliche Anforderungen für Einrichtungen der bAV (EbAV) nicht angemessen sind. Zu den Hauptkritikpunkten des Verbandes bezogen auf die Berechnung der Arbeitgeberunterstützung zählt, dass die vorgeschlagenen Vereinfachungen in der Praxis weder einfacher noch angemessen seien.
Ferner sei nicht klar, welche Konsequenzen die berechneten Ergebnisse nach sich ziehen werden. Drittens sieht die Aba ein Datenproblem. Denn die benötigten Angaben für die Bewertung der Arbeitgeberunterstützung vor allem bei EbAV mit vielen Arbeitgebern, industrieweiten Einrichtungen und bei Arbeitgebern, die Zusagen über mehrere EbAV finanzieren, liegen nur zum Teil oder gar nicht vor.
Aus Aba-Sicht wäre es ein praktischerer Ansatz, auch im HBS (Holistic Balance Sheet) das Zusammenspiel von Arbeitgeberunterstützung und Insolvenzsicherung zu berücksichtigen. In diesem Fall sollte die holistische Bilanz immer ausgeglichen sein, so die Aba, und damit zusätzliche Berechnungen für die Arbeitgeberunterstützung unnötig machen.
portfolio institutionell newsflash 06.11.2013/Patrick Eisele

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