Jahreskonferenz
14. April 2026

bAV unterm Brennglas: Was bremst und was beschleunigt

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung stagniert seit mehr als zehn Jahren. Gemessen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht der Anteil der Arbeitnehmer mit einer Anwartschaft auf eine Betriebsrente sogar zurück. Deutschland kommt in der bAV nicht voran. Immerhin: Eine Verbesserung ist zumindest nicht ausgeschlossen.

Das Eröffnungspanel „20 Jahre bAV – wie wir wurden, was wir sind und was wir werden wollen“ auf der diesjährigen Jahreskonferenz von portfolio institutionell lieferte einen ernüchternden Rückblick auf den Zustand der Betriebsrente in Deutschland. Beim Exkurs in den Maschinenraum der bAV und beim Blick über den Tellerrand schälten sich im Laufe des Expertengesprächs zumindest vier Einsichten heraus, die eine Aussicht auf Besserung zumindest vorstellbar machten.

Erste Einsicht: Der bunte Zoo bAV ist mehr Dschungel als gepflegter Park. Schon der Impulsvortrag von Dr. Helmut Aden, Vorstand des BVV, von dem die Zoo-Metapher stammte, machte eines klar: Gemessen an der Komplexität nimmt das deutsche betriebliche Pensionswesen eine führende Position in der Welt ein. „Wir sind wahrscheinlich das einzige Land, das sich fünf Durchführungswege leistet“, gab Uwe Rieken, geschäftsführender Gesellschafter von Faros Consulting, zu bedenken. Die Schweiz gebe sich mit einem zufrieden, mit der Pensionskasse. Von denen gebe es zwar eine große Zahl, aber durch die Fokussierung auf ein Instrument sei das System insgesamt sehr transparent.

Dem Vergleich sei noch hinzugefügt, dass Deutschland nicht nur fünf Durchführungswege hat, sondern obendrein noch vier verschiedene Zusageformen sowie unterschiedliche Bedingungen in der Einzahlphase, voneinander abweichende Ansätze in der Regulatorik und noch einige unterschiedliche Merkmale mehr. Da wundert es nicht, dass sich gerade kleinere Unternehmen schwer damit tun, zusätzlich zu ihrem Kerngeschäftsfeld den Nebenschauplatz bAV zu bespielen. „Wir sehen doch, wie stark die Verbreitung von der Größe des Unternehmens abhängt“, warf Dr. Benedikt Köster, Mitglied im Vorstand des Pensionssicherungsvereins, ein. Neben dem Gehalt sei dies einer der Faktoren, die wesentlich über die Verbreitung der Betriebsrente mitbestimmen.

Haftung, Hemmnisse und unerfüllte Hoffnungen

Die Hoffnungen auf den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, der vor über 20 Jahren eingeführt worden ist, waren aus Sicht von Helmut Aden zu hoch angesetzt. „Da zahlt der Arbeitnehmer selbst ein und der Arbeitgeber hat obendrein ein Haftungsrisiko.“ Die damit verbundene steuerliche Entlastung sei gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen nicht unbedingt sexy. Diese Skepsis teilte auch Benedikt Köster. Er habe seine Zweifel, ob der Benefit groß genug sei, um als Arbeitgeber angesichts der damit verbundenen langfristigen Haftungsrisiken dafür aktiv zu werben. „Ganz offensichtlich fällt die Antwort dann häufig negativ aus.“

Über die Komplexität der fünf Durchführungswege zu jammern, bringe aber nichts, so Aden. Das sei vergossene Milch. Auch eine Diskussion darüber, wie sie vielleicht zusammengelegt werden könnten, hält er nicht für nutzbringend. In Deutschland bekomme man die Vergangenheit nie und nimmer geheilt. Um vorhandene Besitzstände werde bis in die letzte Instanz geklagt. Er plädierte daher für den Blick nach vorn und auf die künftige Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung und definierte damit zugleich die zweite Einsicht, zu der das Panel gelangte.

Garantien lassen sich nicht zurückdrehen, aber in Frage stellen. Auch hier Adens nüchterne Feststellung: Es ist, wie es ist. Die Garantien in den bestehenden Versorgungszusagen sind nun einmal vorhanden und wir müssen mit ihnen leben. Auch wenn das angesichts niedriger Zinsen, wie sie in der jüngeren Vergangenheit herrschten, schwer genug ist. „Das ist arbeitsrechtlich Vertragsrecht. Einzig für neue Zusagen können wir etwas ändern und davon brauchen wir eine Menge“, so der BVV-Vorstand. Allenfalls beim Future Service und bei den künftigen Beiträgen könne man in puncto Garantien vielleicht etwas anpassen, aber auch das sei schon sehr sportlich. Seine Forderung, der sich alle Panelbeteiligten anschlossen: Wir brauchen einen einfachen Durchführungsweg für die Zukunft.

