Pension Management
7. März 2018

Reform der Betriebsrente: Anbieter wagen sich aus der Deckung

Seit Jahresbeginn ermöglicht das Betriebsrentenstärkungsgesetz Tarifparteien, sich für ihre Branche auf ein Sozialpartnermodell mit einer Zielrente zu einigen. Nun kommen erste Produkte auf den Markt. Gespräche mit den Sozialpartnern gehen in konkretere Phase.

Die R+V Versicherung und Union Investment haben gemeinsam ein Konzept für die Zielrente vorgestellt. Die beiden genossenschaftlichen Unternehmen bieten ab sofort allen Tarifparteien in Deutschland eine Lösung im Rahmen des Sozialpartnermodells für die betriebliche Altersversorgung (bAV) an. R+V und Union Investment können dabei individuell für jede Branche ein Zielrenten-Produkt erstellen – je nach den Wünschen von Arbeitgebern und Gewerkschaften. 
Die beiden Unternehmen bieten ihr Sozialpartnermodell über die gemeinsame Tochter R+V Pensionsfonds AG an. Die R+V Versicherung übernimmt dabei wie bisher alle Aufgaben, die mit der Führung der Gesellschaft, der Beratung und der Kundenbetreuung verbunden sind. Union Investment als Asset Manager gestaltet den entsprechenden Spezialfonds, in den das Geld für die spätere Betriebsrente der Arbeitnehmer investiert wird. 
Anhand der Wünsche der Sozialpartner erstellen R+V und Union Investment jeweils ein für die Branche individuelles Konzept der Zielrente, heißt es in einer Pressemitteilung. In Abstimmung mit den Sozialpartnern wird eine gemeinsame Renditeeinschätzung vorgenommen. Anhand dieser wählt Union Investment die Kapitalanlage-Klassen und definiert eine entsprechende Strategie. Darüber hinaus können in die Zielrente Versicherungsbausteine integriert werden, beispielsweise bei Invalidität oder zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Dadurch entstehe eine umfassende und leistungsfähige Versorgung für die Arbeitnehmer. 
Hans Joachim Reinke, Vorstandvorsitzender von Union Investment, sagt: „Wir freuen uns, dass die Politik mit dem neuen Gesetz die betriebliche Altersversorgung und die Rolle der Asset Manager deutlich gestärkt hat. Damit können den Arbeitnehmern nun chancenreichere Lösungen angeboten und gleichzeitig die Arbeitgeber von der Haftung entbunden werden.“ 
Rentenwerk werkelt an der Rente 
Auch das von fünf genossenschaftlich geprägten Versicherern getragene Rentenwerk hat nach der Reform der Betriebsrente jetzt sein Produkt fertiggestellt. Nach intensiver Sondierungsphase mit den Sozialpartnern bieten die Lebensversicherer von Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und „Die Stuttgarter“ ab sofort eine fondsgebundene Direktversicherung an, die sich digital verwalten und flexibel anpassen lässt.
„Die Themen Kosten, Transparenz und Sicherheit der Kapitalanlage stehen für uns im Vordergrund“, erläutert Dr. Normann Pankratz, stellvertretendes Mitglied der Vorstände der Debeka-Versicherungen. „Die Sozialpartner wollen ein Produkt anbieten, hinter dem sie auch selbst stehen können: Als Mitglieder-orientierte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ist uns dieses Anliegen besonders wichtig. Daher gibt es bei uns keinerlei versteckte Kosten, etwa durch Kickbacks aus Kapitalanlagen.“ Die transparente Gestaltung der Direktversicherung stelle sicher, dass dem Versicherten-Kollektiv keine Fondsanteile verloren gingen. Ein für den neu entwickelten Tarif maßgeschneidertes Portal untermauere die digitale Transparenz des Rentenwerk-Produkts.
Zudem verwendet das Rentenwerk angepasste Sicherheitsmechanismen der klassischen Rentenversicherung und nutzt konsequent die Ausgleichsfähigkeit über die Zeit und aus dem Kollektiv, um das von den Sozialpartnern gewünschte Sicherheitsniveau zu erreichen. So können die Tarifpartner beispielsweise das Risiko stark minimieren, dass Renten in der Auszahlungsphase nach unten schwanken.
Keine Mindestgarantie 
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird zusätzlich zu den bisherigen Zusagearten als neue Zusageform die reine Beitragszusage ­beziehungsweise die Zielrente eingeführt. Sie tritt neben die besteh­enden Zusageformen der bAV: die Leistungszusage, die beitragsorientierte Leistungszusage und die Beitragszusage mit Mindestleistung.
Im Gegensatz zu den bereits vorhandenen Zusagearten der betrieb­lichen Altersversorgung hängen in der reinen Beitragszusage die ­Höhe der Leistung sowie deren mögliche Anpassung in der Leistungsphase insbesondere von der Zusammensetzung der Kapitalanlage aus verschiedenen Asset-Klassen sowie von deren zeitlicher Entwicklung ab. Darüber hinaus wird die Höhe der Leistung davon beeinflusst werden, ob und in welcher Höhe die Tarifpartner die Bildung von Sicherheitspuffern vorsehen, wie die dafür reservierten Gelder angelegt und für welche Zwecke sie verwendet werden. 
portfolio institutionell 06.03.2018/Tobias Bürger
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