GDV sieht Solvency-II-Anpassungen kritisch
Geplanter Puffer für langfristige Zinsrisiken für Verband zu gering. Warnung vor noch mehr Bürokratie.
Der deutsche Versicherungsverband GDV sieht die vorgeschlagenen Anpassungen zur Solvency-II-Verordnung mit Sorge. Aus Sicht des Verbands setze der Kommissionsentwurf die langfristige Stabilität aufs Spiel. Zudem warnt der Verband vor neuer Bürokratie und zu wenig Entlastung für kleinere Versicherer. Dies geht aus der Stellungnahme des GDV zur nachgelagerten Verordnung gegenüber der EU-Kommission hervor.
„Mit der überarbeiteten Solvency-II-Richtlinie sollen die Unternehmen durch gezielte Entlastungen gestärkt werden, damit sie stärker in die Wirtschaft investieren und die Erneuerung vorantreiben können. Mit der delegierten Verordnung kann jedoch genau das Gegenteil erreicht werden“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Zu geringer Sicherheitspuffer
„Lebensversicherer garantieren Zinsen teilweise über mehrere Jahrzehnte“, so Asmussen. „Die Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen. Damit dieses Versprechen gehalten werden kann, brauchen die Versicherer eine stabile Methode für die Bewertung dieser Verpflichtungen. Es ist unverständlich, dass die Kommission für diese Methode keine ausreichenden Sicherheitspuffer vorsieht, um ihre langfristige Stabilität zu garantieren. Hier muss dringend nachgebessert werden.“
Der GDV kritisiert in diesem Zusammenhang die geplante Methode zur Herleitung langfristiger Zinsen. Der Parameter zur Bestimmung des sogenannten First Smoothing Point (FSP) soll laut GDV mit nur einem Prozent Sicherheitspuffer bestimmt werden. Vor dem Hintergrund langfristiger Trends an den Finanzmärkten greift das nach Einschätzung des Verbands zu kurz und könne langfristig zu erheblicher Volatilität in den Bilanzen führen.
Mehr Berichtspflichten zu wenig Erleichterungen
Darüber hinaus verfehlt der Verordnungsentwurf nach Einschätzung des GDV das Ziel, die Berichtspflichten für Versicherer zu reduzieren. Statt Bürokratie abzubauen, sollen neue Anforderungen hinzukommen, etwa die Veröffentlichung zusätzlicher Sensitivitätsanalysen im Solvency and Financial Condition Report.
Auch bei den vorgesehenen Erleichterungen für kleinere Versicherer sieht der GDV erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zwar enthält der Entwurf Regelungen für sogenannte small and non-complex undertakings (SNCU), doch die Kriterien bleiben aus Sicht des Verbandes zu restriktiv. In der Praxis profitieren bisher nur sehr wenige Unternehmen davon.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Politik/Regulierung | Solvency II
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