Recht, Steuer & IT
22. Juni 2021

EZB erleichtert das Schuldenmachen

Erleichterungen für Banken bei Verschuldungsquote um ein Jahr verlängert. Pandemie sorgt für außergewöhnliche Umstände.

Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – meint die EZB und verlängert die Erleichterungen für Banken bei der Verschuldungsquote bis März 2022. Aus Sicht der Zentralbank liegen auf Grund der Pandemie nach wie vor außergewöhnliche Umstände vor. Damit dürfen die Institute Risikopositionen gegenüber Zentralbanken weiter aus der Verschuldungsquote herausrechnen. Eigentlich sollte diese Maßnahme nur bis 27. Juni 2021 laufen.

Die Mindestanforderung an die Verschuldungsquote in Höhe von drei Prozent tritt am 28. Juni 2021 verbindlich in Kraft. Wie die EZB informiert, müssen Institute, die sich dazu entschließen, bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken herauszurechnen, ihre Anforderung dahingehend anpassen, dass nur der seit Beginn der Pandemie neu hinzugekommene Bestand an Risikopositionen gegenüber Zentralbanken effektiv unter diese Erleichterung fällt. Mit anderen Worten: Nur die seit Ende 2019 neu hinzugekommenen Risikopositionen der Institute gegenüber Zentralbanken würden de facto von der Erleichterung profitieren. So soll das Niveau der Widerstandsfähigkeit aufrechterhalten werden, das vor der Pandemie durch die Mindestanforderung an die Verschuldungsquote avisiert wurde.

Auf Basis der Daten von Ende Dezember 2000 zu den 39 bedeutenden Instituten, die bereits Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus ihrer Verschuldungsquote herausrechnen, würde die heute bekannt gegebene Entlastungsmaßnahme den Kapitalspielraum gegenüber der Mindestanforderung im Durchschnitt um 0,5 Prozentpunkte (rund 70 Milliarden Euro Kernkapital) vergrößern.

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