Pension Management
20. September 2018

Versicherer säen Zweifel am BRSG

Arbeitnehmer wollen Garantien. Zielrente erzielt nicht mehr Rente.

Das zum Jahresanfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zielt darauf ab, gerade in kleineren Unternehmen Impulse für die bAV zu geben. Weiter soll das in der BRSG enthaltene Garantieverbot zu auskömmlicheren Renditen beitragen. Abschlüsse konnten die Sozialpartner bislang aber noch nicht vermelden. Im Markt werden Zweifel am BRSG laut.

So meldet die Münchener Verein Versicherungsgruppe für ihr Haus zwar ein deutliches Plus im Neugeschäft, für das neben der bAV als Hauptzugpferd auch die fondsgebundene Rentenversicherung sorgten. Während die Beitragssumme des Neugeschäfts aller Lebensversicherer im ersten Halbjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr nur um 4,3 Prozent anstieg, konnte der Münchener Verein im bisher laufenden Jahr 2018 ein Plus im LV-Neugeschäft von 64 Prozent erreichen. „Ob sich das Sozialpartnermodell, also die eigentliche Nahles-Rente, im Rahmen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes durchsetzt, halte ich allerdings für äußerst fraglich“, so Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der Münchener Verein Versicherungsgruppe.

Glücksspiel für Mitarbeiter

„Dieses Konstrukt, bei dem sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf tariflicher Basis auf eine reine Beitragszusage einigen sollen, wird zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung nicht benötigt. Für die Mitarbeiter in den Betrieben gleicht die Nahles-Rente einem Glücksspiel, denn der Arbeitgeber haftet nicht für die Höhe der Leistung und es gibt keine Garantien. Acht Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ist noch kein einziges Sozialpartnermodell abgeschlossen worden. Die Arbeitnehmer wollen Garantien für ihre Betriebsrenten und Sicherheit haben“, so der CEO des Münchener Verein weiter. Die fondsgebundene Rentenversicherung des Münchener Vereins enthält ein variables Garantiekonzept.

Die Fördermöglichkeiten außerhalb der Nahles-Rente begrüßt Reitzler dagegen: „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sind für kleinere Betriebe insbesondere der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung und die Förderung für Geringverdiener als sehr positiv zu bewerten. Sie setzen deutliche Impulse zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.“

Keine höheren Renditen durch Zielrente

Während Reitzler Zweifel an der Notwendigkeit der Sozialpartnerrente hegt, geht ein Vorstandsvorsitzender einer anderen Lebensversicherung nicht davon aus, dass das BRSG durch das Garantieverbot höhere Renditen erzielt und damit für auskömmlichere Renten sorgt. „Bei der Zielrente wird nicht mehr als bei einer Garantierente herauskommen.“ Grund seien die Reputationsrisiken der Sozialpartner, die aus Sorge vor Volatilitäten bei der Kapitalanlage auf möglichst hohe Sicherheit setzen.

portfolio institutionell 11.09.2018/Patrick Eisele

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