Pension Management
12. Juli 2022

„6a: Der Staat kriegt es ja wieder“

Die Altersvorsorge-Einrichtungen hängen in vielen praktischen Regulierungsfragen in der Luft. Die Ampel-Koalition hat bessere Förderung in Aussicht gestellt, aber seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages im November konkret nichts Sichtbares getan. Zu den Druckpunkten spricht Dr. Georg Thurnes, Vorstandschef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), mit Detlef Pohl.

Herr Dr. Thurnes, betriebliche Versorgungswerke haben seit langem mit niedrigen ­Zinsen zu kämpfen und neuerdings auch mit anziehender Inflation. Lässt sich gerade die versicherungsförmige bAV, die zumeist eine Mindestleistung garantieren muss, überhaupt noch aktuariell darstellen?

Der vollständige Beitragserhalt mündet ­zunehmend in einen Realwertverlust. Nur reduzierte nominale Garantien ermög­lichen den Aufbau einer ausreichenden ­Altersversorgung mit vertretbarem finanz­iellem Aufwand.
Da die ordentlichen Erträge bei klassischen Nominalwerten deutlich unterhalb des Rechnungszinses liegen, geht es einerseits bei der Kapitalanlage darum, die Quoten bei Immobilien, Infrastruktur und Private Debt als Substitut für traditionelle Fixed-Income-Anlagen zu erhöhen. Dies trägt auch zur Begrenzung des Inflationsrisikos bei und soll die Absenkung des Rechnungszinses – also meist nominale Verluste – verhindern helfen …

… andererseits sind aber arbeitsrechtliche Zusagen zu beachten, die sich nicht ­aufweichen lassen, oder doch?

Richtig. Hier gilt: bAV-Zusagen müssten auch mit einem Garantieniveau unter 100 Prozent rechtssicher erteilt werden können, denn Dauerniedrigzins und hohe Garantien schließen einander aus.
Neben der reinen Beitragszusage (rBZ) und klassischen ­Leistungszusagen muss es ­gesetzgeberisch auch möglich gemacht ­werden, mit niedrigeren Garantien rechts­sicher zu arbeiten, wenn die Beteiligten das wollen. Da hat der Gesetzgeber die lauten Rufe der Experten seit mehr als einem Jahr überhört.
Zudem müssen bAV-Zusagen flexibler ­werden. Das heißt: Bereits erteilte Zusagen müssen für die Zukunft abänderbar sein, zum Beispiel mit einer rBZ. Aufgrund der Systembrüche bei Demografie und am ­Kapitalmarkt wirkt übertriebener Besitzstandsschutz einer generationengerechten Versorgung entgegen.

Sie wollen an erdiente Ansprüche ran?

Natürlich nicht. Es geht darum, die ­begrenzten Mittel der Arbeitgeber genera­tionengerecht verteilen zu können, und nicht um Betriebsrentenkürzungen. Bereits erdiente Versorgungsanteile müssen erhalten bleiben. Für künftige Arbeitsjahre ­sollten Betriebsrenten aber zum Beispiel mittels reiner Beitragszusagen chancen­reicher und generationengerechter gestaltbar sein. Übertriebener Besitzstandsschutz darf nicht die Hoffnungen der jüngeren ­Generation auf bAV-Zusagen ausbremsen.

Warum überhört die Politik sachlich ­begründete Änderungswünsche zum bAV-Rahmen, wenn sie Betriebsrenten laut ­Koalitionsvertrag doch fördern will?

Das haben wir Renten- und Sozialpolitiker der Regierungskoalition sowie der Opposi­tion (CDU/CSU und Linke) kürzlich auf ­unserer Jahrestagung auch gefragt. Alle ­haben bekräftigt, die bAV stärken zu wollen. Doch die Akzente sind zum Teil unterschiedlich. In absehbarer Zeit wird wohl mit den Rentenpaketen I und II zunächst die gesetzliche Rentenversicherung samt Erwerbsminderungsrente reformiert.
Immerhin war zu hören, dass es zu den bis­herigen bAV-Garantien keine ­Denkverbote geben darf, weil die Arbeitgeber mit der bAV eben nicht das Kapitalmarktrisiko auf die Arbeitnehmer abwälzen.
Grundsätzlich: Medial lautes Poltern bringt nach unserer Erfahrung weniger als laufende konstruktive Gespräche im Hintergrund mit den Politikern und den zuständigen ­Ministerien für Finanzen sowie Arbeit und Soziales. Und da sind wir sehr nah dran.

