Administration
Private Banken streichen Einlagensicherung für professionelle Anleger
Neueinlagen sind ab 2023 nicht mehr geschützt. Für Stiftungen und karitative Einrichtungen gelten künftig Obergrenzen.
Neueinlagen sind ab 2023 nicht mehr geschützt. Für Stiftungen und karitative Einrichtungen gelten künftig Obergrenzen.
Der Vorstand des Bundesverbands deutscher Banken hat auf seiner Sitzung am Montag in Frankfurt der mit allen Beteiligten ausgehandelten Regelung für den Übergang der HSH Nordbank aus der Institutssicherung in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken zugestimmt. Für den Übergang der HSH Nordbank wurde vereinbart, dass die HSH Nordbank zum ersten Januar 2019 Mitglied im Prüfungsverband […]