Recht, Steuer & IT
8. März 2019

Vorläufige Einigung zu ESG-Offenlegungspflichten

Ratspräsidentschaft und EU-Parlament mit Einigung. Mit endgültiger Verabschiedung nicht vor Ende 2019 zu rechnen.

Die rumänische Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag zur Einführung von Transparenzverpflichtungen erzielt. Dabei geht es um die Fragen, wie institutionelle Investoren und Asset Manager ökologische, soziale und Governance-Faktoren in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen. Mit dem vereinbarten Regelwerk legt die EU ein harmonisiertes EU-Konzept für die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen fest. In einer Pressemitteilung des Europäischen Rates heißt es: „Institutionelle Anleger, wie Vermögensverwalter oder Versicherungsgesellschaften, erhalten von ihren Kunden und Begünstigten ein Mandat, Anlageentscheidungen in ihrem Namen zu treffen. Obwohl diese Unternehmen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass sie im besten Interesse ihrer Kunden handeln, sind die Regeln für Pflichten und Informationen in Bezug auf die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen noch nicht definiert.“ Dies soll die EU-Regulierung nachholen. Mit einer Verabschiedung vor Ende 2019 ist allerdings nicht zu rechnen, da diese dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat zur Abstimmung vorgelegt werden muss.

Offenlegungspflichten gegen Greenwashing

Die Offenlegungspflichten richten sich auf drei Aspekte: Erstens gibt es Transparenzpflichten bezüglich der eingesetzten Verfahren, mit denen Investoren und Asset Manager ökologische und soziale Risiken in ihren Anlage- und Beratungsprozess integrieren. Zweitens eine Offenlegung, inwieweit diese Risiken einen Einfluss auf die Rentabilität der Investition haben könnten. Drittens müssen institutionelle Anleger und Finanzunternehmen, die von sich behaupten eine „grüne“ Anlagestrategie zu verfolgen, Informationen über die Umsetzung dieser Strategie und die Nachhaltigkeit oder Klimaauswirkungen ihrer Produkte und Portfolios offenlegen. Damit will die EU explizit in der Praxis das mögliche „Greenwashing“ einschränken, welches sie als das Risiko definiert, dass Produkte und Dienstleistungen, die in Wirklichkeit als nachhaltig oder klimafreundlich vermarktet werden, nicht den angestrebten Nachhaltigkeits- beziehungsweise Klimazielen entsprechen.

Eugen Teodorovici, Finanzminister Rumäniens, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat, begründet dies: „Die Umlenkung von Geldern in umweltfreundlichere, sauberere und nachhaltigere Projekte erfordert ein stärkeres Bewusstsein aller Marktteilnehmer für die langfristigen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen. Zu diesem Zweck legt die EU heute einen Transparenzrahmen fest, um sicherzustellen, dass die Anleger gut über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Investitionen informiert sind.“

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