Mit welchen Ergebnissen rechnen Sie?

Laut BMAS startet noch in diesem Jahr die Digitale Rentenübersicht, die ­Informationen über die individuelle Absicherung jeden Bürgers auf einen Blick digital abrufbar ­machen soll. Dabei werden auch Betriebsrenten erfasst, was angesichts der Breite der Angebote und Durchführungswege nicht ganz einfach ist. Als Aba bringen wir unsere Expertise mit großem Engagement ein. ­Zufrieden sind wir im Moment dennoch nicht, denn es zeichnen sich noch immer hohe Hürden beim Einstieg ab.
Ein Beispiel ist die angedachte Authentifizierung ausschließlich mit dem elektronischen Personalausweis. Aus der Zeit ­gefallen wirkt vor dem Bestreben nach Digitalisierung und ökologischem Verhalten das im Entwurf vorliegende Nachweisgesetz: Hier werden Digitalisierungsbemühungen konter­kariert. Die Schriftform-Manifestierung ist ­zudem unökologisch, wenn jede kleinste Änderung – etwa einer Entgeltumwandlung – die Verpflichtung auslöst, wieder zu ­Papier und Briefmarke zu greifen.

Beim Sozialpartnermodell (SPM) rechnen Sie offenbar nicht mit schnellen Entscheidungen?

Das Thema beschäftigt uns alle, auch die Politik, ja schon seit über vier Jahren. Gut Ding will Weile haben, zeigt sich anhand ungelöster Probleme. Inzwischen sind drei Projekte so weit gediehen, dass sie Ende 2022 operativ seien, heißt es. Ich wage zwar dazu keine Prognosen mehr, aber wenn die Chemiebranche sagt, die ­machen das, dann habe ich da großes ­Zutrauen.
Das BMAS kündigte kürzlich auf unserer Jahrestagung an, das SPM mit ­seinem ­Potenzial, die bAV qualitativ wie quantitativ entscheidend voranzubringen, wo immer möglich, weiter zu unterstützen. In diesem Zusammenhang kündigte Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg auch an, grundsätzlich auf die Rahmenbedingungen des freiwilligen Betriebsrentensystems zu schauen, denn die kapitalgedeckte bAV hat ja Wurzeln in verschiedenen ­Fachbereichen. Er nannte die Problemfelder: arbeitsrecht­liche Garantien, Optimierung der steuer­lichen Förderung, flexiblerer Umgang mit dem Aufsichtsrecht. Und lädt vermutlich im Herbst zum Fachdialog ein, der 2023 in ein Gesetzgebungsverfahren zu diesen ­Problemfeldern münden könnte.

Das muss doch Musik in Ihren Ohren sein. Was sind denn aus Ihrer Sicht die wichtigsten Regulierungs-Baustellen?

Zum nötigen Lösen der Garantiebremse, Erlaubnis zur Änderung arbeitsrechtlicher Zusagen und Vermeiden von Bürokratie bei der digitalen Rentenübersicht hatte ich ja bereits geantwortet. Weitere Druckpunkte: Der Zugang zur rBZ muss erleichtert ­werden, damit Sozialpartnermodelle auch jenseits von Tarifverträgen rechtssicher möglich sind. Es sollte unbedingt geprüft werden, ob hier nicht auch mit Tariföffnungsklauseln gearbeitet werden kann und so betrieblichen Sozialpartnern die Schaffung solcher Modelle ermöglicht wird. Um Vorbehalte abzubauen, braucht es wohl ­dazu mehr Klarheit, was der Gesetz­geber sich unter der Beteiligung der Sozialpartner an Durchführung und Steuerung vorstellt.

