Meilenstein gegen Altersarmut: bAV für Schauspieler
Durchgeführt wird die tarifvertraglich verankerte baV durch die Pensionskasse Rundfunk. Künftig werden bei allen Drehtagen Beiträge fließen.
Schauspielerinnen und Schauspieler kommen ab dem 1. Juli 2025 in den Genuss einer auf ihre Belange zugeschnittenen betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das sieht ein neuer Alterssicherungs-Tarifvertrag vor. Dieser wurde verhandelt von der Schauspielgewerkschaft Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS), der Verdi-Filmunion – sie ist die Interessenvertretung für Film- und Fernsehschaffende innerhalb der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi – und der Produktionsallianz. Letztere vertritt die Interessen der Produzentinnen und Produzenten von Film, Fernsehen und Audiovisuellen Medien in Deutschland.
Die Parteien haben sich über die Einführung eines Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung im Rahmen eines Entgeltumwandlungsmodells verständigt. Künftig werden bei allen Drehtagen Beiträge in die bAV fließen, wie die Schauspielgewerkschaft BFFS mit Sitz in Berlin mitteilte. Das gelte nicht nur bei Produktionen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder den Streamingdienst Netflix, sondern auch bei solchen für Privatsender, andere Streamingdienste und fürs Kino, so die BFFS weiter. „Dies gilt ab 1. Juli!“
bAV für Schauspieler über die Pensionskasse Rundfunk
Durchgeführt wird diese tarifvertraglich verankerte bAV für Schauspieler durch die Pensionskasse Rundfunk. Sie kann nach Einschätzung der Schauspielgewerkschaft auf jahrzehntelange Erfahrung in der Umsetzung betrieblicher Altersvorsorgeprogramme für Film- und Fernsehschaffende zurückgreifen. Durch die erreichte tarifvertragliche Regelung stehe allen Filmschaffenden, die in einer Filmproduktion mitwirken, ein Anspruch auf Zahlung in die bAV bei der Pensionskasse Rundfunk zu.
Mit einer entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag werde sichergestellt, dass das jeweilige Produktionsunternehmen einen Beitrag in Höhe von vier Prozent der vereinbarten Gage in die bAV zahlt. Hinzu kommt laut BFFS ein Eigenanteil der Filmschaffenden in gleicher Höhe. Die Produktionsallianz merkt an, dass Produktionsunternehmen Altersversorgungsbeiträge für Filmschaffende jedoch nur abführen, sofern diese sich selbst wirtschaftlich an der Finanzierung ihrer betrieblichen Altersversorgung beteiligen.
Künstlersozialkasse greift nicht
Schauspielerinnen und Schauspieler fallen in der Regel nicht unter den Schutz der Künstlersozialkasse. Denn sie arbeiten nicht selbstständig, sondern werden für ihre Rollenengagements angestellt. Diese beruflichen Phasen sind laut der Schauspielgewerkschaft zumeist sehr kurz befristet. Die Folgen sind viele Beitragslücken in der Rentenversicherung.
„Diese Beitragslücken sind der Grund, dass unsere gesetzliche Rente so mies ausfällt. Für diejenigen von uns, die drehen, bildet daher die Pensionskasse Rundfunk das eigentliche Standbein im Alter“, erklärt Heinrich Schafmeister. Der Bevollmächtigte des BFFS-Vorstands ist Schauspieler und Moderator. Der 68-Jährige macht deutlich, dass durch den Start des Tarifvertrags ab 1. Juli diese betriebliche Vorsorge bei allen Dreharbeiten obligatorisch und verbindlich werde „und wir im Alter erheblich besser abgesichert“ sein werden.
Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar des Bundesverbands Schauspiel e.V., fügt an, dass die Verbesserung der sozialen Lage von Schauspielenden seit Gründung des BFFS zu den Kernanliegen der Schauspielgewerkschaft gehöre. Mit Abschluss dieses Tarifvertrags sei ihr in dieser Hinsicht wohl der größte Fortschritt gelungen.
Für die Tarifkommission der Produktionsallianz erklärt der Leiter der Arbeitsgruppe bAV und Filmproduzent Gunnar Juncken: „Als Sozialpartner macht sich die Produktionsallianz immer wieder stark für bessere Standards in der Filmwirtschaft. Unsere Branche muss für Fachkräfte und Nachwuchs attraktiv sein, nur so bleibt sie zukunftsfähig. Mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit bei der betrieblichen Altersversorgung, dabei gleichzeitig weniger Bürokratie – das ist für alle ein valider Mehrwert. Wir freuen uns, dass wir mit den Tarifpartnern dazu einig geworden sind.“
Des Weiteren erklärt der Vorstandsvorsitzende der Pensionskasse Rundfunk, Martin Schrader: „Der neue Tarifvertrag ist ein Meilenstein in der Absicherung der Filmschaffenden gegen Altersarmut.“ Die Pensionskasse Rundfunk bietet traditionell eine betriebliche Altersversorgung für Freie Mitarbeiter aus Film, Funk und Fernsehen. Ihr Mitgliederbestand belief sich am 31. Dezember 2023 auf 22.224 Personen. Dies waren 1.324 Mitgliedern mehr als ein Jahr zuvor.
Autoren: Tobias BürgerSchlagworte: Betriebliche Altersversorgung (bAV)
In Verbindung stehende Artikel:
Schreiben Sie einen Kommentar