Banken
27. November 2017

DSGV lobt Europäisches Parlament

Bankenpaket CRR II / CRD IV. Verband: „Gute Ansätze für mehr Proportionalität.“

Gute Ansätze für eine angemessenere Bankenregulierung, die unterschiedliche Geschäftsmodelle und deren Risiken stärker berücksichtigt, sieht Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), im Berichtsentwurf zur Überarbeitung der europäischen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (CRR II / CRD V). „Der Berichtsentwurf nimmt den Grundsatz der Proportionalität auf und geht in die richtige Richtung“, so Schackmann-Fallis in einer Pressemitteilung des DSGV. Der Entwurf wurde am Mittwoch vom Berichterstatter des Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON-Ausschuss), Peter Simon, vorgelegt. 
„Es ist völlig richtig, kleine Institute mit weniger komplexen Geschäftsmodellen von überbordenden administrativen Regulierungslasten zu befreien und gleichzeitig Sicherheit und Finanzstabilität nicht aus den Augen zu verlieren. Hier wird in dem Bericht an vielen Stellen gut abgewogen“, so Schackmann-Fallis. Auch der Wert der vielfältigen europäischen Bankenlandschaft werde nicht nur anerkannt, sondern in dem Papier auch stärker berücksichtigt. 
Für eine proportionale Regulierung geht der Berichtsentwurf über die Vorschläge der EU-Kommission vom November 2016 hinaus. Statt eines absoluten Schwellenwertes von 1,5 Milliarden Euro Bilanzsumme soll die Abgrenzung auch ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt des Mitgliedstaats gesetzt werden. Je größer die Volkswirtschaft, desto höher der Schwellenwert. Für Deutschland würde dies zu einer Erhöhung des Schwellenwertes auf rund 4,6 Milliarden Euro Bilanzsumme führen. 
Gemäß Statistiken des Bundesverbands der deutschen Banken gab es im vergangenen Jahr in Deutschland 1.888 Kreditinstitute. Gemessen an der Bilanzsumme kommt in einer Top-30-Statistik das kleinste Institut, die Bremer Landesbank, auf eine Bilanzsumme von 29 Milliarden Euro und liegt damit weit jenseits des angedachten Schwellenwerts von 4,6 Milliarden Euro.
„Wir halten eine weitergehende Entlastung für sachgerecht, sowohl was den Kreis der Institute angeht, als auch bei den Regulierungsbereichen. Denn auch oberhalb dieses Grenzwertes stellen Retail-Banken keine Gefahr für die Systemstabilität dar – im Gegenteil“, so Schackmann-Fallis. Mit einer solchen Einstufung als „kleines Institut“ sind zum Beispiel Erleichterungen in Bezug auf das Meldewesen sowie die Offenlegung vorgesehen. Auch bei Vergütungen und Corporate Governance sollen die Anforderungen proportionaler ausgestaltet werden. Als „einen guten Vorschlag“ bezeichnet Schackmann-Fallis auch die Beibehaltung der Privilegierung des Kreditgeschäfts mit mittelständischen Kunden. Dies erlaubt den Instituten, für Kredite gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weniger Eigenkapital vorzuhalten. So kann eine Verteuerung der Kreditvergabe an KMU vermieden werden. 
portfolio institutionell 27.11.2017/Patrick Eisele
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