Liegt es wirklich nur am letzten Punkt, dass sich die Sozialpartner bisher nicht mit Ruhm bekleckert haben, was die Umsetzung solcher Modelle betrifft?

Sicher nicht. Ich habe da Verständnis. Die Materie ist komplex und völlig neu. Außerdem braucht man eine geeignete ­Tarifrunde, die es in den vergangenen Jahren nicht gab. Zudem braucht es Zeit, bis die Einsicht reift, dass Sicherheit auch jenseits von ­teuren Garantien möglich ist. Nach Jahrzehnten des Einschwörens auf Garantien zur Altersversorgung muss man nun den Arbeitnehmern vermitteln, dass Garantien schädlich sind für die Altersversorgung und ein Modell wie die reine Beitragszusage hier entscheidende Vorteile bringt.

Wenn da nur die Volatilität nicht wäre …

In der Tat. Erschwert wird die Akzeptanz der rBZ dadurch, dass sich viele im ­Umgang mit Volatilitäten von Kapitalanlagen und möglichen Schwankungen von laufenden Renten doch sehr schwertun. Für die Sozialpartner bedeutet das, dass sie im Wege der Beteiligung an Durchführung und Steu­erung viel Verantwortung übernehmen und ein jahrzehntelang anhaltendes Reputa­tionsrisiko auf sich nehmen. Da verstehe ich schon, dass man Rechtssicherheit ­hinsichtlich Verantwortlichkeit und Anforderung der Beteiligung an der Mit­wirkung will. Nicht jede Branche hat diesbezüglich eine so etablierte Sozialpartnereinrichtung zur Hand, wie die chemische Industrie mit dem Chemie-Pensionsfonds.

Grafik: Entwicklung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung seit 1990 nach Durchführungswegen
Entwicklung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung seit 1990 nach Durchführungswegen

Zurück zu anderen Druckpunkten. Ihre Analyse des Koalitionsvertrags fiel bezüglich bAV eher gemischt aus. Was muss in ­diesem Jahr noch bewegt werden?

Koalitionsverträge sind an vielen Stellen eher vage und interpretationsfähig formuliert. Daher würde ich an einigen Punkten gerne konkreter vorankommen. So soll es eine stärker proportionale Regulierung für kleine Versicherer und Pensionskassen ­geben. Das wünschen wir uns auch.
Einwand meinerseits: Überregulierung ist nicht nur ein Problem von Pensionskassen, wir finden sie bei allen beaufsichtigten ­Formen der bAV, insbesondere auch den Pensionsfonds, unabhängig ihrer Größe. Wir müssen aufpassen, dass Arbeitgeber als Träger dieser freiwilligen Sozialleistung nicht die Lust an der bAV durch Überregulierung verlieren und die Kostenvorteile der bAV von bisweilen kaum sinnträchtigen, kleinteiligen Regulierungsanforderungen aufgefressen werden.

Regulierung ist ein schönes Stichwort: Was brennt Ihnen da noch unter den Nägeln?

Einiges. Weitere Regulierungsvorhaben wie auch der anstehende Review der EbAV-II-Richtlinie dürfen nicht zu weiteren Belastungen für die bAV führen. Es geht aber auch um den Rahmen für die Kapitalanlage. Einrichtungen der betrieblichen Alters­versorgung (EbAV) sind als besonders ­langfristige Anleger ideale Investoren für Infrastrukturmaßnahmen, die im Rahmen der Energiewende für den Kapitalmarkt­standort Deutschland unverzichtbar sind.
Hierfür und zur Ermöglichung rendite­stärkerer Investitionen sind Anpassungen an Anlage- und Bedeckungsvorschriften ­erforderlich. Es ist keine Frage des Wollens der Einrichtungen, es ist eine Frage des Dürfens. Und schwerlich nutzbringende, sondern kostenerhöhende Aktivitäten, wie zurzeit die Eiopa-Opinion zur Berichterstattung über Kosten und Gebühren, gehören schlicht zurückgewiesen.

Das richtet sich wohl an das BMF. Dort sah man bislang keinerlei Anlass, die ­Anlageverordnung zu ändern. Ist ein ­baldiger Sinneswandel wahrscheinlich?

