Recht, Steuer & IT
19. November 2018

Solvency II: Erleichterungen für Eigenkapital-Investments

Pläne für “Qualifying Unlisted Equity Portfolios”. “Langfristige Eigenkapital-Investitionen“ als zweite Risikoklasse für EK-Investoren.

Nach dem Solvency II 2018 Review hat die EU Kommission am 9.11.2018 einen DVO-Entwurf veröffentlicht, der unter anderem einen Vorschlag für eine neue Risikokategorie, Qualifying Unlisted Equity Portfolios (“QUEP”), im Artikel 168a des DVO-Entwurfs enthält. Dies berichtet Jegor Tokarevich vom Berater Substance Over Form. Erfüllt demnach ein direkt oder indirekt gehaltenes Private-Equity-Portfolio (PE-Zielgesellschaften) bestimmte Kriterien (unter anderem EWR-Sitz), sollen die Portfoliogesellschaften als Typ-1-Aktien mit einem Basisschock von 39 Prozent anstatt von Typ-2-Aktien mit einem 49-Prozent-Basisschock klassifiziert werden.

Die Voraussetzungen hierfür sind allerdings hoch. Das Portfolio muss unter anderem ein hypothetisches Beta von 0,796 erfüllen – eine Größe, die gemäß den ersten Berechnungen mit PE-Daten in der Praxis von nur sehr wenigen PE-Gesellschaften erfüllt werden dürfte, so Substance over Form. Außerdem werden Typ-1-Schocks von 39 Prozent bereits in der gängigen Praxis über die Strukturierung von (Dach-)Fonds als Typ-1-AIF erreicht. „Es ist somit zweifelhaft, ob das neue Modul in dieser Form eine große Bedeutung in der Praxis erlangen wird“, so Tokarevich.

Die Einführung einer zweiten Risikoklasse für EK-Investoren, langfristige Eigenkapitalinvestitionen („LEK“), dürfte Solvency II-Investoren und ihre Dienstleister nach Einschätzung von Substance over Form glücklicher als bei QUEP stimmen. Schließlich sollen LEK-Portfolien unabhängig von der Börsennotierung von einem Gesamt-Aktienschock von 22 Prozent profitieren, wenn sie die Anforderungen von Artikel 171a erfüllen. Interessant ist für die Londoner Beratungsgesellschaft in diesem Zusammenhang, dass die EU Kommission diese Kategorie ohne eine technische Vorabanalyse durch Eiopa vorschlägt – ein klares Indiz für die politische Motivation, langfristige Investments für Solvency II-Investoren attraktiver zu gestalten.

Wirft man einen Blick auf die LEK-Kriterien, könnten sich diese Glücksgefühle jedoch wieder auflösen, so Substance Over Form. Schließlich müssen LEK-Portfolien konkreten Versicherungspassiva innerhalb einer klar abgegrenzten Einheit („Ringfencing“) zugeordnet werden und auch nachweislich eine durchschnittliche Haltedauer von mehr als zwölf Jahren aufweisen. Zudem bestehen weitere Kriterien.

Während einige EK-Investments in EWR-Infrastruktur und Immobilien von der Regelung profitieren könnten, dürften Private Equity Investments aufgrund ihrer üblicherweise kürzeren Haltedauer nur in einem geringen Umfang in LEK-Portfolien auftauchen, meint der Berater. Da die Konsultationsphase aber noch bis Anfang Dezember läuft, bestehe die Hoffnung, dass sich weitere Investments zum Beispiel durch eine Lockerung der Haltedauer-Anforderung qualifizieren.

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