Recht, Steuer & IT
13. Dezember 2017

Bafin veröffentlicht überfälliges Rundschreiben

BAI zeigt sich negativ überrascht. Kritikpunkte seien nicht aus dem Weg geräumt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 12. Dezember 2017 das nach Einschätzung des Bundesverbandes Alternative Investments (BAI) längst überfällige Rundschreiben mit Hinweisen zur Anlage des Sicherungsvermögens von kleinen Versicherungsunternehmen und inländischen Pensionskassen und Pensionsfonds veröffentlicht. Das neue Rundschreiben ersetzt das Vorgängerrundschreiben aus dem Jahre 2011 sowie das sogenannte Hedgefonds-Rundschreiben aus dem Jahre 2014.
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Alternative Investments (BAI), Frank Dornseifer, kommt rückblickend auf den Konsultationsprozess nun zu folgender Erkenntnis: Das Rundschreiben enthalte „nur wenige und zum Teil nur marginale Änderungen beziehungsweise Klarstellungen.“ Die vom BAI vorgetragenen Kritikpunkte werden im finalen Rundschreiben – nach einer ersten Bestandsaufnahme – „nicht aus dem Weg geräumt, so dass fast zu hinterfragen ist, warum die Bafin überhaupt diese Konsultation durchgeführt hat. Vor dem Hintergrund, dass unmittelbar und mittelbar Kapitalanlagen der einschlägigen Investoren in einer Größenordnung von fast 500 Milliarden Euro betroffen sind, ist es unverständlich, dass nach einem so langen Vorlauf kein besseres, an den Belangen der Investoren ausgerichtetes Ergebnis herausgekommen ist.“ 
BAI skizziert Entwicklungspfad 
Die Historie über die Änderung des Anlagerundschreibens geht nach Angaben Dornseifers bis in das Jahr 2013 zurück. Nachdem am 4. Juli 2013 das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verkündet wurde, musste zunächst erst einmal die Anlageverordnung für Versicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds, die mittelbar auch für Versorgungswerke gilt, an den neuen regulatorischen Rahmen für (alternative) Investmentfonds angepasst werden. Es sei also nicht nur um redaktionelle Änderungen gegangen, so Dornseifer, sondern um eine Implementierung der unterschiedlichen AIF-Typen gemäß KAGB in den Anlagekatalog der Anlageverordnung (AnlV). 
Rund ein Jahr nach Verkündung des KAGB begannen die Arbeiten an der neuen AnlV und knapp ein weiteres Jahr später, am 3. März 2015, wurde die geänderte AnlV verkündet, während das erläuternde und konkretisierende Anlage-Rundschreiben weiterhin auf dem Stand aus dem Jahr 2011 war. Eine grundlegende Überarbeitung dieses Rundschreibens war also mehr als überfällig, zumal die geänderte AnlV nebst Begründung selbst schon wieder viele Zweifels- und Auslegungsfragen aufwarf, erläutert Dornseifer. 
Neues Anlage-Rundschreiben ließ auf sich warten 
Zunächst wurde die AnlV zum 31. Dezember 2015 außer Kraft gesetzt, also zum Stichtag des Inkrafttretens von Solvency II, um dann inhaltsgleich am 18. April 2016 neu verkündet zu werden. Sodann vergingen acht weitere Monate, bis am 21. Dezember 2016 mit der Bafin-Konsultation 16/2016 (Versicherungsaufsicht, VA)) der Entwurf eines neuen Anlage-Rundschreibens mit Frist bis zum 31. Januar 2017 konsultiert wurde.
Die Reaktionen auf den Bafin-Entwurf waren in Bezug auf die Behandlung von AIFs eher negativ, erinnert sich der BAI-Geschäftsführer. Es drohten Verschärfungen bei Beteiligungs- beziehungsweise Private-Equity-Anlagen, etwa durch restriktivere Vorgaben in Bezug auf Zielfonds oder die Fremdmittelaufnahme gegenüber dem Status quo. Unklar blieb die Einstufung und Behandlung von Darlehensfonds, die formal sowohl der Beteiligungsquote als auch der sonstigen AIF-Quote zuzuordnen sind, in diesem Zusammenhang aber jeweils andere Anforderungen erfüllen müssten, insbesondere auch geographischer Natur und möglicherweise gar nicht erwerbbar wären.
Besonders kritisch wurde auch die Behandlung von herkömmlichen offenen Spezial-AIFs gesehen, für die eine Beschränkung bei der Anlage in unverbriefte Darlehensforderungen vorgesehen ist. Ebenso problematisch sei laut Dornseifer die Frage der Durchschau bei alternativen Investmentfonds (AIFs), die unter die Auffangquote von 7,5 Prozent fallen, und ungeklärt blieb die Frage, ob auch europäische, langfristige Investmentfonds (ELTIFs) unter der Beteiligungsquote erwerbbar sind. 
Diese Beispiele machen laut BAI deutlich, dass nicht alles, was lange währt, auch endlich gut wird. Trotz der mehrjährigen Vorbereitungsphase war der zur Konsultation gestellte Entwurf des neuen Anlage-Rundschreibens schlichtweg ernüchternd, so Dornseifer. Im Rahmen der Konsultation – und auch danach – hab der BAI dezidiert auf die diversen Problemgestaltungen hingewiesen und auch wiederholt das Gespräch mit der Bafin angeboten. „Unsere Bedenken wurden von den einschlägigen Investorenverbänden nicht nur geteilt, sondern auch selbst und unmittelbar vorgetragen, so dass die Hoffnung nicht unberechtigt war, dass eine Reihe von Vorschlägen überdacht und angepasst werden.“ 
portfolio institutionell, 12.12.2017/Tobias Bürger
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