Pensionsfonds
22. Mai 2013

Thüringen kämpft gegen ausufernde Pensionslasten

Mit einem weiteren Fonds will die SPD-Landtagsfraktion im Freistaat die steigenden Belastungen für den Haushalt eindämmen. Investition in Schuldscheine vorgesehen.

In Thüringen wird die Zahl der Versorgungsempfänger und Hinterbliebenen von Beamten in den kommenden Jahren rasant steigen. Wie einer Mitteilung der SPD-Landtagsfraktion, die gemeinsam mit der CDU die Regierung im Landtag in Erfurt stellt, zu entnehmen ist, wird die Gruppe der Versorgungsberechtigten von 4.627 im Jahr 2012 auf ungefähr 22.000 im Jahr 2032 förmlich explodieren. Parallel dazu steigen die aus dem Landeshaushalt zu zahlenden Versorgungsausgaben von zuletzt 89 Millionen Euro pro Jahr auf bis zu 785 Millionen Euro (2032). Mit einem „Gesetzentwurf über die generationengerechte Finanzierung der Versorgungsaufgaben“ hat die SPD-Landtagsfraktion nun einen Vorschlag vorgelegt, wie das Land das Problem der steigenden Versorgungslasten in den Griff bekommen will. 
SPD-Fraktionschef Uwe Höhn lässt sich mit den Worten zitieren: „Wir müssen den Anteil der Versorgungsausgaben, der unmittelbar aus dem Landeshaushalt zu leisten ist, auf Dauer auf ein vertretbares Maß begrenzen und schrittweise eine generationengerechte Finanzierung der Versorgungsausgaben erreichen.“ Der Einstieg in den Ausstieg aus der Pensionskostenfalle sei längst überfällig, so Höhn. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU, dem Thüringer Finanzministerium, dem Thüringer Rechnungshof, dem Thüringer Beamtenbund und weiteren Fachleuten soll der Gesetzentwurf diskutiert werden. 
Kernstück des Vorhabens ist die Einrichtung eines Versorgungsfonds. Mit diesem soll finanzielle Vorsorge getroffen werden, um künftige finanzielle Lasten möglichst umfassend abzudecken. Vorgesehen sei, dass ab 2014 für jeden neu eingestellten Beamten und Richter während der gesamten Dienstzeit regelmäßig Zuweisungen an ein auf Dauer angelegtes Sondervermögen „Thüringer Versorgungsfonds“ geleistet werden. Die Zahlungen sollen entweder anhand versicherungsmathematischer Berechnungen oder pauschal erfolgen. Auf diesem Weg soll die Finanzierung der Beamtenversorgung analog zur Vorgehensweise in anderen Bundesländern auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt werden. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, die Gelder in Schuldscheinen des Freistaates Thüringen anzulegen. Ausländische Staatsanleihen seien ausgeschlossen. 
Im Rahmen einer Pressekonferenz erklärte Höhn laut Zeitungsberichten: „Wir haben in den 1990er Jahren einige Fehler der alten Bundesländer leider wiederholt.“ Es seien Landesbedienstete verbeamtet worden, ohne für deren spätere Ruhebezüge im Haushalt ausreichend Vorsorge zu treffen. Der bereits installierte Pensionsfonds des Freistaates, per 31. Dezember 2012 gefüllt mit rund 179 Millionen Euro, reiche bei Weitem nicht aus. 
portfolio institutionell newsflash 22.05.2013/tbü
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