Bafin überprüft Deka-Abschluss 2024
Behörde hat Anhaltspunkte für Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften. Im Fokus stehen Steuererstattungsansprüche aus Kapitalertragsteuer.
Die Bafin teilt heute mit, dass man konkrete Anhaltspunkte hat, dass die Deka-Bank Deutsche Girozentrale gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Die Bank hat laut der Aufsichtsbehörde im Konzernabschluss Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung aus Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert, die in Bezug zu Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018 stehen und deren Anrechnung durch die Finanzverwaltung versagt wurde.
Konkret untersuche die Bafin im Rahmen dieser Bilanzkontrollprüfung nicht die steuerrechtliche Wirksamkeit der Aktienhandelsgeschäfte als solche, sondern die bilanziellen Voraussetzungen, unter denen solche Steuererstattungsansprüche aktiviert werden dürfen. Die Aktivierung dürfe nur dann erfolgen, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass Steuerbehörden die steuerliche Behandlung des Unternehmens akzeptieren werden.
Die Bafin habe auf Basis objektivierter Maßstäbe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bank fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung überwiegend wahrscheinlich ist. Dabei berücksichtigt die Bafin laut Mitteilung die Rechtsauffassung der zuständigen Finanzbehörden, des Bundesministeriums der Finanzen und die Rechtsprechung.
Autoren: Patrick Eisele In Verbindung stehende Artikel:

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