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14. September 2026

Kein Effizienz-, sondern ein Aufsichtsproblem

Krankenkassen-Analyse ergibt kein Problem bei Verwaltungskosten. Schaden resultiert aus „problematischen Geldanlagen“.

Sind Deutschlands Kapitalsammelstellen zu klein? Diese Frage stellt sich mit Blick ins angelsächsische oder skandinavische Ausland oder mit Blick auf die eine oder andere Entwicklung bei Altersvorsorgeeinrichtungen. Zumindest eine Analyse zu 44 Krankenkassen und deren Verwaltungskosten wartet nun mit einer Antwort auf, und zwar mit einem klaren „Nein“.

„Die Analyse von 44 Krankenkassen zeigt keinen verlässlichen Größenvorteil bei den Verwaltungskosten“, stellt eine Analyse des DFSI Deutsches Finanz-Service Institut fest. Wer die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von derzeit 93 auf maximal 20 reduzieren will, sollte belegen können, dass größere Kassen tatsächlich günstiger arbeiten. Genau diesen Beleg liefere die Analyse nicht. Zwischen Kassengröße und Nettoverwaltungskosten je Versichertem bestehe kein belastbarer Zusammenhang. Ein besserer Weg zu mehr Effizienz könnte mehr Wettbewerb sein.

Bei Kassen mit 50.001 bis 200.000 Versicherten liegen die gewichteten Nettoverwaltungskosten 2025 bei durchschnittlich 169,86 Euro je Versichertem, bei Kassen mit 200.001 bis 500.000 Versicherten dagegen bei 189,51 Euro. Die Gruppe zwischen 500.001 und einer Million Versicherten kommt auf 163,82 Euro, Großkassen mit mehr als einer Million Versicherten auf 181,78 Euro. „Größe ist kein Effizienzsiegel. Eine große Krankenkasse kann sehr günstig arbeiten, sie kann aber auch sehr teuer verwalten“, sagt Thomas Lemke, Geschäftsführer des DFSI Deutsches Finanz-Service Institut.

Anlageschaden > Satzungsleistungen

Womöglich liegt das Problem der Krankenkassen auch nicht beim Thema Effizienz, Leistungen oder Gesundheitskosten. Die Studienmacher verweisen auf den möglichen Schaden aus problematischen Geldanlagen. Dieser liege allein bei den bundesweit agierenden Krankenkassen bei 1,1 Milliarden Euro. Dabei handele es sich noch nicht um vollständig realisierte Verluste. Das mögliche Schadensvolumen von 1,1 Milliarden Euro ist aber höher als die rund 1,04 Milliarden Euro, die alle gesetzlichen Krankenkassen 2025 zusammen für die in der Analyse erfassten Satzungsleistungen ausgegeben haben.

Und der Fall wirft für das DFSI Institut eine weitere Frage auf: Wo war die Aufsicht? Nach den veröffentlichten Recherchen hatte das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bereits 2017 Kenntnis von Anlagen in immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen und 2019 von Investments in den später problematischen Verius-Fonds. Konkretere Hinweise zur Absicherung solcher Darlehen folgten 2023, nachdem erste Investments bereits in Schwierigkeiten geraten waren.

Aus Sicht des DFSI gehört deshalb auch die Aufsichtsstruktur auf den Prüfstand. Bundesunmittelbare Krankenkassen werden vom BAS beaufsichtigt, andere Kassen von den zuständigen Landesbehörden. Statt den Wettbewerb durch politisch verordnete Fusionen einzuschränken, wäre zu prüfen, ob einheitlichere Aufsichtsmaßstäbe und gleiche Regeln für alle Krankenkassen nicht der sinnvollere Ansatz wären.

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