Banken
30. Oktober 2017

Aufsicht novelliert MaRisk

Neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken. Neufassung tritt sofort in Kraft.

Die Bafin und die Deutsche Bundesbank haben die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken, kurz MaRisk, an neue europäische und internationale Vorgaben angepasst. Darüber hinaus sind Erfahrungen in die Novelle eingeflossen, die Bafin und Deutsche Bundesbank bei der täglichen Aufsicht und bei Prüfungen gemacht haben, teilt die Bafin mit. Wesentliche Neuerungen betreffen laut der Mitteilung die Bereiche Datenaggregation und Risikoberichterstattung, Risikokultur und Auslagerung.
Gemäß Angaben der Börsen-Zeitung wurde im Markt bereits seit Jahresanfang mit der Veröffentlichung der Novelle gerechnet. Das Abstimmungsprozedere habe sich aber offenbar in die Länge gezogen. 
portfolio institutionell 30.10.2017/Patrick Eisele
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