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17. März 2026

Mit Leitplanken gegen Geisterfahrer

Der Crash des Berliner Zahnärzte-Versorgungswerks gefährdet nicht nur die Altersvorsorge von Dentisten, sondern beschädigt auch das Gesamtsystem der Altersvorsorge der Freien Berufe. Grund genug für die ABV, einige Dinge klarzustellen. Für Verbesserungen soll das ABV-Prädikat sorgen.

90 berufsständische Versorgungswerke machen einen sehr guten Job – und die einzige Ausnahme bestätigt die Regel: Vor allem diese Botschaft versuchte die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, ABV, Pressevertretern zu vermitteln. Geladen hat der Verband, weil seit Monaten vor allem das Kapitalanlage-Debakel des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin, VZB, die Reputation des Altersvorsorgesystems der Freien Berufe beschädigt.

Zudem sind auch von anderen Versorgungswerken Anlageprobleme bekannt, insbesondere bei Immobilien. Diese, so die ABV, müsse man aber in Relation zum Gesamtportfolio sehen oder berücksichtigen, dass Reserven ausreichend sind.

Architekt Hartmut Rüdiger zeichnet ein Menetekel an die Wand und plant auch in der Zukunft mit kleineren Einheiten. Bild: ABV e.V.

Grundsätzlich nicht vergessen sollte man, dass das Rentensystem der Freiberufler in Gänze funktioniert – und zwar anders als das staatliche Umlageverfahren ohne Subventionen. Die Probleme eines einzigen Versorgungswerks sind „kein Grund, das erfolgreiche System der berufsständischen Versorgung insgesamt in Frage zu stellen“, betont Hartmut Rüdiger, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der ABV und Architekt aus Braunschweig. Klar sein müsse aber auch: „Was beim VZB passiert ist, darf nicht wieder passieren. Das Geschehen beim VZB ist ein hilfreiches Menetekel für jedes berufsständische Versorgungswerk sich selbst zu prüfen, ob man richtig aufgestellt ist.“

Das Sich-selbst-prüfen erscheint auch für das Aufsichtssystem sinnvoll. Dieses ist auf Länderebene angesiedelt und erscheint nicht in jedem Fall über jeden Zweifel erhaben – insbesondere, wenn, wie beim VZB, mindestens die Hälfte des Kapitalanlagevolumens verloren sein soll. Zuletzt gab das Versorgungswerk sein Kapitalanlagevolumen mit 2,2 Milliarden Euro an.

Das VZB steht unter Aufsicht der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie für die versicherungsmathematischen Grundlagen und Kapitalanlagen unter der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Eine bundesweite Aufsicht, etwa durch die Bafin, ist für die Arbeitsgemeinschaft kein Thema. „Eine Aufsicht durch die Bafin ist für unser System nicht geeignet“, erklärt Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstands der ABV und Arzt aus Aachen. „Da die Verantwortung für die Gesetzgebung zu den Versorgungswerken bei den Ländern liegt, kommt eine Übertragung auf eine Bundesbehörde nicht in Betracht.“ Nach Einschätzung von Henke erfüllen die Aufsichten ihre Aufgaben „mit großer Sorgfalt und großer Verantwortung“.

Überprüft wird im Rahmen der Versicherungsaufsicht insbesondere die Einhaltung von Quoten. Wenn diese allerdings mit Verpackungen bestückt sind, ist ein reiner Quoten-Check wenig erkenntnisreich. Zielführend, so unter anderen ein Mitarbeiter eines der 91 Versorgungswerke gegenüber portfolio institutionell, sei eine Substance-over-Form-Denke. Der Praktiker nennt als weiteren Mangel zudem, dass es gerade bei kleineren Versorgungswerken der Fall sein kann, dass eine Person Front und Middle Office verantwortet.

Dieses Manko bezüglich abgegrenzter Verantwortlichkeiten thematisiert auch Henke: „Wir wollen eine klare Trennung zwischen operativen Tätigkeiten und Aufsichtsfunktionen, wir wollen eine Trennung von Kapitalanlage und Risikoverantwortung.“ Zudem wolle man die Fähigkeit der Einrichtungen stärken, sich selbst effektiv und verantwortlich zu kontrollieren.

Zahnärztin Dr. Eva Hemberger bohrt tief, sucht Zugang zum Berliner Patienten und arbeitet an der ABV-Prädikat-Implantation. Bild: BWVA.