Sozialpartnermodell hat einen Geburtsfehler

Mit dieser Forderung war der Gesprächsfaden dann nicht mehr weit vom Sozialpartnermodell mit seiner reinen Beitragszusage entfernt. Es weist zumindest einige Elemente der gewünschten Einfachheit auf: begrenzte Haftung sowie pay and forget für den Arbeitgeber, Verzicht auf Garantien, größere Freiheiten in der Kapitalanlage. „Das Sozialpartnermodell ist ein Supermodell“, bestätigte Benedikt Köster, obwohl er das mit einem weinenden Auge sagte. Schließlich ist es nicht PSV-pflichtig. Dennoch plädiert Köster dafür, dass Sozialpartnermodelle viel stärker zum Einsatz kommen sollten. Aber genau dabei hapert es. Ungefähr ein knappes Dutzend sind seit 2018 implementiert worden. Viel zu wenig, darin sind sich viele Experten einig.

Ursachen für die mangelnde Verbreitung wurden in der Paneldiskussion offenkundig. Das Sozialpartnermodell hat einen Geburtsfehler: Die Bindung an die Tarifpartner bremst das Vorankommen, auch weil die Akzeptanz im Arbeitnehmerlager nicht ausreichend ist. In der Diskussion kam das Beispiel IG Metall zur Sprache. In dieser Industriegewerkschaft hatte der Landesverband Baden-Württemberg mit Partnern ein Konzept fix und fertig entwickelt. Doch der Gewerkschaftstag lehnte es schließlich mehrheitlich ab.

Die Tarifbindung sei bei der Einführung ein Zugeständnis der SPD an die Gewerkschaften gewesen, damit sie bei einer Zusage ohne Kapitalgarantie mitmachen, schildert Rieken die Ausgangslage. Aber das habe offensichtlich nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Außerdem sei damit eine Fehlsteuerung in Gang gesetzt worden: Mit der Begrenzung des Modells auf die Tarifpartner werde wieder nur die bereits gut geschützte Klientel in den Großbetrieben adressiert. Die Kleinunternehmen, in denen die bAV vorangebracht werden soll, würden damit gar nicht erreicht. Von denen seien die wenigsten tariflich gebunden.

Andere Länder können mehr Rendite

Auch die Revisionsklausel, die in letzter Minute noch vor der Verabschiedung ins Betriebsrentenstärkungsgesetz II geschrieben worden ist, bringt nach Meinung von Köster nicht viel. „2027 soll geprüft werden, ob sich die Beschäftigten in den Sozialpartnermodellen verdoppelt haben. Angesichts der geringen Zahl derer, die heute bereits davon erfasst sind, wird das nicht schwerfallen. Wenn es dann vielleicht 100.000 Beschäftigte sind, wäre das Ziel wohl erreicht und die Politik lehnt sich zufrieden zurück. Aber das ist doch ein Witz“, liefert Köster eine pessimistische Prognose ab.

Dabei könnten gerade Sozialpartnermodelle einen entscheidenden Parameter voranbringen: die Rendite der Kapitalanlagen im System der betrieblichen Altersversorgung. Beim Ländervergleich schneidet Deutschland nämlich nicht besonders gut ab. Da haben andere Staaten die Nase vorn: Norwegen mit 5,3 Prozent oder Kanada mit 6,2 Prozent. Deutschland kommt im Schnitt auf eine Performance von 3,1 Prozent. Diesen wenig schmeichelhaften Vergleich wollten zwei Panelteilnehmer aber nicht unkommentiert stehen lassen. „Die Rendite ist ja das Endergebnis, das Produkt aus der ganzen Systematik. Komplexität kostet Geld, Garantien kosten Geld, Governance kostet Geld“, gab Uwe Rieken zu bedenken.

In die gleiche Kerbe hieb Helmut Aden. Der Vergleich sei ein wenig unfair, monierte er. Die Zusagen in Deutschland seien in der Regel mit Garantien unterlegt und diese müsse die Kapitalanlage erst einmal generieren, allein durch den Rechnungszins bestehe häufig schon eine Mindestforderung von etwa 2,5 Prozent. „Wenn Sie jedes Jahr 2,5 Prozent liefern müssen, gehen sie nicht zu 40 Prozent in Aktien“, erklärt Aden. Obwohl es die Anlagevorschriften zulassen.

Die geringeren durchschnittlichen Renditen in Deutschland hätten also nichts mit der Fähigkeit der Asset Manager zu tun, sondern sind auf die zugesagten Garantien zurückzuführen. „Der Arbeitgeber trägt das Risiko, weil er in der Subsidiärhaftung steht. Er hat also gar kein Interesse daran, dass die Pensionskasse oder der Versicherer in der Kapitalanlage sportlich unterwegs ist und so drei Jahre hintereinander fünf Prozent erwirtschaftet. Wenn dann mal ein Jahr kommt, in dem die Ergebnisse einbrechen, brennt alles.“ Auch dieses Plädoyer für die Asset Manager mündete in der Forderung: weniger Garantien in künftigen Zusagen, dann ist auch der Spielraum für die Kapitalanlage größer.

Dritte Einsicht: Wer bestellt, muss auch bezahlen. Deutschland steht bei der Kapitaldeckung im Vergleich mit anderen Ländern auf einem Platz, der bei weitem nicht der Wirtschaftskraft entspricht. In diesem Punkt herrschte auf dem Panel weitgehende Einstimmigkeit. Schwieriger fiel da schon die Antwort aus, wie sich das ändern könnte. „Altersvorsorge wird etwas kosten, sie wird alle etwas kosten, wenn wir sie auf ein adäquates Niveau heben wollen“, stellte Aden die Konsequenz dar. Man werde nicht drum herumkommen, deutlich mehr Geld ins System einzuzahlen.

Deutschland sei nicht in der komfortablen Situation wie Norwegen, das seine Einnahmen aus der Ölförderung in einen staatlichen Fonds investieren kann. Für den Aufbau des deutschen Kapitalstocks gäbe es nur drei „Sponsoren“: die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und den Staat. Aber die Diskussion darüber, wer aus diesem Trio mehr ins System einspeist als bisher, die werde in Deutschland nicht zielgerichtet geführt, sondern immer mit viel Aufregung, fügte der BVV-Vorstand hinzu. Das treffe im Übrigen auch auf die Politik zu. Daher werde immer nur an den kleinen Stellschrauben gedreht, die zwangsläufig auch nur wenig Veränderung bringen. Diese Feststellung führte direkt zur vierten Einsicht auf dem Panel: Zum ganz großen Wurf fehlt (noch) der Wille.

Einigkeit bestand auch bei einem weiteren Punkt: es braucht mehr Verbindlichkeit. Sparen ist kein Selbstläufer. Wer heute Geld in die Altersvorsorge steckt, verzichtet auf Konsum und erntet die Früchte der gegenwärtigen Enthaltsamkeit erst in Jahrzehnten. Daher vertagen viele Arbeitnehmer die Vorsorge dann häufig doch wieder. „Wie lässt sich die Akzeptanz für die betriebliche Altersversorgung verstärken?“, fragte Uwe Rieken die Runde. Das fängt seiner Meinung nach schon mit der Darstellung der bAV in der Öffentlichkeit an: „Kein Mensch redet über betriebliche Altersversorgung.“

Nachdenken über ein Unwort

Da aber reden allein wohl auch nicht genügt, verwies Rieken auf das Instrumentarium, das über bloße Werbung hinaus noch besteht, und auf das Potential von sogenannten Nudging-Systemen, mit denen Menschen angestupst werden innerhalb einer entsprechend gestalteten Entscheidungsumgebung. Opting-out sei in diesem Zusammenhang das beste Stichwort, warf Rieken ein und plädierte für eine bessere Verbreitung. Auch das vermeintliche Unwort „Obligatorium“ brachte er ins Gespräch. Vielleicht habe man in der Vergangenheit bei diesem Thema Fehler gemacht und nicht intensiv genug darüber nachgedacht. Der Politik steckt noch das Dilemma aus der Startphase der Riester-Rente in den Knochen, die ursprünglich als ein Obligatorium gedacht war. Dieser Plan wurde dann aber von der Bild-Zeitung im Handstreich zunichte gemacht. „Da hatte dann niemand mehr die Traute, über ein Obligatorium oder über eine deutliche Verbreitung der Kapitaldeckung zu sprechen“, erinnerte sich Aden.

Andere Staaten waren mutiger. „Das Obligatorium in Schweden ist das beste Modell, was wir haben“, meinte Uwe Rieken. Über die Grenzen zu schauen, lohnt sich also und ermutigt vielleicht auch zu schwierigeren Entscheidungen. Dabei sollte man aber nicht immer nur nach dem Gesetzgeber rufen, ergänzte Rieken. Man könne auch im eigenen System schauen, was verbessert werden könnte. „Wie schaffe ich mehr Transparenz? Wie gehe ich damit an die Öffentlichkeit? Warum gibt es keine Marktvergleiche, keinen Wettbewerb zwischen den Institutionen?“ An Einsichten mangelt es also nicht. Uwe Rieken fasste es während der Diskussion in einem Satz zusammen: Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Problem mit der Umsetzung.

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