Der Koalitionsvertrag zumindest lässt hier an manchen Stellen hoffen. Wir sind als Aba aktuell dabei, konkrete Vorschläge zu Anlage- und Bedeckungsvorschriften zu ­erarbeiten, mit denen man die Absichten des Koalitionsvertrags mit Leben füllen könnte. Diese werden wir dann bis zum Herbst den Ministerien präsentieren.

Auch bei einem anderen Dauerbrenner, dem Paragrafen 6a Einkommensteuergesetz, zeigt sich das BMF bislang hartleibig. Rechnen Sie hier mit einem Wunder?

Es gibt in der Tat längst überfällige Korrekturen der bestehenden ­Rahmenbedingungen der bAV, gerade im Steuer- und Sozialver­sicherungsrecht. Ich verstehe, dass die ­Politik in Sachen 6a EStG auf die aus­stehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten will. Aber die Politik muss auch verstehen, welchen Schaden sie Unternehmen mit Direktzusagen zufügt, indem selbst in wirtschaftlich so ­schwierigen Zeiten Scheingewinne besteuert werden. Dafür sollte gerade heute kein Platz mehr sein. BMF-Staatssekretär Florian Toncar zeigte sich auf unserer Jahrestagung noch verschlossen: der Krieg, die Pandemie, die angespannte Haushaltslage, die Schuldenbremse. Dabei verlangen wir doch nur eine Verschiebung des diesbezüglichen Steueraufkommens. Der Staat muss keine Sorge haben, er kriegt es ja wieder. Aber auch im Sozialversicherungsrecht gibt es noch Baustellen. Die Anpassung der ­Sozialversicherungsbefreiung an die Regelung des Paragrafen 3 Nr. 63 EStG ist so ­eine Maßnahme. Hilfreich wäre es auch, die sogenannte Doppelverbeitragung endlich abzuschaffen. Denn trotz des 2020 eingeführten Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen viele Betriebsrentner weiter auf ihre Betriebsrente ­SV-Beiträge, obwohl bei Vertragsabschluss noch SV-Freiheit galt. Und die Pflegever­sicherung hat man nicht mitgenommen. Motivation sieht anders aus.

Im nächsten Jahr soll das BRSG (Betriebsrentenstärkungs­gesetz) evaluiert werden. Eine mögliche Konsequenz der ­fehlenden Akzeptanz der reinen ­Beitragszusage könnte ein verpflichtendes Opting-out sein. Was halten Sie davon?

Gar nichts. Wer das Grundprinzip der Freiwilligkeit der bAV streichen will, übersieht, dass so Unternehmen und Tarifpartnern die Motivation für „überobligatorische“, unternehmens- oder branchenspezifische bAV-Systeme genommen wird.
Betriebsrenten verkämen zum Einheitsbrei, dessen Konsistenz aufwendig überwacht wird. Möglichkeiten zum Opting-out ­müssten definiert und kontrolliert werden. Es lebe die Bürokratie! Ein Blick ins ­Ausland zeigt: Es geht auch ohne Zwang, wenn das Umfeld passt.

Geht es wirklich ohne Zwang?

Ja. In den Niederlanden und in Dänemark ist die kapitalgedeckte Betriebsrente bei fast allen Arbeitnehmern angekommen, ohne Obligatorium. Es gibt Flächendeckung über Tarifverträge, weil allen klar ist: bAV ist die beste kapitalgedeckte Altersversorgung. Die Organisation über Tarifverträge dort senkt die Kosten, die Rahmenbedingungen ­ermöglichen eine chancenreiche Kapitalanlage und gleichzeitig Sicherheit, jenseits von teuren Garantien. Die Betriebsrenten sind dennoch hoch. Generationengerechte Altersversorgung wird möglich. Betreffend der BRSG-Evaluierung 2023 bin ich nach Aussagen von Dr. Schmachtenberg auf unserer Jahrestagung zuversichtlich, dass die Sozialpartner für die rBZ noch mehr Zeit bekommen, insbesondere wenn tatsächlich dieses Jahr die ersten Modelle den Versorgungsbetrieb aufnehmen.

