Alternative Anlagen
21. März 2023

Alte Leipziger baut Infrastrukturanlagen aus

Anteil an gesamten Kapitalanlagen liegt Ende 2022 bei 8,6 Prozent. Kapitalanlage-Vorstand Martin Rohm kritisiert „hohen Aufwand durch Beschaffung und Reporting von Nachhaltigkeitsdaten“.

Die Alte Leipziger/Hallesche Versicherungsgruppe hat im vergangenen Jahr ihre Infrastrukturinvestments um über eine Milliarde Euro erhöht. Jeweils wurden etwa 650 Millionen Euro in Eigenkapitalinvestments und etwa 400 Millionen Euro in Finanzierungen im Infrastrukturbereich gesteckt – wobei mehr als die Hälfte davon auf den Sektor der Erneuerbare Energien entfiel. Darüber hinaus investiert die Alte Leipziger beispielsweise auch in die Bereiche Glasfaser, Transport und soziale Infrastruktur.

Investments in 16 Solarparks

Wie Kapitalanlage-Vorstand Martin Rohm anlässlich der virtuellen Bilanz-Pressekonferenz der Alte Leipziger/Hallesche am Dienstag ausführte, hat die Gruppe im vergangenen Jahr in 16 Solarparks investiert. Bei den Eigenkapitalinvestments investiere man ausschließlich in Deutschland, in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen beispielsweise, wohingegen Finanzierungen europaweit verteilt seien, beispielsweise in Ländern wie Spanien, Portugal oder Frankreich.

Die Infrastrukturinvestments sind laut Rohm auch als Hedge gegen die hohe Inflation zu sehen: „Unsere Erträge steigen mit der Inflation und bieten dadurch einen Inflationsschutz“, so Rohm. Doch brauche es zusätzliche Anreize, wenn die Politik einen stärkeren Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben wolle. „Es braucht deutlich unbürokratischere Genehmigungsverfahren und verlässliche Rahmenbedingungen.“ Hierbei übte Rohm auch Kritik an der Nachhaltigkeitsregulierung. Diese sei für Verbraucher „völlig unverständlich“ und erfordere einen „hohen Aufwand durch Beschaffung und Reporting von Nachhaltigkeitsdaten“, was letztendlich auch die Rendite schmälere.

Viele Windkraftprojekte liefern keine ESG-Daten

Außerdem erfordere im Bereich Windkraft die aktuelle Nachhaltigkeitsregulierung zusätzlich zur Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine weitere Prüfung dazu, ob andere Nachhaltigkeitsziele durch das Investment beeinträchtigt werden (Do-no-significant-harm-Prüfung). Rohm sprach von einer „überbordenden Regulatorik, die den ökologischen Umbau der Wirtschaft gefährdet“. Damit Investments gemäß der Offenlegungsverordnung und der damit verzahnten EU-Taxonomie als nachhaltig gelten können und als solche beworben werden dürfen, müssen Investoren zahlreiche Vorgaben erfüllen und dazu regelmäßig berichten.

Die Datenproblematik für das Nachhaltigkeits-Reporting zeige sich am Beispiel Onshore-Wind deutlich. Zum Beispiel seien viele Projektgesellschaften in diesem Segment zu klein, als dass sie erforderliche ESG-Daten liefern würden. Diese Projektgesellschaften hätten oftmals drei bis fünf Windräder im Betrieb und seien aufgrund ihrer Größe nicht verpflichtet, die erforderlichen ESG-Daten an die Investoren zu liefern. „Wir werden diese Daten in der Zukunft bekommen, aber der Aufwand ist sehr hoch“, so Rohm. „Die Politik sollte darüber nachdenken, ob die Rahmenbedingungen richtig gesetzt sind.“ Zugleich sprach er sich dafür aus, dass auch ESG-Bonds ohne weitere Prüfung als nachhaltig gelten sollten. Der ICMA-Standard, der die Grundlage für viele grüne Anleihen am Markt bildet, habe bereits „sehr strenge Auflagen“.

EU Green Bond Standard

Die EU hatte sich jüngst auf einen regulatorischen Rahmen für einen EU-weiten Standard für Green Bonds geeinigt. Ende Februar erzielten das Europäische Parlament und der Rat ein politische Einigung über die Schaffung eines europäischen Standards für grüne Anleihen (EU Green Bond Standard – EuGBS). Eine entsprechende EU-Verordnung dazu soll bis zum Sommer verabschiedet werden und voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten.

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