Recht, Steuer & IT
12. Juli 2011

DER KOMMENTAR: Solvency II ist Pensionskassen nicht zuzumuten

Die EU-Kommission würde damit Äpfel mit Birnen vergleichen.

FRANKFURT – Es gibt eine Reihe von EU-Richtlinien, über die man nur den Kopf schütteln kann. Man erinnere sich an die Bananenverordnung, die genau regelt, wie eine Banane aussehen darf. Lustiger ist eine Richtlinie für die Benutzung von Arbeitsmitteln. Dort steht: "Leiter sind so aufzustellen, dass sie während der Benutzung standsicher sind."

Richtig ärgerlich ist indes die Überlegung der EU-Kommission, das für Versicherungen konzipierte Regelwerk Solvency II auch auf firmengebundene Pensionskassen in Deutschland zu übertragen. Warum? Weil die Kommission damit Äpfel mit Birnen vergleichen würde. Und damit gerieten die Kassen ernsthaft in Gefahr.

Versicherungen sind gewinnorientierte Unternehmen, die ihre Risiken auf die Kunden übertragen. Die Pensionskassen hingegen existieren nur, um eine Rente an die Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens zu zahlen. Für die Risiken haftet der Arbeitgeber, und er tut dies freiwillig, weil er gute Mit­arbeiter akquirieren und behalten will.
Man kann verstehen, wenn die Kommission die Betriebsrenten von Versicherungen sicherer machen will. Schließlich hätte der Arbeitnehmer rechtlich schlechte Karten, wenn eine Versicherung ihre Kapitalanlage in den Sand setzt. Denn das ist die Quintessenz von Solvency II: Die Versicherungen müssen für risikoreichere Anlagen mehr Eigenkapital vorhalten, so dass die Verpflichtungen sicher bedient werden können.

Bei den firmengebundenen Pensionskassen in Deutschland ist das anders. Wenn die Rente beispielsweise wegen einer dilettantischen Kapitalanlage schlecht ausfällt, kann sich der Arbeitnehmer an das Unternehmen wenden. Auch bei einer Insolvenz haftet der Arbeitgeber. Und da der Arbeitgeber dieses hohe Maß an Sicherheit bereits bietet, muss er nicht strengen Eigenkapitalanforderungen unterliegen.

_Bei Solvency II für die Kassen wird nicht so heiß gegessen wie gekocht

Zum Glück gilt derzeit der Spruch "Es wird nichts so heiß gegessen wie gekocht". Denn der französische EU-Binnenmarktkommissar ­Michel Barnier hat inzwischen offenbar eingesehen, dass eine reine Übertragung von Solvency II auf Pensionskassen eine sinnfreie Übung wäre. Dies hat der neue Präsident der europäischen Aufsicht – dessen Meinung in dieser Frage sehr wichtig ist – bekräftigt.

Noch ist zwar nichts entschieden, aber es zeichnet sich ab, dass zumindest die qualitativen Anforderungen, also umfangreichere Rechnungslegungs- und Berichtspflichten, von Solvency II für die Kassen gelten werden. Vom Kern des Regelwerks, den quantitativen Anforderungen, dürfte die EU ab­sehen. Damit könnten auch die deutschen Pensionskassen gut leben. Mehr ist ihnen aber nicht zuzumuten. Denn das absehbare Aus vieler Kassen kann niemand wollen, weder die EU noch die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer. Nur eine Branche würde sich über eine solche Marktbereinigung freuen: die europäische Assekuranz.
Lesen Sie den vollen Artikel "Pensionskassen in Gefahr" in der Juli-Ausgabe von portfolio international
portfolio institutionell newsflash 13.07.2011/jan/maa

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