Pensionskassen
18. Oktober 2022

Aba beklagt immer tiefere Regulierung

Kritik an vielfältiger Regulierung für EbAV. Proportionalitätsprinzip in der Praxis anwenden.

Die Finanzmarktregulierung nimmt zu und bezieht immer stärker auch die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, kurz EbAV, mit ein, zumindest scheint die Stimmung diesbezüglich bei den Altersvorsorgeeinrichtungen schlecht. „Wenn die Politik möchte, dass Tarifvertragsparteien und Trägerunternehmen die betriebliche Altersversorgung über Pensionskassen und Pensionsfonds ausbauen, dann müssen Gesetzgeber und Aufsicht den Besonderheiten insbesondere von Unternehmenseinrichtungen bei der Regulierung endlich stärker Rechnung tragen“, forderte Dirk Jargstorff, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba), anlässlich der EbAV-Aufsichtsrechtstagung 2022 am Dienstag in Bonn gemäß einer Mitteilung des Verbands. Jargstorff ist zudem Senior Vice President Corporate Pensions and Related Benefits der Robert Bosch GmbH und CEO der Bosch Pensionsfonds AG.

Vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis verlangt

Die Aba forderte darin eine stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips in der aufsichtlichen Praxis. Deren Anforderungen müssten für EbAV, also für Pensionskassen und Pensionsfonds, mit einem vertretbaren Nutzen-Kosten-Verhältnis umsetzbar sein. „Die Regulierung für EbAV erfasst immer weitere Bereiche und wird immer tiefer“, beklagte Jargstorff. Eiopa-Stresstest für EbAV, VAIT-Rundschreiben, EbAV-Kostenberichtswesen, VAG-Anzeigen-Verordnung, Offenlegungs-Verordnung, Überprüfung der EbAV-II-Richtline seien nur die Spitze des regulatorischen Eisbergs.

Zudem zeigte sich Jargstorff in der Mitteilung überrascht, dass die EbAV laut Aussage eines Bafin-Abteilungsleiters auf der Tagung auch das Bafin-Vetriebsrundschreiben in Teilen einzuhalten verpflichtet sein sollten. EbAV würden so immer stärker in die Finanzmarktregulierung einbezogen. „Pensionskassen und Pensionsfonds sind weder am Markt agierende Lebensversicherungsunternehmen noch Finanzdienstleister. Das muss sich endlich auch in der Regulatorik und deren Auslegung in der Aufsichtspraxis widerspiegeln“, forderte Dirk Jargstorff.

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