Recht, Steuer & IT
8. Dezember 2025

Eiopa bittet zur Solva-Konsultation

Solvabilität, Berichterstattung und Offenlegung auf dem Prüfstand. Verringerung der Leitlinien um etwa zwei Drittel.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hat zwei Konsultationen zu den Entwürfen für überarbeitete Leitlinien zur Solvabilität von Unternehmensgruppen sowie zur aufsichtlichen Berichterstattung und Offenlegung gestartet. Wie die Behörde informiert, überprüfe man alle bestehenden Solvency-II-Leitlinien, um sicherzustellen, dass sie weiterhin mit dem geänderten Rechtsrahmen im Einklang stehen. Gleichzeitig werden die Leitlinien soweit möglich gestrafft und vereinfacht, um die Komplexität für Unternehmen und Aufsichtsbehörden zu verringern, ohne die Wirksamkeit der Aufsicht zu beeinträchtigen.

Die überarbeiteten Leitlinien zur Solvabilität von Unternehmensgruppen würden den ursprünglichen Text aus dem Jahr 2015 aktualisieren, um dem geänderten Solvabilität-II-Rahmen Rechnung zu tragen. Zudem aktualisieren sie die Bestimmungen, um die Solvabilitätsberechnungen weiter zu präzisieren. Leitlinien, die als redundant, unklar oder nicht mehr mit dem Rechtsrahmen vereinbar angesehen werden, sollen gestrichen werden, was zu einer Verringerung der Anzahl der einzelnen Leitlinien um 63 Prozent führen würde.

Zudem hat Eiopa neue Leitlinien zu Ausnahmen von der Gruppenaufsicht, überarbeitete Leitlinien zur Behandlung verbundener Unternehmen und eine aktualisierte Stellungnahme zur aufsichtlichen Bewertung interner Modelle mit dynamischen Volatilitätsanpassungen veröffentlicht. Bei diesen Veröffentlichungen und Aktualisierungen handle es sich um das Ergebnis der jüngsten Überprüfung des Solvency-II-Rahmens.

Autoren:

Schlagworte: |

In Verbindung stehende Artikel:

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert