Versicherungen
13. März 2013

AIMFD: GDV will ins KAGB

Der Versicherungsverband bewertet den Gesetzentwurf für ein Kapitalanlagegesetzbuch positiv, hat aber noch Optimierungswünsche. Zum Beispiel zu Spezialfonds mit ausschließlicher Konzernbeteiligung.

Die AIFM-Richtlinie wendet sich eigentlich an die Verwalter alternativer Investmentfonds. Direkt betroffen sind aber auch Versicherer. In einer Stellungnahme bewertet der GDV zwar den überarbeiteten Gesetzentwurf für ein Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie insgesamt positiv. Der Verband kritisiert aber die darin vorgesehene Regelung, dass offene Spezial-AIF in Konzernsituationen künftig von der Geltung des KAGB ausgenommen werden sollen (Paragraf 2, Absatz 3 KAGB). Damit wäre der Spezialfonds mitsamt seinen bilanziellen, steuerlichen und administrativen Vorteilen perdu. Die offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen entsprechen im KAGB den heutigen Spezial-Sondervermögen. Betroffen wären laut GDV insbesondere mittelgroße und große Versicherungsgesellschaften, die ihre Spezialfonds ohne Drittbeteiligung von einer konzernangehörigen Kapitalverwaltungsgesellschaft managen lassen.
Der GDV plädiert nun dafür, dass im Rahmen der nationalen Rechtssetzungskompetenz Spezialfonds mit ausschließlicher Konzernbeteiligung weiterhin zum Geltungsbereich des KAGB zählen. Ansonsten befürchtet der GDV den Verlust der Ausgleichsfunktion des Spezialfonds und höhere Verwaltungskosten.
Ein weiterer Optimierungswunsch der Assekuranz ist ein Verzicht auf das Verwahrstellenerfordernis bei den Regelungen zum Vertrieb von Drittstaatenfonds. So hätten US-Fonds mehr Zeit, die neuen europäischen Standards umzusetzen. Drittens sollte in der Gesetzesbegründung zu den Bestandsschutzregeln für geschlossene Fonds klargestellt werden, dass der Abruf bereits verbindlich zugesagter Kapitalzusagen, keine „zusätzliche Anlage“ im Sinne dieser Übergangsvorschrift darstellt.
Mehr Infrastruktur, Kredite und Aktien, weniger Banken
Bei den Assets selbst hat S&P erkannt, dass bei Versicherungen Investitionen in Infrastrukturprojekte und in Kredite für Gewerbeimmobilien, teilweise bedingt durch Solvency II, ein größeres Gewicht zukommt. Außerdem würden die Gesellschaften in begrenztem Umfang in Unternehmensanleihen mit einer geringeren Bonität investieren und ihr Engagement in Aktien erhöhen, um ihre Renditeaussichten zu steigern. Das Engagement in Bankanleihen gehe dagegen weiter kontinuierlich zurück. Dabei handele es sich aber, so Karin Clemens von S&P, lediglich um graduelle Verschiebungen.
Am heutigen Mittwoch, den 13. März, findet zum AIFM-Umsetzungsgesetz eine Anhörung im Finanzausschuss statt. Dort wird auch der Bundesverband Alternative Investments (BAI) noch einmal Stellung nehmen. Grundsätzlich sieht auch dieser Verband in dem Gesetzentwurf positive Elemente. Doch diese drohen in der Produktregulierung und Anlageverbote sowie steuerrechtlichen und bilanziellen Restriktionen unterzugehen. Aus Sicht des BAI wird der Gesetzentwurf nur bedingt sicherstellen, dass Investoren auch tatsächlich Zugang zu alternativen Investmentfonds erhalten und suchen. Kritisch sieht man folgende Punkte: das Anlageverbot von gemischten und sonstigen Investmentvermögen in Spezial-AIF, die drohende bilanzielle und steuerrechtliche Diskriminierung von Fonds, die tatsächlich in Alternatives investieren, und die Abschaffung des Privatplatzierungsregimes.
„Zum jetzigen Zeitpunkt ist es die Kumulation von Inkonsistenzen, wie zum Beispiel auch das fragwürdige Verbot von physischen Leerverkäufen, die die Branche und Investoren eher zögern lässt und am Ende gegebenenfalls europäischen Nachbarländern zugutekommt, eben weil Manager und Fonds sich dort ansiedeln“, erklärt Frank Dornseifer, BAI-Geschäftsführer. „Unter dem EU-Pass dürfen diese Produkte aber wiederum in Deutschland vertrieben werden. Daher hoffen wir, dass der deutsche Gesetzgeber den Entwurf noch nachbessert. Dies soll und muss auch nicht zu Lasten der Anleger gehen. Denn die AIFM-Richtlinie ist ein solider Regulierungsrahmen und die Bafin ist eine gute Aufsichtsbehörde", fügt er hinzu.
portfolio institutionell newsflash 13.03.2013/pe

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