Bewährungsstrafen im Eichstätter Finanzskandal
Diözese Eichstätt verlor Millionen mit Investments in US-Immobilien. Mangel an Corporate Governance.
Im sogenannten Eichstätter Finanzskandal kommen die beiden Angeklagten mit Bewährungsstrafen davon. Das Landgericht München II verurteilte den ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung. Zur Last wurde ihm zudem gelegt, dass er Schmiergeld nicht versteuert hatte. Ein in den USA tätiger deutscher Immobilienentwickler erhielt ein Jahr und zwei Monate. Er wurde wegen Bestechung sowie Untreue in einem anderen Zusammenhang verurteilt. Vorgeworfen werden dem Immobilienentwickler zudem Untreue im Zusammenhang mit unzulässigen Investitionen für zwei norddeutsche Stiftungen. Dies berichtet Spiegel Online. Wie das Medium weiter berichtet, begründete der Richter das milde Strafmaß mit der Kooperationsbereitschaft der beiden.
In der Sache ging es um spekulative Immobilieninvestitionen des Bistums in den USA in Höhe von rund 60 Millionen Dollar. Von dieser Summe seien zumindest 36 Millionen Dollar wieder aufgetaucht. Belangt wurden die beiden Angeklagten laut Spiegel dafür, „dass sie unter gezielter Ausnutzung der strukturellen Defizite im Bistum und der mangelnden Fachkompetenz der dortigen Verantwortlichen Provisionszahlungen im Zusammenhang mit den Immobilieninvestments unter sich aufteilten“.
Wie die Münchner Abendzeitung berichtet, habe auch der frühere Bischof der Diözese, Gregor Maria Hanke, in dem Prozess als Zeuge ausgesagt. Es sei ein „Schwachpunkt“ gewesen, dass der Vermögensverwaltungsrat zu intern besetzt gewesen sei, sagte er vor Gericht. Somit habe die nötige Kontrolle der Finanzen und Geldanlagen nicht stattgefunden. Er sprach von einem „Super-Gau“ und sagte, inzwischen wisse er: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“
Autoren: Patrick EiseleSchlagworte: Corporate Governance | Immobilien
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