Recht, Steuer & IT
26. September 2019

Aba macht sich für Direktzusage stark

Bilanzielle Diskriminierung von Direktzusagen soll beendet werden. Kritik an 6-Prozent-Abzinsung.

„Die aktuelle steuerliche Diskriminierung von Betriebsrentenverpflichtungen aus Direktzusagen muss beendet werden. Wir brauchen eine Wiederangleichung von steuer- und handelsrechtlicher Bilanz auf wirtschaftlich vertretbarem Niveau. Nur so kann verhindert werden, dass weiterhin Scheingewinne besteuert werden und Unternehmensmittel für den weiteren Ausbau der Betriebsrenten fehlen“, erklärte der Vorsitzende der Aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Dr. Georg Thurnes, am Rande einer aba-Tagung heute in Köln.

„Die Unternehmen in Deutschland wurden seit 2010 mit rund 50 Milliarden Euro Steuern belastet, die auf steuerlich nicht berücksichtigten handelsrechtlichen Aufwand anfielen. Wenn sich diese Besteuerung von Scheingewinnen fortsetzt, könnten bis 2025 weitere 52 Milliarden Euro dazukommen, sofern die Bewertungsvorschriften im anhaltenden Niedrigzinsumfeld nicht angepasst werden“, führte Thurnes weiter aus. Dies würden im Rahmen der Aba-Herbsttagung der Mathematischen Sachverständigen vorgestellte Prognosen eindeutig belegen.

Handelsrecht belastet

Dr. Heinke Conrads, Mitglied der Leitung der Mathematischen Sachverständigen der Aba, erläutert dazu: „In den nächsten sieben Jahren werden aufgrund des dramatisch gesunkenen Zinsniveaus die Unternehmen mit Direktzusagen mit zusätzlichem handelsrechtlichen Mehraufwand von über 190 Milliarden Euro belastet, wenn der Gesetzgeber nicht korrigierend eingreift.“

In Deutschland haben laut Aba 4,6 Millionen Anwärter und 3,2 Millionen Rentner Betriebsrentenansprüche aus Direktzusagen mit einem handelsbilanziellen Volumen von aktuell nahezu 500 Milliarden Euro. Dabei wird die Direktzusage weit überwiegend durch den Arbeitgeber finanziert und bezieht häufig die gesamte Belegschaft ein. Die Direktzusage nutzt einen schlanken Rechtsrahmen und ist, da keine Dritten eingeschaltet werden müssen, vergleichsweise flexibel, effizient und unbürokratisch. Da das Unternehmen die Kosten der Umsetzung trägt, kommt der für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung gestellte Aufwand den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ungeschmälert zugute. Hinzu kommt eine oft deutlich über Marktniveau liegende Verzinsung, die ebenfalls der Arbeitgeber trägt, sodass sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt attraktive Leistungen ergeben. Zudem steht hinter jeder Direktzusage über den Pensionssicherungsverein eine Garantiezusage der gesamten deutschen Wirtschaft.

Abzinsung von sechs Prozent zu hoch

Das Einkommensteuerrecht sieht vor, dass Unternehmen Rückstellungen für Pensionszusagen bilden – allerdings mit einer deutlich zu niedrigen Bewertung. Die marktorientierte Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach anderen Rechnungslegungsvorschriften führt zu wesentlich höheren Ansätzen: So sind Pensionsverpflichtungen in der internationalen Rechnungslegung bereits aktuell bis zu zweimal so hoch auszuweisen wie in der Steuerbilanz, in den deutschen Handelsbilanzen wird dies in wenigen Jahren der Fall sein. Dies hat zur Folge, dass Steuern auf Scheingewinne gezahlt werden, obwohl die Mittel zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen benötigt werden. Den Unternehmen wird Liquidität entzogen, die für Investitionen nicht zur Verfügung steht. Dieses Fehlen einer Möglichkeit zur steuerlichen Ausfinanzierung der Direktzusagen stellt für die Aba ein Verbreitungshemmnis für Betriebsrenten insgesamt dar – zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Insbesondere zwei gravierende Probleme bedürfen aus Sicht des Verbands einer zügigen Abhilfe. Erstens sei der steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von sechs Prozent angesichts des Niedrigzinsumfeldes deutlich zu hoch, außerdem benachteiligt das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren moderne, effiziente und flexible Zusageformen. Zweitens sei die Marktwertorientierung der Pensionsverpflichtungen durch gleitende Rechnungszinsen ein Fremdkörper im Handelsrecht. Stattdessen sollte ein fester Rechnungszins vorgeschrieben werden.

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