GDV macht sich für bAV stark
Asmussen: „Betriebsrente hat ein Verbreitungsproblem.“ Gesetzliche Rente bleibt Basis der Alterssicherung.
Der GDV sieht in der Betriebsrente den zentralen Hebel für die Alterssicherung. In einem Statement sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, dass die gesetzliche Rente die zentrale Basis der Alterssicherung bleibt. Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter brauche es jedoch ergänzend auch eine kapitalgedeckte Vorsorge. „Eine starke zweite und dritte Säule sind Voraussetzung dafür, dass das System insgesamt tragfähig bleibt“, so Asmussen.
Die betriebliche Altersversorgung ist nach Meinung des Versicherungs-Dachverbands der naheliegende Hebel, um kapitalgedeckte Vorsorge in die Breite zu tragen. „Derzeit zahlen rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in eine betriebliche Altersversorgung ein, 48 Prozent haben hingegen keine oder nur geringe Anwartschaften“, sagt Asmussen. „Die Betriebsrente hat kein Konstruktionsproblem – sie hat ein Verbreitungsproblem.“ Dies gelte insbesondere für kleinere Unternehmen.
Gut wäre aus GDV-Sicht ein freiwilliges Opting-Out. „Alle Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einbeziehen können – unabhängig davon, ob Tarifverträge bestehen oder ein Betriebsrat vorhanden ist“, sagt Asmussen. Zudem sollten in der betrieblichen Altersversorgung abgesenkte Garantien ermöglicht werden, die eine chancenorientiertere Kapitalanlage erlauben und gleichzeitig verlässliche Mindestabsicherungen und lebenslange Leistungen gewährleisten. Darüber hinaus sollten die Förderung für Geringverdienende sowie die steuerliche Förderung weiter ausgebaut und Einzahlungen perspektivisch dynamisiert werden. Für kleinere und mittlere Unternehmen sollte es ein standardisiertes Basismodell geben.
Fairer Wettbewerb bei privater AV
Mit Blick auf die private Altersvorsorge betont der GDV auch mit Blick auf staatliche Standardprodukte die Bedeutung fairer Wettbewerbsbedingungen. „Ein staatliches Standardprodukt kann den Zugang erleichtern, birgt aber Zielkonflikte, wenn es nicht unter denselben Wettbewerbsbedingungen geführt wird wie private Angebote“, so Asmussen. „Der Staat sollte in erster Linie den ordnungspolitischen Rahmen setzen. Wo er selbst als Anbieter auftritt, müssen die gleichen Regeln für staatliche und private Angebote gelten.“
Aus Sicht des GDV sollte die Arbeit der Alterssicherungskommission auf ein konsistentes Gesamtsystem zielen, in dem die drei Säulen klar austariert sind und jeweils ihre spezifischen Funktionen erfüllen. Im Ergebnis könnte ein Reformmodell stehen, in dem die gesetzliche Rente weiterhin die verlässliche Basis bildet, die betriebliche Altersversorgung deutlich stärker verbreitet ist und als zentraler Hebel der kapitalgedeckten Vorsorge wirkt und die private Altersvorsorge flexibler, kapitalmarktnäher und gleichzeitig besser abgesichert ausgestaltet ist. „Am Ende braucht Deutschland ein System, das Verlässlichkeit und Kapitaldeckung verbindet“, sagt Asmussen.
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV) | private Altersvorsorge
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