Versorgungswerke
21. November 2025

Versorgungswerke begrüßen ABV-Prädikat

Reaktion auf das Missmanagement beim Berliner Zahnärzte-Versorgungswerk. Breite Anwendung des Prädikats ist zu erwarten.

Für das Missmanagement im Versorgungswerk der Zahnärztekammer, wo die Aufräumarbeiten andauern, wurden auch die anderen 90 berufsständischen Versorgungswerke medial in Sippenhaft genommen. Dies, obwohl die Einrichtungen zum ganz großen Teil gute Arbeit leisten. Anders als das staatliche Umlageverfahren sind Versorgungswerke auch nicht auf Subventionen angewiesen.

Als Reaktion auf die Geschehnisse hat die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, ABV, die Einführung eines Prädikats vorgeschlagen. Wie der Verband mitteilt, sei das ABV-Prädikat – Eigenschreibweise ABVprädikat – auf der Mitgliederversammlung am 15. November vorgestellt worden und habe breite Zustimmung erhalten. Die Ausformulierung der Qualitätskriterien in den Details werde jedoch noch Zeit beanspruchen.

Das Prädikat beantragen können gemäß einer älteren Mitteilung ABV-Mitglieder, die darlegen können, dass sie alle Leitplanken des ABV einhalten und somit eine den Regeln entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsführung verfolgen. Als Beispiele nennt der ABV die Durchführung von ALM-Studien und Stresstests, Compliance-Regelungen, versicherungsmathematische Gutachten und einen testierten Jahresabschluss.

Zu erwarten ist, dass ein Großteil der Versorgungswerke das Prädikat beantragen wird. Als Grund nennt der Vertreter eines hessischen Versorgungswerks, dass Antragssteller Druck auf etwaige Verweigerer ausüben, damit nicht wieder ein Versorgungswerk durch grobe Verstöße gegen Allokations- und Risikomanagement-Grundsätze eine ganze Anlegergruppe in Misskredit bringt.

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