Versicherungen
4. Mai 2026

GDV plädiert für Korrekturen beim VSAAG

Der Versicherungsverband spricht sich gegen die Einrichtung eines weiteren Abwicklungsfonds aus. Zugleich warnt er davor, durch zusätzliche nationale Belastungen die Investitionsfähigkeit der Versicherungswirtschaft zu beeinträchtigen.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) vorgestellt. Ziel ist es laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), mehrere europäische Regelwerke in deutsches Recht zu überführen. Die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einer Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne zusätzliche nationale Anforderungen.

Konkret setzt sich der Verband für die Streichung eines pauschalen Abwicklungsfonds sowie für spürbare Entlastungen kleiner Versicherungsunternehmen ein. Aus Sicht des GDV würde der Entwurf in seiner derzeitigen Form Versicherer schwächen, die für einen starken und systemrelevanten Finanzplatz Deutschland benötigt werden.

GDV sieht Investitionsfähigkeit der Versicherungswirtschaft bedroht

In seiner Stellungnahme erkennt der Versicherungsverband an, dass der Regierungsentwurf die europäischen Vorgaben im Kern sachgerecht umsetzt. Zugleich warnt er jedoch davor, durch zusätzliche nationale Belastungen die Investitionsfähigkeit der Versicherungswirtschaft zu beeinträchtigen.

Zum Hintergrund: Mit der Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) hat die EU einen neuen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen geschaffen. Laut dem GDV gilt der deutsche Markt hierbei als gut aufgestellt, insbesondere durch bestehende Sicherungssysteme wie den Lebensversicherungs-Sicherungsfonds Protektor, der Versicherte zuverlässig schützt. Der GDV begrüßt daher ausdrücklich, dass die Umsetzung der IRRD keine zusätzlichen Vorfinanzierungspflichten für diesen Fonds vorsieht.

Kritisch bewertet der Verband hingegen die geplante Einrichtung eines zusätzlichen Abwicklungsfonds. Ein solcher Fonds sei weder durch die IRRD vorgegeben noch aus Sicht des GDV erforderlich. „Zudem würde ein pauschaler Fonds das Prinzip der Spartentrennung im Versicherungsrecht unterlaufen, wonach verschiedene Versicherungssparten rechtlich getrennt organisiert sind, um ihre finanzielle Stabilität zu sichern“, wie es in dem Statement vom 30. April 2026 heißt. Ein gemeinsamer Fonds würde nach Auffassung des Verbands dazu führen, dass einzelne Sparten für Risiken anderer haften, was die Transparenz verringern und das System insgesamt belasten könnte.

Grundsätzlich plädiert der GDV für eine zielgerichtete und effiziente Regulierung. Der aktuelle VSAAG-Entwurf zur Umsetzung der IRRD umfasst demnach rund 150 Seiten. Im internationalen Vergleich erscheint dies aus Sicht des Verbands übermäßig umfangreich: In Großbritannien sei die Umsetzung deutlich schlanker gestaltet, ebenso in Japan. Vor diesem Hintergrund setzt sich der GDV auch auf europäischer Ebene für eine Verschiebung der nationalen Umsetzungsfrist ein, um eine überhastete Umsetzung zu vermeiden.

Solvency II: Entlastungspotenzial für kleine Versicherer wird nicht genutzt

Auch bei der nationalen Umsetzung der überarbeiteten Solvency-II-Richtlinie sieht der Verband ungenutztes Potenzial. Die Europäische Union eröffne den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, kleinere und weniger komplexe Versicherungsunternehmen von bestimmten aufwendigen Anforderungen, etwa bei Prüfpflichten, zu entlasten, so der GDV. Diese Spielräume würden im vorliegenden Entwurf jedoch nicht ausgeschöpft.

Nach Einschätzung des GDV bleiben die vorgesehenen Entlastungen mit rund einer Million Euro pro Jahr deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre, um eine spürbare Wirkung zu erzielen. Aus Sicht des Verbands braucht es daher deutlich praxisnähere und wirksamere Maßnahmen, um kleinere Versicherer nachhaltig zu entlasten.

Das VSAAG stand am 29. April 2026 beim Treffen des Bundeskabinetts auf der Tagesordnung. Und die Regierung hat in der Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) beschlossen.

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