Versorgungswerke
17. Juni 2025

ÄVWL dynamisiert Anwartschaften und Renten

Die Rentner der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe bekommen 2026 mehr Geld. In der Kapitalanlagestrategie gehen die Münsteraner auf Nummer sicher.

Die etwa 49.300 Mitglieder der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) können sich über eine Dynamisierung der Anwartschaften und höhere Renten freuen. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2025 den Geschäftsbericht 2024 sowie den Mittelverwendungsvorschlag der ÄVWL in Form einer Dynamisierung der Anwartschaften und laufenden Renten in der Grundversorgung sowie in der Höherversicherung verabschiedet.

Mit einer Nettokapitalrendite von 3,8 Prozent bezogen auf die gesamten Kapitalanlagen (15,1 Milliarden Euro) hat das berufsständische Versorgungswerk „trotz aller geopolitischen Widrigkeiten und weltwirtschaftlichen Turbulenzen“ wieder ein außerordentlich positives Kapitalanlageergebnis erzielen können, wie der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Professor Dr. med. Peter Czeschinski, erklärte.

Bezogen auf die wirtschaftlich zu bedienende Deckungsrückstellung betrug die Nettokapitalrendite 4,7 Prozent. Damit lag sie deutlich über dem Rechnungszins in der Grundversorgung. Dieser wurde zum 31. Dezember 2024 von 3,75 auf 3,70 Prozent gesenkt.

Vor dem Hintergrund des Geschäftsergebnisses und unter Berücksichtigung der weiterhin gebotenen Rücklagenstärkung empfahlen die Selbstverwaltungsgremien der ÄVWL den Delegierten der Kammerversammlung, die Anwartschaften und laufenden Renten in der Grundversorgung zum 1. Januar 2026 um 2,5 Prozent zu erhöhen. Zudem wurde mit Wirkung zum 1. Januar nächsten Jahres für die am 31. Dezember 2024 bestehenden Anwartschaften und laufenden Renten aus der sogenannten Höherversicherung eine Dynamisierung in Höhe von 2,0 Prozent beschlossen. Allerdings stehen die geplanten Dynamisierungen noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Landes NRW.

ÄVWL stockt Rentendirektbestand weiter auf

Im Geschäftsjahr 2024 richtete die im Jahr 1960 gegründete ÄVWL ihre Anlagestrategie bewusst konservativ aus, wie dem neuen Geschäftsbericht zu entnehmen ist. Insbesondere in der ersten Jahreshälfte habe sie ihren Rentendirektbestand durch „Anlagen mit attraktiven Kupons“ gestärkt.

Der Rentendirektbestand generierte im Geschäftsjahr 2024 eine Nettokapitalrendite in Höhe von 4,9 Prozent (Vorjahr: 4,1 Prozent). Die Münsteraner hatten im Jahr 2023 damit begonnen, den Rentendirektbestand deutlich auszubauen. Diese Strategie wurde auch 2024 weiterverfolgt. Bezogen auf die gesamten Kapitalanlagen beläuft sich der Anteil des Rentendirektbestandes mit einem Volumen von rund 4.433 Millionen Euro auf 29,3 Prozent (2023: 27,9 Prozent).

Hinzu kommen die Spezialfondsinvestitionen der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. Sie betrugen zum 31. Dezember 2024 rund 65,7 Prozent der gesamten Kapitalanlagen. Dieser Anteil verteilt sich unter anderem sowohl auf verschiedene Wertpapier- und Alternative-Spezialfonds als auch auf diverse Immobilienspezialfonds. Daneben wurden zum Jahresende in geringem Umfang ein Publikumsfonds sowie Aktien gehalten, die zusammen 2,4 Prozent der gesamten Kapitalanlagen ausmachten.

ÄVWL bleibt auf Wachstumskurs

Am Ende des vergangenen Geschäftsjahres kam die ÄVWL auf 49.251 Mitglieder (im Vorjahr: 47.659). 16.032 Mitglieder erhielten am Stichtag eine Altersrente, weitere 441 Personen bezogen Berufsunfähigkeitsrenten. Außerdem zahlt das berufsständische Versorgungswerk 4.495 Hinterbliebenenrenten. Die Leistungen der ÄVWL sind beitragsabhängig.

Die ÄVWL zählt zu den berufsständischen Versorgungswerken, deren Mitgliederzahl nach wie vor wächst. Im vergangenen Jahr kamen 3.351 Mitglieder hinzu (i.V.: 2.757). Die so erzielten Beitragseinnahmen beliefen sich auf rund 690,8 Millionen Euro. Das waren 3,7 Prozent mehr als 2023 mit damals 666,2 Millionen Euro.

Mit insgesamt 657,7 Millionen Euro liegt die Summe der gezahlten Versorgungsleistungen unter den Beitragseinnahmen. Die ÄVWL ist also nicht darauf angewiesen, Kapitalanlagen zu liquidieren, um fällige Renten auszahlen zu können. Gleichwohl stiegen die Versorgungsleistungen binnen Jahresfrist um 5,6 Prozent und damit deutlich stärker als die Beitragseinnahmen.

Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen Altersrente

Aufgabe der ÄVWL ist es, für ihre Mitglieder und deren Familienangehörige Versorgungsleistungen zu erbringen. Dabei gewährt das berufsständische Versorgungswerk seinen Mitgliedern einen Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Darüber hinaus haben sie Rechtsanspruch auf weitere Leistungen, wie etwa eine Berufsunfähigkeitsrente oder Hinterbliebenenrente. Mitglieder, die in der Grundversorgung bereits die höchstmögliche Abgabe leisten, können auf Wunsch an der erwähnten Höherversicherung teilnehmen. Dadurch können sie ihre Rentenansprüche für die Zukunft steigern.

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