Versicherungen
27. Mai 2024

Aktualisierte Hinweise zum Berichtswesen

Bafin mit außerordentlicher Aktualisierung der Hinweise für Solvency-II-Berichterstattung. Änderungen gelten ab sofort.

Die Bafin hat eine außerordentliche Aktualisierung der Hinweise zum Berichtswesen und der Offenlegung der Versicherungen vorgenommen. Anlass sind die diesbezüglichen Technischen Standards, die die EU-Kommission im vergangenen Jahr überarbeitet hat, und die mit dem Berichtszeitraum Q4 2023 wirksam wurden. Die Veröffentlichung der Hinweise erfolgte an diesem Montag.

Die Bafin habe anlässlich des Inkrafttretens der Technischen Standards zu Ende 2023 die Hinweise zum Berichtswesen außerhalb des sonst üblichen jährlichen Turnus aktualisiert. Außerdem wurde eine Version der Hinweise im Änderungsmodus veröffentlicht.

Die dort beschriebenen Änderungen sind laut Aufsicht ab sofort gültig und somit von den Versicherungsunternehmen in ihrer Solvency-II-Berichterstattung zu berücksichtigen, da es sich um Klarstellungen bereits veröffentlichter Ausfüllhinweise handele (siehe auch z.B. die Ausfüllhinweise der Versicherungsstatistik des Europäischen Systems der Zentralbanken, ESZB).

Die nächste Ausgabe des Hinweisschreibens plane die Bafin für Herbst 2024. Es sei zudem geplant, für weitere Aktualisierungen wieder den jährlichen Rhythmus einzuhalten.

 

 

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