Vielleicht hilft ja auch ein Staatsfonds, den die Ampel-Koalition zumindest prüfen will?

Wir brauchen keine Staatsfonds, wie etwa Deutschland-, Doppel- oder Extrarente. Das Konzept der reinen Beitragszusage ist ­ihnen weit überlegen, weil sie für kollektive ­Systeme mit kollektivem Sparprozess eine lebenslange Leistung vorsieht. Die rBZ ist eben kein individuelles Spar- und Ent­sparmodell mit so etwas wie Life-Cycle-­Methodik und sollte nicht der Gefahr einer Kannibalisierung ausgesetzt werden. Zu diesem Ergebnis wird auch die Bundes­regierung kommen, wenn sie die Dinge ­genauer betrachtet.

An welche Punkte denken Sie da?

Es geht um sachliche Antworten auf solche Fragen wie: In welchem Verhältnis steht die Hoffnung auf mehr kapitalgedeckte Zusatzversorgung mittels Staatsfonds mit oder ­ohne Opt-out-Option zu den damit ver­bundenen auch ­indirekten Kosten durch Kannibalisierung bewährter Systeme? Können solche Fonds wirklich kostengünstiger arbeiten als Sozialpartnermodelle? Sind niedrige Kosten wirklich Alleinstellungsmerkmal von Staatsfonds? Sind Staatsfonds gewollt, bei deren Abschluss und Inkasso Arbeitgeber zwar konsequent eingespannt sind, aus deren Finanzierung, Durchführung und Steuerung sie aber ebenso ­konsequent herausgehalten werden? Glaubt man wirklich, dass man die angesammelten Mittel dauerhaft gegen staatliche Eingriffe ausreichend schützen kann?
Kein bislang vorgestelltes Modell weist ein schlüssiges Konzept für die Leistungsphase vor, über Governance und Sicherstellung vor staatlichem Zugriff sind auch noch ­keine Vorstellungen wirklich gereift. Die bAV ist schon da, da braucht man nicht zeitaufwändig an neuen Modellen zu basteln.

Was empfehlen Sie stattdessen?

Meine Empfehlung: Finger weg von Staatsfonds-Ideen, insbesondere weil sie keine sinnvollen Konzepte für die Leistungsphase bieten. Sinnvoller ist eine Stärkung der bAV, die aufgrund ihrer kollektiven Struktur bei größtmöglicher Sicherheit erhebliche Effi­zienz- und Kostenvorteile bietet, die es noch stärker zu nutzen gilt. Die eben diskutierten Punkte würden weiterhelfen und ebenso ­eine Ausweitung der durch das BRSG eingeführten und sehr erfolgreich gestarteten Geringverdienerförderung.

Zur Person: Dr. Georg Thurnes (61) ist Diplom-Wirtschaftsmathematiker und Bankkaufmann mit Doktortitel („KI – expertengestützte Aktienanalyse“), Aktuar (DAV) und IVS-geprüfter Sachverständiger für bAV. Darüber hinaus ist er öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Versicherungsmathematik und bAV sowie gerichtlich zugelassener Rechtsbeistand für betriebliche, berufsständische und private Altersversorgung. Er gilt als einer der profiliertesten deutschen Aktuare und bAV-Experten, gehört dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für ­betriebliche Altersversorgung (Aba) seit 2008 an und ist seit Mai 2019 deren Vorstandsvorsitzender. Thurnes ist außerdem Beirat des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS). Im Hauptberuf war der Saarländer mit Lebensmittelpunkt bei München 30 Jahren lang immer nur bei einer Firma (heute: Aon Deutschland), davon 27 Jahre in Führungspositionen und ab 2013 Chefaktuar. Im Herbst 2020 hat sich der verheiratete Familien­vater (drei Kinder) selbstständig gemacht und bietet mit der Thurnes bAV GmbH Beratung insbesondere für Pensionskassen und Pensionsfonds an und ist weiterhin auch verantwortlicher Aktuar für große Versorgungseinrichtungen.

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