Letzteres dürfte auch als Hinweis auf das VZB zu verstehen sein, dessen Protagonisten es mit der Selbstverwaltung sehr übertrieben haben. Offenbar war nämlich das Berliner Versorgungswerk selbst für die ABV kaum zu erreichen. Laut Zahnärztin Dr. Eva Hemberger, Stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der ABV und Präsidentin der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, dem zweitgrößten Versorgungswerk in Deutschland, wurde den Bitten der ABV nach kontinuierlichen und belastbaren Informationen nur in solch geringem Ausmaß entsprochen, dass es für die ABV nicht möglich war, genaue Schlüsse über die tatsächliche Situation des VZB zu ziehen.

Ein Zuviel an Selbstverwaltung pflegt das VZB auch in der Kapitalanlage, um die sich neben Direktor Wohltmann sechs Zahnärzte kümmerten. Für die anderen 90 Versorgungswerke treffe nicht zu, so Hemberger, dass überall „Laien“ wie Ärzte oder Architekten allein oder nur mit einem Geschäftsführer die Kapitalanlage eines Versorgungswerks operativ betreiben – so wie es über das VZB berichtet wird. Mittlerweile hat sich das VZB externe Hilfe geholt. Die Aufgaben der Direktion nehmen derzeit kommissarisch Georg Geenen, ehemals VBL, und Stefan Wernicke, ehemals Berliner Volksbank, wahr. Unter der Ägide dieses Duo wurde – entgegen Rat und Wunsch der ABV – der Klageweg gegen Aufsicht und Dienstleister beschritten. Für die ABV bestehen keine Sachverhalte, auf deren Basis man der Aufsicht Vorwürfe machen könnte.

Mehr verspricht sich der Verband vom geplanten ABV-Prädikat. Beantragen können dieses diejenigen Versorgungswerke, denen der Wirtschaftsprüfer attestiert, dass man die „Leitplanken“ des ABV einhält, also eine den Regelungen entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsführung eines Versorgungwerks verfolgt. Unter Letzterem summieren sich beispielsweise ALM-Studien, Stresstests, Compliance-Regelungen, versicherungsmathematische Gutachten oder ein testierter Jahresabschluss. Derzeit laufe die Anmeldung des Prädikats beim Patentamt.

Anzunehmen ist, dass der soziale Druck der Versorgungswerke untereinander, die nicht mehr in der öffentlichen Wahrnehmung und bei den Mitgliedern vom VZB in Sippenhaft genommen werden wollen, so groß ist, dass dieses eine große Verbreitung finden wird. Ob es aber zur Sicherheit der Einrichtungen beiträgt, dürfte davon abhängen, wie anspruchsvoll dessen Erwerb ist. Schließlich lässt sich eine ALM-Studie auch über den Daumen peilen beziehungsweise kann deren Ergebnis davon abhängen, wo der jeweilige Dienstleister ansonsten noch mit dem Versorgungswerk ins Geschäft kommen will. Der ABV ist jedoch bewusst, dass ein bestimmtes Anspruchsniveau gegeben sein muss. „Mit dem ABV-Prädikat können die Versorgungswerke ihre Professionalität und ihre Risikovorsorge auch nach außen darstellen. Wir sind noch dabei, hierfür die Leitplanken zu konkretisieren“, so Eva Hemberger.

In den Niederlanden, Schweden oder Großbritannien sind Pensionseinrichtungen auf Fusionskurs mit dem Ziel, mehr Betriebsgrößenvorteile zu erzielen – und im Vergleich zu den dortigen Pension Funds erscheinen die meisten Versorgungswerke als sehr klein. Die Anlageergebnisse der einzelnen Versorgungswerke sind jedoch mit der Größe nicht korreliert. „Auch wenn kleinere Versorgungswerke relativ betrachtet höhere Verwaltungskosten haben, kann ich nicht sehen, dass kleinere Versorgungswerke eine geringere Rente erwirtschaften als große“, erklärt Hartmut Rüdiger.

Nach wie vor offen ist, wie es bei den Berliner Zahnärzten weiter geht. Das VZB wendet das modifizierte Anwartschaftsdeckungsverfahren an, was nahelegt, dass künftig das Umlageverfahren eine größere Rolle spielt. Laut Satzung sind Bilanzverluste durch Leistungsherabsetzungen und/oder Beitragserhöhungen auszugleichen. Klarheit über das Vorgehen des VZB kann jedoch nur der Jahresabschluss 2024 schaffen. Dessen Vorlage soll nun aber auf den Juni verschoben worden sein.

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